Ferdinand Kirchhof
Ferdinand Kirchhof (* 21. Juni 1950 in Osnabrück) ist ein deutscher Jurist, Rechtswissenschaftler und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
Leben [Bearbeiten]
Er wurde als Sohn von Ferdinand Kirchhof, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, geboren. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.
Ferdinand Kirchhof studierte nach seinem Abitur am Bismarck-Gymnasium Karlsruhe an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, promovierte und habilitierte von 1971 bis 1985. Von 1982 bis 1986 übte er Lehrtätigkeiten in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen aus. 1986 wurde er auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität berufen. 1989 bis 1990 war er Dekan der Juristischen Fakultät, von 1999 bis 2004 Prorektor der Universität Tübingen. Seit 1993 hat er den Jean-Monnet-Chair der EU European Fiscal Law inne. 2007 war er Gastprofessor (professeur invité) an der Pariser Sorbonne; er absolvierte Lehr- und Forschungsaufenthalte in Stellenbosch, Berkeley, Peking und Kyōto.
Von 2003 bis 2004 war er Sachverständiger der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform. Seit 2003 war Kirchhof Richter am Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg und als Prozessbevollmächtigter Baden-Württembergs beim Bundesverfassungsgericht am Kopftuchstreit beteiligt.[1] 2006 bis 2007 war er Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
2005 sollte Ferdinand Kirchhof auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Erwin Teufel, zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen werden. Dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gelang es jedoch, stattdessen seinen Kandidaten Herbert Landau durchzusetzen. 2007 wurde Kirchhof vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages als Nachfolger von Udo Steiner zum Richter in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht berufen; sein Amt trat er am 1. Oktober 2007 an. Am 5. März 2010 wurde er zum Vorsitzenden des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes und Vizepräsidenten des Gerichtes gewählt.[2] Er amtiert in dieser Funktion seit der Ernennung durch den Bundespräsidenten am 16. März 2010. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts bereitete er als zuständiger Berichterstatter das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010[3] zu Hartz IV[4] vor.
Er ist mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder. Kirchhof ist seit 1971 Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Hercynia Freiburg im Breisgau sowie von 1973-1974 und seit 2011 der K.D.St.V. Ferdinandea-Prag zu Heidelberg .
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ „Kirchhof tritt in die Fußstapfen des Bruders“, Die Welt, 5. Juli 2007
- ↑ Voßkuhle wird neuer Präsident des Verfassungsgerichts, Zeit Online vom 5. März 2010
- ↑ Urteilvom 9. Februar 2010, Az. 1 BvL 1/09 u.a.
- ↑ Reinhard Müller, Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof: Der Professor, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. März 2010.
Weblinks [Bearbeiten]
Erster Senat: Ferdinand Kirchhof (Vizepräsident und Vorsitzender Erster Senat) | Reinhard Gaier | Michael Eichberger | Wilhelm Schluckebier | Johannes Masing | Andreas Paulus | Susanne Baer | Gabriele Britz
Zweiter Senat: Andreas Voßkuhle (Präsident und Vorsitzender Zweiter Senat) | Gertrude Lübbe-Wolff | Michael Gerhardt | Herbert Landau | Peter M. Huber | Monika Hermanns | Sibylle Kessal-Wulf | Peter Müller
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Kirchhof, Ferdinand |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Professor für Öffentliches Recht |
| GEBURTSDATUM | 21. Juni 1950 |
| GEBURTSORT | Osnabrück |