Krankenversicherung

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Eine Krankenversicherung (KV) erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen.

Ausgestaltung

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungs­wesens.

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Individualversicherung). In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob Folgekosten von Unfällen durch die Krankenversicherung oder stattdessen durch eine spezielle Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch.

Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.

Europäische Union

2009 wurde die gesetzliche Grundlage für die Gründung Europäischer Krankenversicherungen geschaffen.

Deutschland

Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Der Großteil hat die Pflicht, sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung durch einkommensabhängigen Beitrag zu versichern. Der Rest ist versicherungsfrei in bezug auf die vorgenannte Sozialversicherung, benötigt aber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall, entweder per privater Krankenversicherung mit risikoabhängiger Versicherungsprämie oder freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung.

Frankreich

Ab 2016 wird die französische Zusatzversicherung mutuelle santé individuelle, welche bis jetzt die Grundversicherung securité sociale, durch die mutuelle entreprise (betriebliche Krankenversicherung) abgelöst.[1] Die neue (Pflicht)Versicherung teilt die Kosten der Versicherung zwischen den Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, um die privaten Kosten zu senken. Die neue Versicherung wird für jeden französischen Arbeitnehmer und Staatsbürger Pflicht.[2] Die Änderungen werden von vielen Unternehmen nicht nur als Pflicht, sondern als Anerkennung für die Arbeit der Arbeitnehmer angenommen;[3] andere befürchten aber, dass diese Änderung später eher zur kompletten Auflösung der Grundversicherung (securité sociale) führen kann.[4]

Niederlande

Wie auch in der Schweiz ist ein Leistungskatalog gesetzlich vorgegeben, und Personen müssen dieses Risiko bei einer der anerkannten privaten Versicherungsgesellschaften absichern. Versicherungsgesellschaften müssen jede Person zur angegebenen Kondition aufnehmen.

Österreich

In Österreich ist eine Absicherung im Krankheitsfall nur für Einwohner mit regulärem Einkommen und deren Familie gegeben. Diese Pflichtversicherung wird vollständig und sozial von Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Krankenkassen durchgeführt. Die Sozialversicherung ist nach Berufsklassen organisiert. Es gibt Sonderregelungen für Arbeitslose, Pensionisten und Kinder. Die Krankenversicherungsprämie ist einkommensabhängig. Freiwillige Zusatzleistungen können als Zusatzpolizze abgesichert werden (Private Zusatzversicherung).[5][6][7][8][9]

Schweiz

Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in der Schweiz für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungspflichtig besteht für alle im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Mindestleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und ist nicht zu verwechseln mit einer Pflegeversicherung. Dabei besteht eine Selbstbeteiligung pro Jahr, die aus einem festen Jahresbetrag (Franchise, mind. 300 SFR) und 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt, max. 700 SFR) zusammengesetzt ist. Angeboten wird die soziale Krankenversicherung von Krankenkassen und von privaten Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsprämie ist nicht einkommensabhängig und wird vom Arbeitgeber nicht bezuschusst, Geringverdiener erhalten jedoch einen Zuschuss des jeweiligen Kantons, die sogenannte Prämienverbilligung. Prämienbewilligungen des Vorjahrs müssen auch bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Die Prämienhöhe kann von den Versicherern frei festgelegt werden, gilt dann aber als Einheitsprämie für alle Versicherten derselben Altersgruppe (Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene) und Prämienregion. Zu dieser Einheitsprämie muss die soziale Krankenversicherung jeder Person angeboten werden (Kontrahierungszwang). Freiwillige Zusatzleistungen können als Zusatzpolice abgesichert werden (Privatversicherung).

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Hauptartikel: National Health Service

Vereinigte Staaten von Amerika

Weblinks

Wiktionary: Krankenversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. http://www.finanzen.fr/actualites/322/interview-lavis-dun-expert-sur-la-mutuelle-entreprise-obligatoire
  2. http://lorraine-internationale.fr/de/mutuelle-entreprise/
  3. http://www.finanzen.fr/mutuelle-sante/mutuelle-entreprise/guide-mutuelle-entreprise
  4. http://www.finanzen.de/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/gesetzliche-krankenzusatzversicherung-frankreich
  5. System der Pflichtversicherung (ASVG, GSVG, FSVG, BSVG), help.gv.at
  6. 100.000 Österreicher haben keine Versicherung, Kurier, 11. September 2013
  7. Krankenversicherung, Arbeitsmarktservice Österreich, zugegriffen am 4. April 2015
  8. Nichtversicherte, Im Wartezimmer der Mittellosen, zeit.de, 29. März 2012
  9. Selbstversicherung in der Krankenversicherung, help.gv.at.