Einschläferung

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Als Einschläferung (Euthanasie) bezeichnet man die Tötung von Tieren mit Hilfe von Schlafmitteln. Sie erfolgt normalerweise durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist. Das Wort Einschläfern ist ein Euphemismus, da es eine Tötung bezeichnet.

[Bearbeiten] Deutschland

Häufigster Grund für das Einschläfern ist eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Einschläfern kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden. Tierärzte besitzen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten Haustiere einzuschläfern. § 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus:

„Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“

[Bearbeiten] Siehe auch

Zum Einschläfern von Tieren zugelassene Wirkstoffe:

[Bearbeiten] Weblinks

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