Intersektionalität

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Intersektionalität beschreibt die Überschneidung (engl. intersection = Schnittpunkt, Schnittmenge) von verschiedenen Diskriminierungsformen in einer Person. Intersektionelle Diskriminierung liege vor, „wenn – beeinflusst durch den Kontext und die Situation – eine Person aufgrund verschiedener zusammenwirkender Persönlichkeitsmerkmale Opfer von Diskriminierung wird.“[1]

Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus, Handicapism oder Klassismus addieren sich nicht nur in einer Person, sondern führen zu eigenständigen Diskriminierungserfahrungen. So wird ein gehbehinderter Obdachloser gegebenenfalls nicht nur als Obdachloser und als Gehbehinderter diskriminiert, sondern er kann auch die Erfahrung machen, als gehbehinderter Obdachloser diskriminiert zu werden.

Das neue Erkenntnisinteresse in der Intersektionalitätsforschung gilt den Verflechtungszusammenhängen, die sich durch das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsformen ergeben.[2]

Entwicklung der Intersektionalitätstheorie

Geschichte in den USA

Das Konzept der Intersektionalitätstheorie ist im Prinzip schon so alt wie die feministische Bewegung selbst. Schon 1851 stellte die Frauenrechtlerin Sojourner Truth die inzwischen prominent gewordene Frage „Ain’t I a woman?“.[3] Mit dieser kritisierte sie sowohl, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts noch immer kein Stimmrecht zugestanden wird, als auch die Präsenz von Rassismus und Klassenherrschaft in der Frauenbewegung.[4] Sojourner Truths christlich-feministische Grundhaltung betraf auch die Frage nach der Unterdrückung von Frauen innerhalb der Schwarzen. So fragte sie männliche Abolitionisten, die das Wahlrecht für schwarze Männer forderten, ob sie nicht an Jesus glaubten. Als diese mit „doch, natürlich“ antworteten, meinte sie: "Well, Jesus is the son of God and Mary. Man had nothing to do with it." (Jesus ist der Sohn von Gott und Maria, Männer hatten damit nichts zu tun).

Circa 100 Jahre später wurde das Thema in den USA gegen Ende der 60er Jahre vehementer im Umfeld einer feministischen Bewegung Schwarzer Frauen (die sogenannte „re-visionist feminist theory“) vertreten. Ihre besondere Situation wurde aufgrund von rassistischer Diskriminierung kaum wahrgenommen.[5] Während in den 1980er[6] und 1990er[7] Jahren bereits die Verknüpfung der drei großen Unterdrückungsformen "Race, Class und Gender" (ethnische, klassenspezifische und geschlechtliche Gruppenzugehörigkeit) in der Triple Oppression-Theorie diskutiert wurde, wird in der Intersektionalitätsforschung von mehr als zehn verschiedenen Diskriminierungsformen ausgegangen. Ende der 1980er Jahre benutzte die amerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw zum ersten Mal den Begriff Intersectionality (oder auch Intersectional Analysis). Damit machte Crenshaw deutlich, dass die Einstellungspolitiken in US-amerikanischen Firmen entweder schwarzen Männern oder weißen Frauen zugutekommen. Schwarze Frauen dagegen, bei denen sich die Diskriminierungsmechanismen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts kreuzen, hatten bis dahin keine Möglichkeit, sich einen Arbeitsplatz einzuklagen. Crenshaw bezieht sich hierbei vor allem auf die U.S.amerikanische Rechtsprechung in Sachen DeGraffenreid v. General Motors. Hier wertete in den 1970er Jahren ein Gericht die Tatsache, dass General Motors im Rahmen einer Massentlassung fast alle schwarzen Arbeiterinnen entlassen hatte, weder als rassistische noch als geschlechtsspezifische Diskriminierung und begründete dies damit, dass schwarze männliche Arbeiter von der Kündigung ebenso wenig betroffen waren wie weiße Arbeiterinnen. [8] Zu den Wegbereiterinnen der nordamerikanischen Intersektionalitätsforschung zählen des Weiteren Iris Marion Young und Martha Minow. Sie belegen in ihren Analysen anschaulich, dass gruppenbezogene Identitätspolitiken wichtige Impulse zur Überwindung gesellschaftlicher Diskriminierung marginalisierter Gruppen lieferten, die Ausblendung der Differenzen innerhalb der Gruppen jedoch dazu führten, dass die Black Consciousness Bewegung in den USA einseitig von schwarzen Männern, die Frauenbewegung hingegen von weißen Frauen des bürgerlichen Spektrums dominiert wurden. Hier wie da blieben die spezifischen Lebenslagen und Diskriminierungserfahrungen schwarzer Frauen ausgeblendet.[9]

