Elektronische Zeitung

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Eine elektronische Zeitung oder E-Zeitung (engl. e-newspaper, e-paper [ɪ-ˈpeɪpɚ], ePaper) ist die elektronische Version eines Printmediums, das mittels Datenfernübertragung übertragen und an einem Bildschirm dargestellt werden kann.

Geschichte

Die erste elektronische Zeitung war der Columbus Dispatch; sie ging im Juli 1980 über den Online-Dienst CompuServe als Experiment an den Start und kostete die damals 3000, über die USA und Kanada verstreut angeschlossenen Leser 5 USD pro Stunde. 13 weitere Zeitungen speisten wenig später regelmäßig ihre Inhalte dort ein.[1]

Die weltweit erste Tageszeitung, die ein täglich erscheinendes E-Paper-Angebot bereitstellte, war die Rhein-Zeitung im Jahr 2001. Inzwischen bieten fast alle Magazine und Zeitungen ebenfalls eine E-Paper-Ausgabe der gedruckten Version im Internet an. Zwischenzeitlich gab es das kostenlose Angebot NEWSMAX, eine werktags per E-Mail ausgelieferte PDF-Zeitung. Dieses Angebot wurde mittlerweile eingestellt.

Technik und Verbreitung

Die Internet-basierte Ausgabe einer Tageszeitung am Bildschirm wird meist als interaktive Grafik im Aussehen der Original-Tageszeitung im Zusammenspiel mit Techniken wie JavaScript und Cascading Style Sheets gestaltet. Jeder einzelne Artikel ist dann auswählbar und in einem separaten, demselben oder einem Pop-up-Fenster als größere, von anderen Artikeln unabhängige Grafik oder in Textversion lesbar.

Öfter findet man diese Internetversion einer Tageszeitung jedoch als verschlüsselte PDF-Datei. Die Verschlüsselung mit einer Digitalen Rechteverwaltung (englisch Digital Rights Management, DRM) bewirkt, dass manche Artikel, insbesondere aus einem Archiv, nicht ohne Weiteres kopiert, gedruckt und weitergegeben werden können. Die PDF-Datei lässt sich nur im PDF-Betrachter am Bildschirm lesen. In der Regel kommt dabei das Rechte-Management der Firma Adobe und deren kostenlos verteiltes Programm Adobe Reader zum Einsatz.

Aktuell werden digitale Zeitungen und Zeitschriften hauptsächlich als E-Paper sowie als App für verschiedene – insbesondere mobile – Betriebssysteme angeboten. E-Paper bieten dabei in der Regel den Online-Zugriff auf eine interaktive 1:1-Abbildung der gedruckten Zeitung oder Zeitschrift im Internet, die auch als PDF heruntergeladen und offline gelesen werden kann. Diese Eigenschaften sind zugleich Grundlage für die Berücksichtigung von E-Paper-Exemplaren in der IVW-geprüften Auflage.

Aktuell sind aufgrund der zunehmenden Verbreitung mobiler Lesegeräte (Smartphones, Tablet-PC) App-basierte Angebote ein starker Trend. Eine App bietet dabei den Online-Zugriff auf eine für den mobilen Zugriff optimierte Webseite der Zeitung, die in der Regel zugleich responsive aufgebaut ist, die Darstellung der Inhalte also dynamisch an die Displaygröße des verwendeten Lesegerätes anpasst. Apps bieten keine 1:1-Darstellung ihrer gedruckten Pendants, ihre Nutzung wird daher von der IVW zwar als mobiler Zugriff auf die Internet-Angebot einer Zeitung/Zeitschrift registriert, jedoch nicht als Auflage gewertet. Eine zunehmende App-Nutzung kann sich daher die Auflage und somit auf das Modell der Co-Finanzierung von Zeitungen und Zeitschriften durch Anzeigen negativ auswirken, denn für den Verkauf von Anzeigen bzw. für die Durchsetzung hoher Preise ist eine möglichst hohe Auflage erforderlich.

Mit Hilfe spezieller Zeitungsdrucker und Zeitungskioske kann die elektronische Zeitung auch als Papierversion, zum Teil sogar im Originalformat, ausgegeben werden. Ein System für den tagesaktuellen Zeitungsdruck internationaler Zeitungen ist beispielsweise das von „Satellite Newspapers“, das besonders in Hotels, Zeitungsläden und an Flughäfen Verwendung findet, da dabei der übliche zentrale Druck mit anschließender Distribution entfällt.

E-Paper in Öffentlichen Bibliotheken

Benutzer öffentlicher Bibliotheken können seit 2007 über die Onleihe auf PDF-Ausgaben ausgewählter E-Paper (Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften) zugreifen. Daneben gibt es weitere Dienste wie PressDisplay/PressReader über das Munzinger-Archiv. Die Beschaffung erfolgt über Konsortien, zu denen sich die Bibliotheken zusammenschließen. Diese Angebote ergänzen den Zugriff auf Pressearchive wie Genios, die auch ältere Volltexte erschließen.

E-Paper als Bordexemplare

Im Januar 2016 wurde bekannt, dass die Lufthansa die Bordexemplare abschaffen wolle. Die Fluggäste erhielten stattdessen Zugriff auf E-Paper-Ausgaben, hieß es in der taz. Gedruckte Zeitungen seien nur noch in den Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart am Boden erhältlich, außerdem in der Business und in der First Class. Die Fluglinie erklärte, damit auf die geänderten Gewohnheiten ihrer Kunden zu reagieren.[2]

Siehe auch

Literatur

  • Karla, J. (2006): Elektronische Zeitung - Anpassung der Wertschöpfungstätigkeiten von Zeitungsverlagen bei Markteinführung einer Zeitung auf elektronischem Papier. Eul Verlag, Lohmar, 2006. Elektronische Zeitung
  • Mallik, Stephan (2008): Konzepte und Potentiale individualisierter Medienprodukte am Beispiel der Zeitung auf elektronischem Papier. VDM Verlag Dr. Müller, 2008

Weblinks

Einzelnachweise

  1. New York Times vom 7. Juli 1980, S. 17
  2. Kai Schöneberg: Lufthansa kündigt seine Zeitungsabos. taz, 15. Januar 2016, abgerufen am 26. Januar 2016.