Europäische Patentorganisation
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Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in München, die durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) geschaffen wurde. Sie hat die Aufgabe, europäische Patente nach dem EPÜ zu erteilen. Diese Aufgabe wird vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt und vom Verwaltungsrat überwacht.
Das Europäische Patentamt ist keine Behörde der EU.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Mitgliedsstaaten
Der Europäischen Patentorganisation gehören 36 Mitgliedstaaten an, darunter sind alle Mitgliedstaaten der EU und Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz, die Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien, die Republik San Marino und die Türkei (Stand: 1. Juli 2009[1]):
| (Staat) | (Beitrittsdatum) | |
| 1 | Deutschland (*) | 7. Oktober 1977 |
| 2 | Niederlande (*) | 7. Oktober 1977 |
| 3 | Belgien (*) | 7. Oktober 1977 |
| 4 | Luxemburg (*) | 7. Oktober 1977 |
| 5 | Frankreich (*) | 7. Oktober 1977 |
| 6 | Großbritannien (*) | 7. Oktober 1977 |
| 7 | Schweiz (*) | 7. Oktober 1977 |
| 8 | Schweden (*) | 1. Mai 1978 |
| 9 | Italien (*) | 1. Dezember 1978 |
| 10 | Österreich (*) | 1. Mai 1979 |
| 11 | Liechtenstein (*) | 1. April 1980 |
| 12 | Griechenland (*) | 1. Oktober 1986 |
| 13 | Spanien (*) | 1. Oktober 1986 |
| 14 | Dänemark (*) | 1. Januar 1990 |
| 15 | Monaco (*) | 1. Dezember 1991 |
| 16 | Portugal (*) | 1. Januar 1992 |
| 17 | Irland (*) | 1. August 1992 |
| 18 | Finnland (*) | 1. März 1996 |
| 19 | Zypern | 1. April 1998 |
| 20 | Türkei | 1. November 2000 |
| 21 | Tschechische Republik | 1. Juli 2002 |
| 22 | Slowakische Republik | 1. Juli 2002 |
| 23 | Estland | 1. Juli 2002 |
| 24 | Bulgarien | 1. Juli 2002 |
| 25 | Slowenien | 1. Dezember 2002 |
| 26 | Ungarn | 1. Januar 2003 |
| 27 | Rumänien | 1. März 2003 |
| 28 | Polen | 1. März 2004 |
| 29 | Island (*) | 1. September 2004 |
| 30 | Litauen | 1. Dezember 2004 |
| 31 | Lettland | 1. Juli 2005 |
| 32 | Malta | 1. März 2007 |
| 33 | Norwegen (*) | 1. Januar 2008 |
| 34 | Kroatien | 1. Januar 2008 |
| 35 | Mazedonien | 1. Januar 2009 |
| 36 | San Marino | 1. Juli 2009 |
Vertreter der mit (*) gekennzeichneten Staaten haben an der diplomatischen Konferenz zur Gründung der Organisation teilgenommen. Diese Staaten waren daher berechtigt, der Organisation durch Ratifikation beizutreten. Island hat das Abkommen allerdings erst 2004 ratifiziert, in Norwegen ist es am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
[Bearbeiten] Erstreckungsstaaten
Europäische Patente gelten vereinbarungsgemäß auch in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien, sofern diese Staaten bei Einreichung der Patentanmeldung benannt wurden.
[Bearbeiten] Europäisches Patentamt
Wichtigstes Organ der EPO ist das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist. Die Behörde wurde am 1. November 1977 eröffnet. Die erste Patentanmeldung wurde am 1. Juni 1978 registriert.[2]
Das EPA hat seinen Sitz ebenfalls in München und Dienststellen in Den Haag, Berlin und Wien und ein Verbindungsbüro in Brüssel.
[Bearbeiten] Präsidenten des Europäischen Patentamtes
Das Europäische Patentamt wird von einem Präsidenten geleitet. Bisherige Amtsinhaber waren:
- Johannes Bob van Benthem (gestorben 2006) (Niederlande) 19. Oktober 1977 - 30. April 1985
- Paul Braendli (Schweiz) 1. Mai 1985 - 31. Dezember 1995
- Ingo Kober (Deutschland) 1. Januar 1996 - 30. Juni 2004
- Alain Pompidou (Frankreich) 1. Juli 2004 - 30. Juni 2007
- Alison Brimelow (Großbritannien) seit 1. Juli 2007
[Bearbeiten] Finanzierung
Die EPO finanziert sich selbst aus den vom EPA eingenommenen Verfahrensgebühren und aus den Jahresgebühren für anhängige Patentanmeldungen. Nach Erteilung eines europäischen Patents werden die Jahresgebühren jedoch von den Patentinhabern an die nationalen Patentämter derjenigen Staaten entrichtet, in denen diese Patente validiert wurden (Artikel 86 und 141 EPÜ). Nur ein Anteil dieser Jahresgebühren muss von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung an die EPO zurückgeführt werden.
Kritiker sehen darin, dass für zurückgewiesene (d. h. endgültig nicht erteilte) Patentanmeldungen keine weiteren Jahresgebühren anfallen, einen Grund zur Bereitschaft, Trivialpatente zu erteilen, um den Umsatz der Patentämter zu steigern.