Geschichte in Deutschland

Die Geschichte der Intersektionalitätsforschung im deutschsprachigen Raum knüpft an die Geschichte im anglo-amerikanischen Raum an. In der BRD wird der intersektionelle Ansatz schon als neues Paradigma in der Geschlechter- und Frauenforschung verhandelt.[10] Erste Kritik an der Eindimensionalität der feministischen Bewegung gab es schon in den 1930er Jahren. So wies Clara Zetkin, eine Vertreterin der proletarischen Frauenbewegung, auf den grundlegenden Zusammenhang von Geschlecht und Klasse hin. Gleichzeitig kritisierte sie, dass die damalige Frauenbewegung nur auf die Interessen von bürgerlichen Frauen einging. Eine tatsächliche Befreiung aller Frauen könne jedoch erst dann stattfinden, wenn die Klassensklaverei abgeschafft sei.[11] Ein weiteres Beispiel ist die Intervention von Frauen mit Behinderung während der Debatten um den § 218 StGB in den 1970er und 1980er Jahren. Während ein Großteil der Feministinnen unter „Mein Körper gehört mir“ verstand, endlich selbst entscheiden zu wollen, ob sie ein ungeborenes Kind abtreiben könne, verorteten sich Frauen mit Behinderung in anderer Hinsicht unter diesem Slogan. „Themen wie die weit verbreitete Praxis der Sterilisation von behinderten Mädchen und jungen Frauen, wie sie bis zum Betreuungsgesetz 1990 ohne wirkliche Einwilligung der Betroffenen möglich war, oder das Problem gesundheitlicher Risiken für Frauen aus verarmten Ländern bei der Erprobung neuer Verhütungsmethoden wurden wesentlich seltener skandalisiert oder bekämpft“.[12] Die Rechtswissenschaftlerin Julia Zinsmeister hat 2007 am Beispiel dieser und anderer aktueller spezifischer Diskriminierungserfahrungen behinderter Frauen erstmals die rechtliche Behandlung intersektionaler Diskriminierungen in Deutschland untersucht.[13]

Weitere Schritte hin zu einer intersektionellen Analyse lieferten poststrukturalistische Ansätze und die Queer-Theorie, die seit den 1990er Jahren beide Teile feministischer Theorie sind.

Auch im 21. Jahrhundert ist das Mitbedenken von intersektionellen Wirkmechanismen noch nicht selbstverständlich. So wurde z. B. die enge Verstrickung, welche Rassismus mit Geschlechterdiskriminierung hat, erstmals 2001 auf der Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban thematisiert.[14]

Die Intersektionalitätstheorie geht davon aus, dass Diskriminierungsformen Differenzen schaffen (schwarz - weiß, Ausländer - Inländer, behindert - nichtbehindert ...), die in der Theorie auch als Differenzlinien bezeichnet werden.[15] Im Prozess der Diskriminierung kann es zu einer Interaktion dieser Differenzlinien kommen und damit auch zu einer intersektionellen Identität.[16] Im Gegensatz zu einem ereignisorientierten Ansatz, in dem nur ein Merkmal im Vordergrund stehe, wird in diesem prozessorientierten Ansatz Diskriminierung als ein „Produkt der sozialen Konstruktion von Identität, die in einem sozialen, historischen, politischen und kulturellem Kontext“ stehe, verstanden.[17] Mit Hilfe dieses prozessorientierten Ansatzes der Intersektionalitätstheorie könne auch eine Diskriminierungshierarchie kritisch betrachtet werden, die bestimmte Diskriminierungsformen unterschiedlich gewichtet. Obschon es auf der individuellen Ebene der intersektionellen Identität zu Verschiebungen der Täter-Opfer-Seite kommen könne (Alter, Ausländerstatus, ...), sei dennoch die gesellschaftlich wirkende Diskriminierung tief in gesellschaftliche Strukturen eingegraben.

