FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine

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FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine
Blick von Nordost auf den Sibbersdorfer See

Blick von Nordost auf den Sibbersdorfer See

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 420 ha
Kennung 1830-391
WDPA-ID 555517943
Natura-2000-ID DE1830391
FFH-Gebiet 420 ha
Geographische Lage 54° 10′ N, 10° 39′ OKoordinaten: 54° 9′ 37″ N, 10° 38′ 45″ O
FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 24,46 m bis 115 m
Einrichtungsdatum Februar 2006
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Kasseedorf, Schönwalde am Bungsberg und Eutin.[1]

Das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine hat eine Größe von 420 Hektar.[2] Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes beträgt 8,3 Kilometer in Nordostrichtung. Es liegt im Flusssystem der Schwentine zwischen dem Kasseeer Ortsteil Bergfeld im Nordosten und der Mündung der Schwentine in den Kellersee in Eutin im Südwesten, siehe auch Diagramm 1. Die höchste Erhebung mit 115 Meter über Normalhöhennull (NHN) befindet sich in der Nähe von Bergfeld, der niedrigste Punkt ist der mittlere Pegel des Kellersees mit 24,46 Meter über NHN[3], siehe Karte 1.

Der Teil des FFH-Gebietes nördlich der Gemeinde Kasseedorf liegt im Naturraum Bungsberggebiet (Landschafts-ID 70204)[4] und der Rest liegt im Naturraum Holsteinische Schweiz (Landschafts-ID 70208)[4], beide in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Holsteinische Schweiz.[5]

Das FFH-Gebiet besteht zu gut einem Drittel aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer, zu knapp einem Drittel aus Moore, Sümpfe und Uferbewuchs. Der Rest besteht aus mesophilem Grünland und Laubwald. Nadelwald ist kaum vorhanden, siehe Diagramm 2.

Karte
Karte 1: Niedrigster (1) und höchster (2) Punkt im FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Januar 2015 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Juni 2015 veröffentlicht[7].

Das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine grenzt im Westen an das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und liegt vollständig im Naturpark Holsteinische Schweiz.[8] Die Westhälfte des FFH-Gebietes liegt im am 10. Juni 1965 gegründeten Landschaftsschutzgebiet Holsteinische Schweiz.[9] In der Ortsmitte von Kasseedorf überschneiden sich das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine mit dem am 22. August 1996 gegründeten Naturschutzgebiet Kasseedorfer Teiche und Umgebung.[10] Für dieses Naturschutzgebiet hat das LLUR im September 2009 ein Faltblatt des Besucherinformationssystems (BIS) herausgebracht.[11] Das FFH-Gebiet ist Teil des Biotopverbundsystems von Schleswig-Holstein mit den Kernzonen 296, 297 und 305, sowie den Hauptverbundachsen Schwentine bei Steendorf, Schwentine und Schwentine bei Eutin.[12]

Diagramm 1ː Flusssystem der Schwentine

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR noch keine Institution betraut.[13]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2ː FFH-Lebensraumklassen im FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine
Diagramm 3ː FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine

Laut Standard-Datenbogen vom Januar 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[14][15] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[16]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[23]

Im Zeitraum von 2015 bis 2017 wurde das FFH-Gebiet nachkartiert. Danach ist knapp die Hälfte der Fläche mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt. Ein Teil davon sind gleichzeitig auch gesetzlich geschützte Biotope. Gut ein sechstel der Gesamtfläche ist ausschließlich mit gesetzlich geschützten Biotopen bedeckt und der Rest hat keinen der beiden Schutzstati, siehe Diagramm 3.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[27]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
  • 1318 Teichfledermaus

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[27]

  • 1016 Bauchige Windelschnecke
  • 1355 Fischotter

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 4ː Gesamtbeurteilung der FFH-Flächen im FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[28] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben keine gute Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich bei den gut bewerteten Flächen ausschließlich um den Waldlebensraum 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. Sie besteht aus einer geschlossene Fläche im Quellgebiet der Schwentine.[29]

