Liste von Grundgesetzen

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Als Grundgesetz werden grundlegende Rechtsnormen sowie verfassungsrechtliche Bestimmungen und Prinzipien verschiedener Gemeinwesen bezeichnet. Allgemein wurde der Begriff in der älteren Literatur für Grundprinzipien oder Wesenszüge eines Staatswesens verwendet (Staatsgrundgesetz), etwa bei Montesquieu (lois fondamentales).

Grundgesetz oder Verfassung?

Grundgesetz wird im Allgemeinen alternativ und gleichrangig zum Begriff der Verfassung verwendet.[1] Ersteres legt den Fokus auf die normhierarchische oberste Position der Norm (sie ist Grundlage aller, auch und insbesondere der gesetzgebenden Staatsgewalt), Letzteres betont die Verfasstheit, also die Funktionsweise und den Zustand/Konstitution[2] (vgl. die Entsprechungen anderer Sprachen) des Gemeinwesens, unabhängig von der Rechtsordnung. Dem Begriff eines Grundgesetzes liegt also ein formelles rechtspositivistisches Rechtsdenken zugrunde und setzt positiv gesetztes, in einem Gesetzeswerk kodifiziertes Verfassungsrecht voraus. Die Verfassung dagegen kann auch ungeschrieben bestehen und basiert auf einem faktisch-funktionellen Rechtsdenken, z. B. die auf Staatspraxis und der Gesamtheit der bestehenden Gesetze beruhende Verfassung des Vereinigten Königreichs. Qualitativ unterscheiden sich die Begriffe hinsichtlich der Staatlichkeit des Gemeinwesens nicht, wenn auch der Begriff einer Verfassung mitunter emotionaler stärker mit der Nationalstaatsidee verbunden ist.[3] Wie die Verfassung oder das Grundgesetz verabschiedet wird, ist in dieser Hinsicht nicht von Belang. Beide können durch Volksabstimmung, Beschluss des verfassungsgebenden Parlaments, Konvententscheide, Erlass des Staatsoberhauptes oder durch staatsrechtlichen Vertrag entstehen.

Etymologie

Der deutsche Begriff des Grundgesetzes ist eine Lehnübersetzung zum lateinischen Rechtsbegriff lex fundamentalis, über das französische loi fundamentale,[4][5] findet aber auch seine Entsprechung in anderen Rechtsordnungen (siehe unten).

Heute geltende Grundgesetze

Historische Grundgesetze

Heiliges Römisches Reich

Verschiedene Gesetze des Heiligen Römischen Reiches, die meist als Grundgesetze des Reiches angesehen werden, siehe dazu den Artikel Heiliges Römisches Reich, Absatz Grundgesetze, werden in der Literatur als Grundgesetz bezeichnet. Im Einzelnen:

Verfassungen oder Teile von Verfassungen deutscher (Einzel-)Staaten nach 1806

Österreich

Die österreichischen Staatsgrundgesetze der Dezemberverfassung von 1867, anlässlich der Umwandlung des Kaisertums Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn; das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) wurde – nicht in vollem Umfang – in die Österreichische Bundesverfassung übernommen (Art. 149 Bundes-Verfassungsgesetz) und bildet damit bis heute einen Teil des Verfassungsrechts der Republik Österreich.

Iran

Die iranische Verfassung besteht aus mehreren Dokumenten, die in der Zeit von 1906 bis 1911 während der Konstitutionellen Revolution entstanden sind. Im Einzelnen handelt es sich um ein Dekret zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes und der Errichtung eines Parlaments vom 5. August 1906, dem ersten Wahlgesetz vom 9. September 1906, dem Grundgesetz vom 30. Dezember 1906, den Ergänzungen zum Grundgesetz vom 7. Oktober 1907 und dem neuen Wahlgesetz vom 1. Juli 1909. Das Grundgesetz und das Wahlgesetz blieben im Kern mit einigen Ergänzungen bis zum Ende der konstitutionellen Monarchie 1979 in Kraft.

Türkei

Die Osmanische Verfassung, die wörtlich als Grundgesetz bezeichnet wurde, war die erste und zugleich letzte schriftlich fixierte Verfassung des Osmanischen Reiches.

Russisches Reich

Die Staatsgrundgesetze des Kaiserreichs Russland vom 23. April 1906, siehe Reichsgrundgesetz des Russischen Kaiserreiches.

Weitere Verwendung

Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde in der Präambel als „Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates“ bezeichnet.

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1992.
  • Gerhard Köbler: Deutsches Etymologisches Wörterbuch, München 1995.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bezeichnung der Verfassung der Ukraine im Verfassungstext, die (deutsche) grundgesetzliche Bezeichnung von Beschwerden über die Verletzung des Grundgesetzes als „Verfassungsbeschwerden“ u. v. m.
  2. Gerhard Köbler: Deutsches Etymologisches Wörterbuch, 1995, S. 429.
  3. Hans Vorländer: Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt (1. September 2008), Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, abgerufen am 7. März 2014.
  4. Gerhard Koebler: Deutsches Etymologisches Rechtswörterbuch, S. 170.
  5. DWB: Grundgesetz