Aktuelle Theoriedebatten in Deutschland

Über die Anzahl der zu berücksichtigenden Kategorien gibt es noch heute große Diskussionen zwischen Theoretikern, die sich mit dem Thema beschäftigen.[18] So geht Cornelia Klinger von den 3 Kategorien „Rasse“, Klasse und Geschlecht aus, da diese „das Grundmuster von gesellschaftlich-politisch relevanter Ungleichheit {ausmachen}, weil Arbeit und zwar namentlich körperliche Arbeit ihren Existenzgrund und Angelpunkt ausmachen“.[19] Nina Degele und Gabriele Winker dagegen nehmen noch die Kategorie Körper hinzu. „Denn sowohl Alter wie körperliche Verfasstheit, Gesundheit und Attraktivität sind in den letzten Jahrzehnten vor allem bezogen auf Arbeit immer bedeutsamer geworden und entscheiden über die Verteilung von Ressourcen“.[20] Helma Lutz und Norbert Wenning dagegen haben 14 Kategorien der Differenz aufgestellt: Diese sind Gender, Sexualität, Race/Hautfarbe, Ethnizität, Nationalität/Staat, Kultur, Klasse, Gesundheit, Alter, Sesshaftigkeit/Herkunft, Besitz, Geographische Lokalität (West/Rest), Religion (religiös/säkular), gesellschaftlicher Entwicklungsstand (modern/traditionell).[21] Mit der Aufnahme intersektioneller Studien im Bereich der Human-Animal Studies wird auch die Kategorie Spezies im Rahmen der Interdependenzen verschiedener Herrschaftsverhältnisse zuweilen in die Intersektionalitätsforschung mit einbezogen.[22]

Über die Anzahl und über die Wahl der zu berücksichtigenden Kategorien gibt es unter Theoretikern in der Intersektionalitätsforschung Diskussionen. Judith Butler äußert ihre Kritik am „etc.“, das vielen Aufzählungen angehängt würde, da die Kategorisierungen eines Subjektes nie vollständig sein könnten. „Auch Theorien feministischer Identität, die eine Reihe von Prädikaten wie Farbe, Sexualität, Ethnie, Klasse und Gesundheit ausarbeiten, setzen stets ein verlegenes 'usw.' an das Ende ihrer Liste. Durch die horizontale Aufzählung der Adjektive bemühen sich diese Positionen, ein situiertes Subjekt zu umfassen; doch gelingt es ihnen niemals, vollständig zu sein.“[23]

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Deutschland in Kraft trat, wurde mit § 4 erstmals eine Regelung zur Diskriminierung wegen mehreren Gründen aufgenommen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zwei Expertisen in Auftrag gegeben, die Auskunft über Erscheinungsformen, Wirkungsweisen und deren rechtliche Bewertung nach dem AGG liefern sollen.[24][25]

