Dschaʿfarīya

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  • Regionen, in denen Dschafariten die Mehrheit stellen
  • Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq († 765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen.

    Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet und wird vor allem von den Schiiten vertreten.

    Die dschafaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität (Kairo)[1] und nochmals in der Botschaft aus Amman (2004) genauso anerkannt wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen, aber weite Teile der Sunniten erkennen die Autorität der Rechtsschule nicht an. Die neuzeitliche Strömung der Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Rechtsschule der Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen den Glauben ihrer Anhänger (wie auch alle anderen Formen des schiitischen Islams) sogar als nicht orthodox ab.

    Literatur

    Einzelnachweise

    1. In der Fatwa von al-Azahr heißt es: (siehe auch Al-Azhar Verdict on the Shi’a auf www.al-islam.org (schiitisch), abgerufen am 16. Februar 2015):

      „1) Islam does not require a Muslim to follow a particular Madh’hab (school of thought). Rather, we say: every Muslim has the right to follow one of the schools of thought which has been correctly narrated and its verdicts have been compiled in its books. And, everyone who is following such Madhahib (schools of thought) can transfer to another school, and there shall be no crime on him for doing so.
      2)The Ja’fari school of thought, which is also known as “al-Shi’a al- Imamiyyah al-Ithna Ashariyyah” (i.e., The Twelver Imami Shi’ites) is a school of thought that is religiously correct to follow in worship as are other Sunni schools of thought.“