Erik Wolf

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Erik Wolf (* 13. Mai 1902 in Biebrich; † 13. Oktober 1977 in Oberrotweil) war ein deutscher Rechtsphilosoph, Straf- und Kirchenrechtler.

Leben

Nach der Teilnahme als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg und dem Abitur 1920 studierte Wolf Volkswirtschaft, Geschichte, Philosophie und anschließend Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Jena. 1924 wurde er an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bei Franz Wilhelm Jerusalem mit einer Arbeit über „die Entwicklung des Rechtsbegriffs im reinen Naturrecht“ promoviert. In den Jahren 1924/25 folgten weitere Studien an der Universität Heidelberg, wo er 1925 Wissenschaftlicher Assistent wurde. 1927 habilitierte er sich in Heidelberg über das Thema „Strafrechtliche Schuldlehre“.

1927/28 hatte Wolf eine Vertretungsprofessur in Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Kiel inne und wurde anschließend zum ordentlichen Professor für Strafrecht an der Universität Rostock berufen. 1930 war er zunächst Professor an der Universität Kiel, erhielt aber noch im gleichen Jahr einen Ruf auf den Lehrstuhl für Geschichte der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.[1] 1967 wurde er emeritiert.

Wolf wurde 1933 vom damaligen Rektor Martin Heidegger zum ersten Dekan nach der Machtübernahme ernannt.[2] Unter dessen Einfluss geriet er in den Bann der NS-Ideologie, trat aber im April 1934 vom Dekanat zurück. 1934 publizierte Wolf die Abhandlung Das Rechtsideal des Nationalsozialistischen Staates, in der er unter anderem schrieb: „Zu den nichtarischen Volksgästen, denen keine Rechtsstandschaft zukommt, gehören rassisch Fremdstämmige und Ausländer“.[3]

Erik Wolf, der 1930 Kirchengemeinderat in Freiburg war, engagierte sich ab 1936 als Mitglied der Bekennenden Kirche und erarbeitete zusammen mit Franz Böhm, Constantin von Dietze, Adolf Lampe und Gerhard Ritter im Freiburger Kreis die von der Leitung der Bekennenden Kirche beauftragte Freiburger Denkschrift Politische Gemeinschaftsordnung: ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten.[4] Ein Schlüsselsatz lautete: „Es gibt keinen Dämon, der dringender der Zähmung und Fesselung bedürfte, als den Dämon der Macht.“ Die Mitgliedschaft in der NSDAP, die er 1937 erwarb, wurde von ihm als Formsache aufgefasst; er hoffte freilich auch, sie würde ihm vor allem für seine kirchlichen Aktivitäten einen gewissen Schutz bieten.[5] Während des Zweiten Weltkriegs arbeitete er beim NS-Projekt "Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften" mit.[6]

Nach den Erinnerungen Günter Spendels war Wolf trotz anfänglicher positiver Ausführungen zugunsten des Regimes bald ein „entschiedener Gegner“ des Nationalsozialismus. Spendel prophezeite er im Sommer 1941, dass Deutschland den Krieg trotz der Anfangserfolge verlieren werde. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 bestellte ihn die Freiburger Gestapo ein. Dabei drohte der vernehmende Beamte, Wolf kenne ja als Rechtsgelehrter aus der Rechtsgeschichte die Mittel, mit denen man einem Geständnis nachhelfen könne.[7]

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Wolf von 1946 bis 1948 Vorsitzender des Verfassungsausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie 1948 Delegierter der Weltkirchenkonferenz in Amsterdam (Gründungsversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen).

Wolf lebte seit 1959 im Kaiserstühler Dorf Oberrotweil (Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl), wo er auch bestattet ist.[8]

Wolf erhielt den theologischen Ehrendoktortitel in Heidelberg, den juristischen Ehrendoktor in Athen und den philosophischen in Tübingen.

Schriften (Auswahl)

  • Strafrechtliche Schuldlehre. 1928.
  • Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staate. 1934.
  • Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte. 1939, 4. Auflage 1963.
  • Rechtsgedanke und biblische Weisung: Drei Vorträge. Tübingen 1948.
  • Griechisches Rechtsdenken. Vittorio Klostermann, 4 Bde., Frankfurt am Main 1950–1970.
  • Das Problem der Naturrechtslehre. 1955.
  • Ordnung der Kirche. 1961.
  • Rechtsphilosophische Studien. Hrsg. von Alexander Hollerbach, 1972.
  • Rechtstheologische Studien. Hrsg. von Alexander Hollerbach, 1972.
  • Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens. Hrsg. von Alexander Hollerbach, 1982.

Herausgeberschaft

Literatur

  • Alexander Hollerbach: Zu Leben und Werk Erik Wolfs. In: Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens. Hrsg. von dems., 1982, S. 235-271.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Seine Freiburger Antrittsvorlesung hielt Wolf am 12. November 1931; sie erschien 1932 auch im Druck: Erik Wolf: Vom Wesen des Täters. Freiburger Antrittsvorlesung. Tübingen, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1932.
  2. Traugott Wolf: Protestantismus und Soziale Marktwirtschaft: Eine Studie am Beispiel Franz Böhms. München 1997, S. 50.
  3. Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt a.M. 2005, S. 685.
  4. Rudolf Vierhaus: Thies – Zymalkowski, Volume 10, München 2008, De Gruyter, S. 720.
  5. Alexander Hollerbach: Jurisprudenz in Freiburg: Beiträge zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität, 2007, S. 24.
  6. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt a.M. 2005, S. 685.
  7. Eric Hilgendorf (Hrsg.): Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen, Berlin/New York 2010, S. 529ff.
  8. Alexander Hollerbach: In memoriam Erik Wolf, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 65 = 96 = 109 (1979), S. [455]–461; als Sonderdruck aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: [1].