Siehe auch

Literatur

  • Regina Becker-Schmidt (2007): <<class>>, <<gender>>, <<ethnicity>>, <<race>>: Logiken der Differenzsetzung, Verschränkungen von Ungleichheitslagen und gesellschaftliche Strukturierung. In: Gudrun-Axeli Knapp / Wetterer, Angelika (Hg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster:Westfälisches Dampfboot, S. 56–83
  • Combahee River Collective (1982): A Black Feminist Statement. In: Hull, Gloria T.; Scott, Patricia Bell; Smith, Barbara (eds): But Some of Us Are Brave. Black Women's Studies. Old Westbury, S. 13–22
  • Judith Butler (1991): Das Unbehagen der Geschlechter, Suhrkamp, Frankfurt/M. 2003, ISBN 3-518-12433-1
  • bell hooks (1996): Sehnsucht und Widerstand. Kultur, Ethnie, Geschlecht Berlin
  • bell hooks (2000 [1984]): Feminist Theory–From Margin to Center. Zweite Auflage. Cambridge: South End Press
  • Kimberlé Crenshaw (1989): Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine. In: The University of Chicago Legal Forum, S. 139–167
  • Kimberlé Crenshaw (1991): Mapping the Margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color, Stanford Law Review, Vol. 43, No. 6., S. 1241–1299.
  • Kathy Davis/ Helma Lutz: Geschlechterforschung und Biographieforschung. Intersektionalität am Beispiel einer außergewöhnlichen Frau. In: Völter et al. (Hrsg.): Biographieforschung im Diskurs. Wiesbaden: Opladen, S. 228–247
  • Judy Gummich (2004): Schützen die Antidiskriminierungsgesetze vor mehrdimensionaler Diskriminierung? Oder: Von der Notwendigkeit die Ausgeschlossenen einzuschließen, in: Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (Hrsg.): QUEbERlin. Mehrfachzugehörigkeit als Bürde oder Chance? - Die Gesichter des Queer-Seins und Migrantin / Schwarz-Seins, S. 6–16
  • Hardmeier, Sibylle/Vinz, Dagmar (2007): Diversity und Intersektionalität – Eine kritische Würdigung der Originalität und Leistungsfähigkeit der zwei Ansätze für die Politikwissenschaft, in: femina politica, „Frauen – Gender – Diversity. Perspektiven theoretischer Konzepte und ihrer politischen Umsetzung“, Heft 1/2007, 16. Jg., S. 15–25.
  • Haschemi Yekani, Elahe/Hrzán, Daniela/Jana Husmann-Kastein/Junker, Carsten/Krasuska, Karolina/Michaelis, Beatrice (2008): "Where, When and How? Contextualizing Intersectionality." In: Golańska, Dorota/Rozalska, Aleksandra (eds.): New Subjectivities: Negotiating Citizenship in the Context of Migration and Diversity. Lódź: Lódź University Press, 2008, S. 19–47
  • Patricia Hill Collins / Margaret Andersen (Hg.): Race, Class, and Gender: An Anthology, ISBN 0-534-52879-1, 1992, 1995, 1998, 2001, 2004, 2007
  • Patricia Hill Collins: Black Feminist Thought: Knowledge, Consciousness and the Politics of Empowerment, ISBN 0-415-92484-7, 1990, 2000
  • Gabriele Winker / Nina Degele (2009): Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten. Bielefeld: transcript
  • Cornelia Klinger: Ungleichheit in den Verhältnissen von Klasse, Rasse und Geschlecht. In: Knapp/Wetterer (Hrsg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster:Westfälisches Dampfboot, S. 14–48
  • Mitja Sabine Lück / Güler Arapi (2008): "I feel a little bit weird..." - Beispiele für Intersektionalität von Diskriminierungen, in: Leah Carola Czollek / Heike Weinbach: Lernen in der Begegnung. Theorie und Praxis von Social Justice-Trainings, Düsseldorf, S. 57–60
  • Helma Lutz / Norbert Wenning (2001): Differenzen über Differenz - Einführung in die Debatten. in: dies. (Hg.): Unterschiedlich verschieden. Differenz in der Erziehungswissenschaft. Opladen, S. 11–24
  • Patricia Purtschert / Katrin Meyer (2010): Die Macht der Kategorien. Kritische Überlegungen zur Intersektionalitä, in: Feministische Studien 28/ 1, 130-142.
  • Katharina Walgenbach, Gabriele Dietze, Antje Hornscheidt, Kerstin Palm (2012): Gender als interdependente Kategorie. Neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität. Opladen, Berlin, London, Toronto: Verlag Barbara Budrich, 2. A. 2012, ISBN 978-3-86649-496-1.
  • Julia Zinsmeister (2007): Mehrdimensionale Diskriminierung. Das Recht behinderter Frauen auf Gleichberechtigung und seine Gewährleistung durch Art.3 GG und das einfache Recht. Baden-Baden
  • Elisabeth Tuider (2011): »Sitting at a Crossroad« methodisch einholen. Intersektionalität in der Perspektive der Biografieforschung. In: Barth, Manuela / Hess, Sabine / Langreiter, Nikola / Timm, Elisabeth (Hg.): Intersectionality revisited: Empirische, theoretische und methodische Erkundungen. transcript-Verlag, S. 223 - 250