[Bearbeiten] Personal
Das Europäische Patentamt beschäftigt fast 6.700 Bedienstete, die Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten sind und die je nach Dienstgrad eine, zwei oder alle drei offiziellen Amtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch beherrschen müssen. Etwa 71 % der Bediensteten haben einen Universitätsabschluss (hauptsächlich Naturwissenschaftler, Ingenieure und Juristen). Ca. 58 % der Bediensteten sind Prüfer, die alle einen Universitätsabschluss haben.
In München arbeiten ca. 3.630 Bedienstete, in Den Haag ca. 2.660, in Berlin ca. 280, in Wien etwa 120 und in Brüssel vier Bedienstete (Stand Ende 2008).[3] [4]
[Bearbeiten] Organe im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt
Die folgenden Abteilungen sind für die Verfahren vor dem Europäischen Patentamt zuständig (Artikel 15 EPÜ):
- eine Eingangsstelle für die Eingangs- und Formalprüfung eingereichter Patentanmeldungen
- Recherchenabteilungen, die die Recherchenberichte zu den Anmeldungen erstellen
- Prüfungsabteilungen für die Sachprüfung der Anmeldungen und die Entscheidung über Erteilung oder Zurückweisung
- Einspruchsabteilungen, die Einsprüche gegen erteilte Patente bearbeiten
- eine Rechtsabteilung
- technische und juristische Beschwerdekammern, die Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamts bearbeiten
- eine Große Beschwerdekammer, die über Rechtsfragen entscheidet sowie über Überprüfungsanträge bei schweren Verfahrensmängeln im Beschwerdeverfahren
Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sind Gerichten gleichgestellt und genießen eine gewisse Unabhängigkeit. So sind Mitglieder der Beschwerdekammern z. B. nicht an Weisungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts gebunden. Die Große Beschwerdekammer ist keine weitere Instanz nach einer Beschwerdekammer, obwohl mit dem EPÜ 2000 eine Möglichkeit der Überprüfung geschaffen wurde. Die Große Beschwerdekammer ist zuständig für:
- Entscheidungen über Rechtsfragen, die ihr von den Beschwerdekammern vorgelegt werden,
- die Abgabe von Stellungnahmen zu Rechtsfragen, die ihr vom Präsidenten des Europäischen Patentamts vorgelegt werden, sowie
- Entscheidungen bei Überprüfungsanträgen bei schweren Verfahrensmängeln Beschwerdeverfahren (Befangenheit eines Kammermitglieds, Falschaussage)
[Bearbeiten] Europäische Patente
Nach dem zentralisierten Verfahren werden europäische Patente mit Wirkung für die benannten Vertrags- und Erstreckungsstaaten erteilt. Gegen sie kann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung von jedermann beim Europäischen Patentamt Einspruch erhoben werden, was zur Einschränkung oder zum Widerruf des Patentes führen kann. Die europäischen Patente entsprechen einem Bündel nationaler Patente und sind solchen gleichgestellt. Die Entscheidung über Verletzungen oder Nichtigkeit europäischer Patente fällt daher unter die nationale Gerichtsbarkeit.
[Bearbeiten] Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation
Das EPA wird von einem Verwaltungsrat überwacht (Artikel 4(3) EPÜ), der das zweite Organ der EPO darstellt und aus den von den Vertragsstaaten entsandten Vertretern und deren Stellvertretern besteht (Artikel 26(1) EPÜ).
[Bearbeiten] Ursprung der Patentanmeldungen
Fast die Hälfte der Anmeldungen stammen aus den Mitgliedsstaaten. Die USA und Japan tragen zusammen über 21 % der Anmeldungen bei.
| USA | 25,5 % |
| Deutschland | 18,2 % |
| Japan | 15,7 % |
| Frankreich | 6,2 % |
| Niederlande | 5,0 % |
| Schweiz | 4,1 % |
| Großbritannien | 3,5 % |
| Italien | 3,0% |
| Korea | 3,0% |
| Schweden | 2,1 % |
| Rest EPO Mitgliedstaaten | 7,2 % |
| Andere | 6,5 % |
2008 wurden 226.800 Anmeldungen eingereicht (1,85 % mehr als im Vorjahr), 186.800 Recherchen durchgeführt (davon 87.700 für Europäische Patentanmeldungen), 120.900 Prüfungsverfahren abgeschlossen (davon 99.100 für Europäische Patentanmeldungen) und 59.800 Patente erteilt. Dabei waren folgende Firmen besonders aktiv (mehr als 1.000 eingereichte Patentanmeldungen):
| Philips | 2.857 |
| Siemens | 1.863 |
| Samsung | 1.677 |
| BASF | 1.664 |
| Robert Bosch | 1.425 |
| Qualcomm | 1.134 |
| LG Electronics | 1.108 |
| Panasonic | 1.104 |
[Bearbeiten] Siehe auch
- Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ), auch Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente genannt
- Patent
- Europäisches Patent
- Patentrecherche
- Software-Patent
- Europa
- Esp@cenet
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ www.epo.org, zuletzt abgerufen: 16. November 2008
- ↑ http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=8RQLXT, 2004
- ↑ Fakten und Zahlen
- ↑ Jahresbericht 2008
[Bearbeiten] Weblinks
- Europäisches Patentamt
- SUEPO (Gewerkschaft der EPA-Mitarbeiter)
- espacenet.com Patentrecherche des Europäischen Patentamtes
- Europäischer Publikationsserver