Im FFH-Gebiet befinden sich mehrere Wasserkörper, die der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unterliegen, siehe auch Tabelle 1. Das ist zum einen der Oberlauf der Schwentine vom Quellgebiet bis zum Eintritt in den Stendorfer See, der Stendorfer See selbst, die Schwentine vom Austritt aus dem Stendorfer See bis zum Eintritt in den Sibbersdorfer See, der Sibberdorfer See selbst, die Schwentine vom Austritt aus dem Sibbersdorfer See bis zur Mündung in den großen Eutiner See, der Große Eutiner See selbst und die Schwentine vom Austritt aus dem Großen Eutiner See bis zum Eintritt in den Kellersee. Entlang der Schwentine befinden sich im FFH-Gebiet sechzehn Messstellen für die biologische und chemische Analyse der Wasserqualität der Schwentine, siehe Karte 2.

Tabelle 1ː Beurteilung der Wasserqualität des Oberlaufes der Schwentine vom Kellersee bis zum Quellgebiet
Lfd. Nr. Wasserkörperbezeichnung Kennung Einstufung nach § 28 WHG Ökologischer Zustand (gesamt) Chemischer Zustand (gesamt)
1 Schwentine OL (Fließgewässer)[30] DERW_DESH_SW_03 natürlich mäßig nicht gut
2 Stendorfer See (See)[31] DELW_DESH_0391 natürlich schlecht nicht gut
3 Schwentine Zulauf Sibbersdorfer See (Fließgewässer)[32] DERW_DESH_SW_05 erheblich verändert mäßig nicht gut
4 Sibbersdorfer See (See)[33] DELW_DESH_0385 natürlich schlecht nicht gut
5 Schwentine Zulauf Gr. Eutiner See (Fließgewässer)[34] DERW_DESH_SW_06 erheblich verändert mäßig nicht gut
6 Großer Eutiner See (See)[35] DELW_DESH_0110 natürlich unbefriedigend nicht gut
7 Schwentine Zulauf Kellersee (Fließgewässer)[36] DERW_DESH_SW_07 natürlich unbefriedigend nicht gut
Karte
Karte 2ː Biologische und chemische Messstationen entlang der oberen Schwentine im FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine

Alle Wasserkörper der Oberen Schwentine haben keinen guten chemischen Zustand. Sie überschreiten alle die Grenzwerte für Nitrate, Bromierte Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen. Vom Sibbersdorfer See aufwärts ist keine Durchgängigkeit für Fische gegeben. In Kasseedorf wird die Schwentine durch ein Wehr an der Eutiner Straße aufgestaut. Der Teich hat den Namen Mühlenteich und wird als Karpfenteich genutzt, der jedes Jahr einmal abgefischt wird. Hinter dem Stauwehr verliert die Schwentine in einer 600 Meter langen Sohlgleite drei Höhenmeter. Dieses Wehr kann durch flussaufwärts ziehende Fische nicht überwunden werden. Gemäß der WRRL sollen alle größeren Gewässer in der Europäischen Union bis zum Jahre 2028 einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreicht haben. Nach den Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte wird auch dieses Ziel wohl nicht erreicht werden und eine erneute Anpassung der Ziele an die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 5ː Schutzstati der Flächen des FFH-Gebietes Gebiet der Oberen Schwentine

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[37] Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die weitergehenden Entwicklungsmaßnahmen sind in jeweils einer Karte für den Abschnitt zwischen dem Sibberdorfer See und dem Eintritt der Schwentine in den Keller See[38], einer Karte von der Sibbersdorfer Mühle bis zur Unterquerung der Straße Sandfeldweg durch die Schwentine in Fissau[39], einer Karte vom Ausfluss der Schwentine aus dem Sibbersdorfer See bis zur Sibbersdorfer Mühle[40], einer weiteren Karte vom Sibbersdorfer See bis zu den Laubwäldern kurz vor dem Kasseedorfer Ortsteil Voßberg[41] und von dort in einer Karte bis zum Quellgebiet der Schwentine beim Kasseedorfer Ortsteil Bergfeld[42] festgehalten. Zur Projektverfolgung sind diese Maßnahmen auch tabellarisch in 32 Maßnahmenblättern niedergeschrieben[43].

