Erich von Braunschweig-Grubenhagen

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Erich von Braunschweig-Grubenhagen

Erich von Braunschweig-Grubenhagen (* 1478; † 14. Mai 1532 in Fürstenau) war von 1508 bis 1532 Fürstbischof von Paderborn und Osnabrück und im Jahr 1532 gewählter Bischof von Münster.

Frühe Jahre

Erich war das jüngste Kind des Ehepaares Herzogs Albrecht II. von Braunschweig-Grubenhagen und Elisabeth Gräfin von Waldeck. Der ältere Bruder Philipp trat die Nachfolge des Vaters an und führte während seiner Herrschaft die lutherische Konfession ein. Nur kurze Zeit war Erich im Jahr 1500 Mitregent seines Bruders.

Er war von vorneherein als nachgeborener Sohn für den geistlichen Stand bestimmt. 1495 wurde er an der alten Universität Köln (Universitas Studii Coloniensis) immatrikuliert. Er hatte Präbenden an den Domkapiteln in Osnabrück und Paderborn inne. Zum weiteren Studium ging er nach Rom. Zu dieser Zeit erwarb er sich am päpstlichen Hof Achtung.[1]

Wahl zum Bischof in Osnabrück und Paderborn

Nach dem Tod des Bischofs Konrad von Rietberg wurde er 1508 zum Bischof von Osnabrück gewählt. Die Wahl stieß auf den Unwillen der Bürgerschaft von Osnabrück, die es lieber gesehen hätte, wenn Johann von Rietberg, ein Neffe des früheren Bischofs, gewählt worden wäre. Philipp von Braunschweig-Grubenhagen gelang es den Unmut zu dämpfen. Die hohen Schatzungsforderungen Erichs schienen die Kritik der Bürger kurz danach zu bestätigen. Ähnliche Klagen kamen auch von den Klöstern des Bistums. Gleichwohl zog Erich begleitet von seinem Bruder zahlreicher Fürsten und Ritter prunkvoll in Osnabrück ein.[2]

Nach dem Tod des Kölner Erzbischofs und Administrators für das Bistum Paderborn Hermann von Hessen wählte ihn das Domkapitel in Paderborn am 17. November zu dessen Nachfolger. Am 20. April 1509 empfing Erich für das Bistum Paderborn die Provision durch Papst Julius II. Dieser hat ihn wohl nicht nur zum Administrator, sondern zum Bischof bestellt. Dass er in einem zweiten Bistum Bischof werden konnte, weist auf die Wertschätzung in Rom hin.[3]

Da Erich dem römisch-deutschen Kaiser Maximilian I. für Osnabrück und Paderborn Steuern für den Reichskrieg gegen Venedig schuldig blieb, belegte dieser ihn bis 1512 mit der Reichsacht und verweigerte die kaiserliche Anerkennung. Nachdem Erich die Zahlung geleistet hatte, wurde auf dem Reichstag von 1512 in Köln zwar die Acht aufgehoben, aber Maximilian verweigerte Erich weiter die Regalien. Erst Kaiser Karl V. erteilte am 2. April 1521 Erich diese.[4]

Haltung zur Reformation

Die während seiner Amtszeit ausbrechende Reformation hat weder in theologischer noch in landesherrlicher Hinsicht wirkliche Änderungen im Wirken Erichs verursacht, obwohl er die Entwicklung unter Einfluss des Theologen Otto Beckmann aufmerksam verfolgte. Er blieb der römischen Lehre bis zum Schluss treu. Allerdings hat sein konkretes Handeln dazu geführt, dass auch die Protestanten in ihm einen zumindest potentiellen Unterstützer sehen konnten.[5]

Zu Beginn seiner Amtszeit handelte er sicher im altkirchlichen Sinn. Im Jahr 1513 ließ er für die Diözese Paderborn und 1516 für seine Diözese Osnabrück neue Breviere drucken. In Paderborn führte er 1510 das Fest St. Anna ein. Auch zwang er das Kloster Helmarshausen sich der Bursfelder Kongregation anzuschließen.[6]

Gegen reformatorische Bestrebungen ging er aber nur dann vor, wenn sie seine politische Macht gefährdeten. Obwohl ihn der päpstliche Hof schätzte, hat er römische Rechte nicht selten missachtet. Im Jahr 1525 brach in Osnabrück ein Aufstand aus, der sich gegen die Geistlichkeit richtete. Erich war bestrebt den Aufruhr mit Gewalt nieder zu schlagen. Der Rat der Stadt sowie der Abt des Klosters Iburg veranlassten den Bischof darauf zu verzichten und sich mit 6000 Goldgulden Buße zufrieden zu geben.[6]

Allerdings ließ er als Bischof in den Nachbargebieten, die nicht zu seinen weltlichen Fürstbistümern gehörten, keine Konflikte mit lutherisch gesinnten Nachbarn aufkommen. Auch gegenüber der mittlerweile lutherisch gesinnten städtischen Bürgerschaft war Erich durchaus aufgeschlossen und gewährte vielfache Sonderrechte. In der römisch-katholisch geprägten Literatur gilt Erich auch deshalb als zwielichtig, weil er 1527 die Trauung einer Schwester Philipp von Hessen, die bislang als Benediktinerin in Kaufungen lebte mit Graf Nikolaus von Tecklenburg bezeugte.[6]

