Gebhard III. von Zähringen

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Gebhard III. von Zähringen († 12. November 1110) war ein Sohn Bertholds I. von Zähringen und seit 1084 Bischof von Konstanz.

Nach Dopsch war er eng mit den Grafen von Sulzbach und den Grafen von Kastl verwandt und stand wie sie der hirsauischen Reformbewegung nahe.[1]

Gebhard war im Investiturstreit ein prominenter Vertreter der päpstlichen Partei gegen Kaiser Heinrich IV. Er wurde 1089 von Papst Urban II. zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt. Gebhard unterstützte die Söhne Heinrichs IV. gegen ihren Vater. Er versuchte, für Konrad 1093 das Herzogtum Schwaben und Bayern zu gewinnen und überbrachte Heinrich V. den päpstlichen Segen. Er wurde von Heinrich IV. von seinem bischöflichen Stuhl vertrieben, setzte aber, auch von Paschalis II. als Legat bestätigt, seinen Widerstand fort und übte großen Einfluss auf den Ingelheimer Reichstag 1105 aus, wo Heinrich IV. zur Thronentsagung genötigt wurde.

[Bearbeiten] Klostergründungen

Er förderte und weihte eine Reihe von Klöstern, unter anderen: Kloster St. Peter auf dem Schwarzwald, das Kloster Ochsenhausen (1093) Kloster Alpirsbach (1095), Kloster Allerheiligen (Schweiz), und Kloster St. Georgen im Schwarzwald.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Siehe Stammbaum Die „Grafen von Sulzbach, Kastl und Habsberg“ in: Heinz Dopsch: Siedlung und Recht. Zur Vorgeschichte der Berchtesgadener Stiftsgründer, in: Walter Brugger [Hrsg.]: Geschichte von Berchtesgaden. Stift - Markt - Land, Bd 1, S. 214


Vorgänger Amt Nachfolger
Bertolf Bischof von Konstanz
1084–1110
Arnold von Heiligenberg
Meyers Konversationslexikons logo.svg Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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