Schwerpunktmaßnahmen auch zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Schwentine und der durchflossenen Seen gemäß WRRL sindː

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 28. Dezember 2010 veröffentlicht.[44]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[45] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[46] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[47] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[48] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[49] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[50] Am 21. September 2023 hat der EuGH das Urteil gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in drei Punkten der Anklage gegen Europäisches Recht verstoßen und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre eigenen Verfahrenskosten und die der Europäischen Kommission tragen.[51]

Bildergalerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Februar 2024.
  2. FFH-Gebietssteckbrief für das FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine. (PDF; 18 kB) FFH DE 1830-391. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Februar 2024.
  3. Seen Schleswig-Holstein. Kellersee. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. April 2023.
  4. a b Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Gebiet der Oberen Schwentine. Untereinheiten Hosteinische Schweiz und Bungsberggebiet in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 12. März 2024.
  5. Landschaftssteckbriefe. Holsteinische Schweiz. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 19. Februar 2024.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1830-391 Gebiet der Oberen Schwentine. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2015, abgerufen am 21. Februar 2024.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 898 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 21. Februar 2024.
  8. FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine im Naturpark Holsteinische Schweiz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. Februar 2024.
  9. FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine als Teil des Landschaftsschutzgebietes Holsteinische Schweiz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. Februar 2024.
  10. Überschneidung des FFH-Gebietes Gebiet der Oberen Schwentine mit dem Naturschutzgebiet Kasseedorfer Teiche und Umgebung in Kasseedorf. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. Februar 2024.
  11. Kasseedorfer Teiche und Umgebung. In: umweltanwendungen.schleswig-hostein.de. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, September 2009, abgerufen am 12. März 2024.
  12. FFH-Gebiet Gebiet der Oberen Schwentine als Teil des Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. Februar 2024.
  13. Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, April 2017, abgerufen am 26. Februar 2023.
  14. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  15. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  16. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 52 kB) DE1830-391 Gebiet der Oberen Schwentineː 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2015, S. 3, abgerufen am 21. Februar 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  23. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1830391. (PDF; 52 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2015, S. 4, abgerufen am 26. Februar 2024.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  25. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2022.
  27. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 160 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 23. Februar 2024.
  28. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 898 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, S. 11–19, abgerufen am 23. Februar 2024.
  29. FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007 bis 2012. (PDF; 25,495 MB) Gebiet der oberen Schwentine Karte 1 FFH-Lebensraumtypen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 2010, abgerufen am 23. Februar 2024.
  30. Schwentine OL (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  31. Stendorfer See (See). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  32. Schwentine Zulauf Sibbersdorfer See (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  33. Sibbersdorfer See (See). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  34. Schwentine Zulauf Gr. Eutiner See (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  35. Großer Eutiner See (See). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  36. Schwentine Zulauf Kellersee (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 3. März 2024.
  37. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 898 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, S. 19–25, abgerufen am 11. März 2024.
  38. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 2707 kB) Karte 5a - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 11. März 2024.
  39. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 2657 kB) Karte 5b - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 11. März 2024.
  40. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 2064 kB) Karte 5c - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 11. März 2024.
  41. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 2275 kB) Karte 5d - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 11. März 2024.
  42. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 2758 kB) Karte 5e - Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 11. Januar 2024.
  43. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1830-391 „Gebiet der Oberen Schwentine“. (PDF; 187 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), Juni 2015, abgerufen am 11. März 2024.
  44. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 167 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Obere Schwentine (1830-391). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 28. Dezember 2010, abgerufen am 11. März 2024.
  45. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  46. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  47. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  48. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  49. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  50. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
  51. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer). In der Rechtssache C‑116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 21. September 2023, abgerufen am 26. November 2023.