Politisch regte Erich während der Hildesheimer Stiftsfehde (1519–1523) die Gründung des Lippstädter Bundes zur Erhaltung der Neutralität an. Diesem gehörte er mit seinen beiden Bistümern und zahlreiche Grafen und andere Herren an. Im Jahr 1521 schloss Erich mit dem hessischen Landgrafen Philipp von Hessen ein Bündnis gegen die Übergriffe durch Konrad von Tecklenburg.[6]

1527 zeigt die Bitte von Kurfürst Johann von Sachsen und Philipp von Hessen, dass unter anderem Erich zum Reichstag nach Regensburg kommen solle, dass sie meinten, dieser wäre dem lutherischen Lager nahestehend. Zum zweiten Reichstag von Speyer des Jahres 1529 schickte Erich den protestantischen Grafen Albrecht von Mansfeld. Auch in der Folge schien der Bischof auf der antihabsburgisch-protestantischen Seite zu stehen und folgte 1529 der Einladung zu einem Treffen nach Zerbst.[7]

Dennoch blieb seine Haltung zwiespältig. In Paderborn kam es im Zusammenhang mit dem Besuch des Prinzen Johann Friedrich von Sachsen zu einem antikatholischen Aufstand. Dabei wurde auch der Dom verwüstet. Wieder plante der Bischof militärische Schritte. Die Führung der Stadt sorgte für die erneute Weihe der Kirche und nach Zahlung von 2000 Gulden Buße verzichtete der Bischof auf Gewalt.[8]

Der Bischof ließ in der osnabrückischen Residenz Schloss Iburg einen neuen Saal, ein neues Tor und Mauern erbauen. In Fürstenau ließ er die Befestigungsanlagen verstärken. Die paderbornische Residenz Schloss Neuhaus ließ er abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Auch im Hochstift Paderborn gab es wie im Hochstift Osnabrück Unmut über die aufwendige Hofhaltung des Bischofs und die starken finanziellen Belastungen der Klöster.[7]

Wahl zum Bischof von Münster

Im Jahr 1530 deutete sich die Resignation des Bischofs von Münster Friedrich III. von Wied an. Für Erich als Nachfolger setzte sich insbesondere sein Onkel Philipp von Hessen auf Drängen seiner Schwester Elisabeth ein. Erich nahm Verhandlungen mit Friedrich von Wied und dessen Bruder Erzbischof Hermann von Wied auf. Die Beteiligten schlossen am 22. November 1530 den Geheimvertrag von Poppelsdorf. Danach sollte Friedrich eine Abfindung von 40.000 Gulden erhalten. Später einigte man sich über die genauen Modalitäten. Die Hälfte sollte sofort gezahlt werden, der Rest sollte in Form einer Rente von 2000 Goldgulden auf Lebenszeit fließen. Die nötigen Gelder wollte Erich aus den beiden Stiften Paderborn und Osnabrück herausholen. Das Münsteraner Domkapitel war über das volle Ausmaß des simonistischen Handels nicht unterrichtet. Er wurde daher vom Domkapitel als Bischof postuliert. Trotz der Unterstützung durch Philipp von Hessen wurde von den Lutheranern im Hochstift Münster und insbesondere von der Hauptstadt die Wahl kritisch gesehen.[9] Damit wurden zum ersten Mal diese drei Bistümer Westfalens in Personalunion vereinigt.

Gegen die sich radikalisierende Entwicklung in Münster, die zur Täuferherrschaft führen sollte, verfasste Erich einen drohenden Brief gegen die Hauptstadt und die Landstände. Dabei hatte er allerdings nicht den religiösen Aspekt im Blick, sondern es ging ihm wie in Paderborn und Osnabrück um die Aufrechterhaltung der bischöflichen Machtstellung.[6]

Erich starb während des Festmahls mit adeligen Freunden anlässlich seiner Wahl zum Bischof Münsters im Osnabrücker Fürstenau. In den Chroniken heißt es: er sei „wol bezecht. Etzliche wolten sagen, ehr solthe sich doith gesoffen haben.[8] Bestattet wurde er im Dom von Osnabrück.

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 547.
  2. Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 547–548.
  3. Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 548.
  4. Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 549.
  5. Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 1. Berlin, New York, 1999, S. 213.
  6. a b c d e Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 550.
  7. a b Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 550–551.
  8. a b Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 551.
  9. Wilhelm Kohl: Das Bistum Münster. Die Diözese 3. Berlin, New York, 2003, S. 548–549.

Literatur

Weblinks

Commons: Erich von Braunschweig-Grubenhagen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
VorgängerAmtNachfolger
Konrad IV. von RietbergBischof von Osnabrück
1508–1532
Franz von Waldeck
Hermann I. von HessenBischof von Paderborn
1508–1532
Hermann II. von Wied
Friedrich III. von WiedBischof von Münster
1532
Franz von Waldeck