Magdalena von Jülich-Kleve-Berg

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Herzogin Magdalena von Jülich-Kleve-Berg (* 2. November 1553; † 30. August 1633) war die zweitgeborene Tochter von Herzog Wilhelm dem Reichen von Jülich-Kleve-Berg und Maria von Habsburg, einer Tochter Kaiser Ferdinands I..

Sie heiratete 1579 Johann I., Pfalzgraf und Herzog von der Pfalz-Zweibrücken, den Hinkenden. Da ihr Bruder, Herzog Johann Wilhelm, 1609 ohne eigenen männlichen Erben starb, kam Wilhelms Töchtern eine maßgebliche Bedeutung bei der Frage zu, wem das bedeutendsten nordwestdeutsche Territorium Jülich-Kleve-Berg zufallen sollte, nachdem Kaiser Karl V. den Herzogtümern 1546 das Recht der weiblichen Sukzession zugestanden hatte. Den Erbfolgeanspruch Magdalenas erhob daher ihr Ehemann Johann für das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken. Diesen Anspruch machte ihm der brandenburgische Kurfürst Johann Sigismund als Ehemann von Anna, einer Tochter von Magdalenas 1608 verstorbener älterer Schwester Marie Eleonore mit Berufung auf einen entsprechenden Ehevertrag aus dem Jahre 1573 streitig, ferner Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, der Ehemann von Magdalenas jüngerer Schwester Anna. Außerdem reklamierte als vierte Partei auch das Kurfürstentum Sachsen die Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg aufgrund einer entsprechenden Absprache mit dem Kaiser für sich.

Da alle beteiligten Mächte in umfassende europäische Koalitionen eingebunden waren und so indirekt auch Habsburg und Frankreich beteiligt waren, entstand ein internationaler Konflikt, der Jülich-Klevische Erbfolgestreit, der allerdings 1614 nach dem Tod des französischen Königs Heinrich IV. (1610) im Vertrag von Xanten vorläufig beigelegt werden konnte. Die Verwaltung der umstrittenen Länder teilten demnach Brandenburg und Pfalz-Neuburg auf sich auf. Magdalenas Ehemann war in der Zwischenzeit im Jahre 1604 gestorben, sein Nachfolger als Pfalzgraf wurde Magdalenas 1584 geborener Sohn Johann II., der Jüngere, der aber im Xantener Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Ihr ältestes Kind, die Tochter Maria Elisabeth (1581–1637), heiratete Georg-Gustav, den Pfalzgrafen von Pfalz-Veldenz. Die jüngeren Söhne Friedrich Kasimir und Johann Kasimir wurden Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken-Landsberg bzw. Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg. Magdalena wurde in der reformierten Schlosskirche von Meisenheim beigesetzt.

Magdalenenbau [Bearbeiten]

In der zweiten Residenz Meisenheim der Wittelsbacher Herzöge von Pfalz-Zweibrücken entstand als Witwensitz der sog. Magdalenenbau des dortigen Schlosses. Einzig dieser Bau hat sich vom Meisenheimer Schloss trotz schwerer Schäden grundsätzlich erhalten. Friedrich VI. Landgraf von Hessen-Homburg (1769-1829) und seine vermögende Ehefrau Elisabeth Landgräfin von Hessen-Homburg (1770-1840) wählten Meisenheim von 1820 bis 1829 als zusätzlichen Sommersitz und ließen vom bekannten Architekt und Stadtplaner Georg Moller (1784-1852) den Magdalenenbau sanieren und mit einem zusätzlichen neugotischem Anbau erweitern. Fortan nannten man das Gebäude Herzog-Wolfgang-Haus, nach Wolfgang Pfalzgraf und Herzog von Zweibrücken und Neuburg, dem Schwiegervater Magdalenas und ursprünglichem Bauherr. Als sog. Wolfgangsbau gehört er heute der Diakonie Bad Kreuznach und wird 2013 als Behindertenheim saniert.

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]