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Judy Gummich (2004): Schützen die Antidiskriminierungsgesetze vor mehrdimensionaler Diskriminierung?
  2. Regina Becker-Schmidt (2007): <<class>>, <<gender>>, <<ethnicity>>, <<race>>: Logiken der Differenzsetzung, Verschränkungen von Ungleichheitslagen und gesellschaftliche Strukturierung. In: Knapp, Gudrun-Axeli/Wetterer, Angelika (Hg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster: Westfälisches Dampfboot, S. 56–83.
  3. bridgew.edu (PDF; 186 kB).
  4. [1]
  5. bell hooks: Feminist Theory: From Margin to Center. 2nd. Cambridge, MA: South End Press, 1984
  6. Combahee River Collective 1982:A Black Feminist Statement
  7. bell hooks (1996): Sehnsucht und Widerstand. Kultur, Ethnie, Geschlecht
  8. DeGraffenreid v. General Motos 558 F.2d 480 and 145 (8th Cir.1977), zitiert bei Crenshaw, Demarginalizing the Intersections of Race and Sex. In: Weisberg, D.Kelly (Ed.): Feminist Legal Theory, S.383
  9. Young, Iris M.: Justice and the Politics of Difference, Princeton, New Jersey 1990; Minow, Martha: Making All the Difference. Inclusion, Exclusion and American Law, Ithaka, New York 1990.
  10. Gudrun-Axeli Knapp: Intersectionality – ein neues Paradigma feministischer Forschung? Zur transatlantischen Reise von <<Race, class, gender>>
  11. Vgl. Zetkin, Clara: Zur Geschichte der proletarischen Frauenbewegung Deutschlands. Frankfurt a. M. 1979. S. 148.
  12. geschlecht-ethnizitaet-klasse.org.
  13. Zinsmeister, Julia: Mehrdimensionale Diskriminierung. Das Recht behinderter Frauen auf Gleichberechtigung und seine Gewährleistung durch Art.3 GG und das einfache Recht. Baden-Baden, 2007.
  14. Gudrun-Axeli Knapp: Intersectionality – ein neues Paradigma feministischer Forschung? Zur transatlantischen Reise von <<Race, class, gender>>
  15. Lutz, Helma/Norbert Wenning (2001): Differenzen über Differenz - Einführung in die Debatten
  16. Mitja Sabine Lück / Güler Arapi (2008): "I feel a little bit weird..." - Beispiele für Intersektionalität von Diskriminierungen
  17. Judy Gummich (2004): Schützen die Antidiskriminierungsgesetze vor mehrdimensionaler Diskriminierung?, S. 9.
  18. Nina Degele und Gabriele Winker (2007): Intersektionalität als Mehrebenenanalyse (PDF).
  19. Cornelia Klinger: Ungleichheit in den Verhältnissen von Klasse, Rasse und Geschlecht. In: Knapp/Wetterer (Hrsg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik 2. Münster:Westfälisches Dampfboot, S. 14-48
  20. Nina Degele und Gabriele Winker (2007): Intersektionalität als Mehrebenenanalyse (PDF).
  21. Helma Lutz / Norbert Wenning (2001): Differenzen über Differenz - Einführung in die Debatten. (PDF; 120 kB)in: dies. (Hg.): Unterschiedlich verschieden. Differenz in der Erziehungswissenschaft. Opladen, S. 11–24.
  22. Andre Gamerschlag: Intersektionelle Human-Animal Studies. Ein historischer Abriss des Unity-of-Oppression-Gedankens und ein Plädoyer für die intersektionelle Erforschung der Mensch-Tier-Verhältnisse. In: Chimaira AK (Hg.): Human-Animal Studies. Über die gesellschaftliche Natur von Mensch-Tier-Verhältnissen. Bielefeld 2011. S. 151-189.
  23. Judith Butler (1991) Das Unbehagen der Geschlechter, S. 210.
  24. Baer, Susanne/ Bittner, Melanie/ Göttschke, Anna Lena: Mehrdimensionale Diskriminierung - Begriffe, Theorien und juristische Analyse. Teilexpertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2011
  25. Dern, Susanne/ Inowlocki, Lena/ Oberlies, Dagmar: Mehrdimensionale Diskriminierung - Eine empirische Untersuchung anhand von autobiographisch-narrativen Interviews. Teilexpertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2011.