Königsteiner Vereinbarung
Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder [1] im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl[2]. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte. Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt.[3]
Übersicht
Kursiv gedruckt: Amtszeit laufend.
Letzte Amtszeit | Nächste Amtszeiten | Land |
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1999/2000 | 2015/16, 2031/32 | Sachsen |
2000/01 | 2016/17, 2032/33 | Rheinland-Pfalz |
2001/02 | 2017/18 | Berlin |
2005/06 | 2018/19 | Schleswig-Holstein |
2004/05 | 2019/20 | Brandenburg |
2002/03 | 2020/21 | Sachsen-Anhalt |
2003/04 | 2021/22 | Thüringen |
2007/08 | 2022/23 | Hamburg |
2006/07 | 2023/24 | Mecklenburg-Vorpommern |
2008/09 | 2024/25 | Saarland |
2009/10 | 2025/26 | Bremen |
2010/11 | 2026/27 | Nordrhein-Westfalen |
2011/12 | 2027/28 | Bayern |
2012/13 | 2028/29 | Baden-Württemberg |
2013/14 | 2029/30 | Niedersachsen |
2014/15 | 2030/31 | Hessen |
Über die aktuell gültige Reihenfolge wurde zuletzt am 12. Dezember 2013 ein Beschluss gefasst[4]. Schleswig-Holstein rutschte dabei im Turnus um drei und Brandenburg sowie Hamburg um ein Jahr nach vorne, während Sachsen-Anhalt und Thüringen um zwei Jahre und Mecklenburg-Vorpommern um ein Jahr nach hinten fielen.
Anmerkungen
- ↑ Stefan Jung: Über die Kurstadt an die Spitze, „Königsteiner Vereinbarung“ regelt seit 62 Jahren, wer im Bundesrat das Sagen hat , Frankfurter Neue Presse vom 1. November11.2012
- ↑ www.wahlrecht.de - Wahl des Bundesratspräsidenten & Königsteiner Vereinbarung
- ↑ So stellte 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern den Bundesratsvorsitz und erst 2007/2008 das bevölkerungsstärkere Hamburg. Brandenburg wird erst 2020/2021 den Präsidenten stellen, obwohl sowohl Thüringen als auch Sachsen-Anhalt eine kleinere Bevölkerung haben, was zum Zeitpunkt der Deutschen Wiedervereinigung anders war.
- ↑ http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1541.pdf