Industriegebiet

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Symbol der Bundesanstalt für Straßenwesen[1]
für ein Industriegebiet

Ein Industriegebiet ist - ähnlich dem Gewerbegebiet - ein im Flächenwidmungsplan (Österreich) bzw. Flächennutzungsplan (Deutschland) für Produktionsbetriebe vorgesehenes Baugebiet.

Es ist von Wohngebieten und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss (durch fortlaufende Stilllegungen von Eisenbahnanlagen zunehmend seltener), Energie, Entsorgung) und mit speziellen Umweltauflagen belegt.

Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen. Die in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen in § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt sind.

Im geographischen Sinne werden als Industriegebiete alle Regionen bezeichnet, die eine überdurchschnittlich hohe Industriedichte, meistens mit Schwerindustrie, aufweisen, zum Beispiel das Ruhrgebiet, Oberschlesien oder das Donezbecken. Solche altindustrialisierten Gebiete wurden bereits teilweise deindustrialisiert.

Industriegebiet ist auch der Eigenname zahlreicher Stadtbezirke oder Stadtteile von Städten, wie z. B. Bayreuth, Konstanz, Landshut, Greifswald, Radevormwald, Koblenz (aufgelöst durch Aufteilung zwischen benachbarten Stadtteilen am 1. Januar 2007) und Halle (Saale) (hier: Industriegebiet Nord). Diese Stadtteilbezeichnungen gehen auf die vorherrschende historische Nutzung als Industriegebiet zurück.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bundesanstalt für Straßenwesen
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