Königsteiner Vereinbarung

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Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder [1] im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl[2]. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte. Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt.[3]

Übersicht

Kursiv gedruckt: Amtszeit laufend.

Amtszeiten
Letzte Amtszeit Nächste Amtszeiten Land
1999/2000 2015/16, 2031/32 Sachsen Sachsen
2000/01 2016/17, 2032/33 Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz
2001/02 2017/18 Berlin Berlin
2005/06 2018/19 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein
2004/05 2019/20 Brandenburg Brandenburg
2002/03 2020/21 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
2003/04 2021/22 Thüringen Thüringen
2007/08 2022/23 Hamburg Hamburg
2006/07 2023/24 Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
2008/09 2024/25 Saarland Saarland
2009/10 2025/26 Bremen Bremen
2010/11 2026/27 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
2011/12 2027/28 Bayern Bayern
2012/13 2028/29 Baden-Württemberg Baden-Württemberg
2013/14 2029/30 Niedersachsen Niedersachsen
2014/15 2030/31 Hessen Hessen

Über die aktuell gültige Reihenfolge wurde zuletzt am 12. Dezember 2013 ein Beschluss gefasst[4]. Schleswig-Holstein rutschte dabei im Turnus um drei und Brandenburg sowie Hamburg um ein Jahr nach vorne, während Sachsen-Anhalt und Thüringen um zwei Jahre und Mecklenburg-Vorpommern um ein Jahr nach hinten fielen.

Anmerkungen

  1. Stefan Jung: Über die Kurstadt an die Spitze, „Königsteiner Vereinbarung“ regelt seit 62 Jahren, wer im Bundesrat das Sagen hat , Frankfurter Neue Presse vom 1. November11.2012
  2. www.wahlrecht.de - Wahl des Bundesratspräsidenten & Königsteiner Vereinbarung
  3. So stellte 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern den Bundesratsvorsitz und erst 2007/2008 das bevölkerungsstärkere Hamburg. Brandenburg wird erst 2020/2021 den Präsidenten stellen, obwohl sowohl Thüringen als auch Sachsen-Anhalt eine kleinere Bevölkerung haben, was zum Zeitpunkt der Deutschen Wiedervereinigung anders war.
  4. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1541.pdf