Mogelpackung

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Vermeintliche Mogelpackung bei Mokka-Bohnen: Die Papp-Verpackung ist sehr groß dimensioniert
Beispiel für eine Mogelpackung: bauchige Verpackung und schmale Likörflasche

Mogelpackung nennt man umgangssprachlich eine Verpackung für ein Konsumprodukt, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht. Im übertragenen Sinn wird der Begriff für ein Angebot verwendet, hinter dem sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat.

Das deutsche Eichgesetz regelt in § 7 die Anforderungen an Fertigpackungen. Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Falls doch eine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, kann man von einer Mogelpackung sprechen. Die Fertigpackungsverordnung enthält Einzelheiten zur Bemessung des Inhalts.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht – mit anderen Worten: Wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält. Davon ausgenommen sind Fälle, wo die Abweichung produktbedingt oder technisch unumgänglich ist.[1]

Häufiger und für den Verbraucher oft schwerwiegender als die eigentlichen Mogelpackungen sind inzwischen Mogelkennzeichnungen, die die wahre Beschaffenheit eines Produktes verschleiern.

Fälle von Mogelpackungen

Im Mai 2011 untersuchten die Verbraucherzentrale Hamburg zusammen mit der Eichdirektion Nord in Hamburg 30 Produkte. Bei 23 Produkten befand sich in der Verpackung mehr als 30 % Luft.[1] Die größten Mogelpackungen waren Nimm 2 Lolly (90 % Luft), Fisherman’s Friend (88 %), Reiskugeln „Curry“ von Maggi (75 %), Thunfischsteaks von Edeka (65 %), Eduscho Gala Nr. 1 Kaffeepads (63 %), Salbei-Bonbons mit Vitamin C von Dallmann & Co (63 %), Milky Way Minis (61 %), M&M’s (61 %) und Penne mit Broccoli von Knorr (60 %).[2] Von der Eichdirektion wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.[1]

Seit 2013 verleiht der Verein den Negativpreis „Mogelpackung des Monats“. Dabei werden in erster Linie versteckte Preiserhöhungen aufgedeckt, die mit der Verkleinerung der Packungsmenge einhergehen. Am Jahresanfang können Verbraucher zudem die „Mogelpackung des Jahres“ wählen. 2014 entfielen auf die Windeln Pampers Baby-Dry von Procter & Gamble 29,3 Prozent der Verbraucherstimmen. Fünfmal in acht Jahren wurde die Anzahl der Windeln pro Packung reduziert, von ursprünglich 47 Stück auf zuletzt 31 Stück (Stand: 2014). 2015 wurde das Produkt bebe Zartcreme von Johnson & Johnson mit einem Ergebnis von 32,6 Prozent zum Sieger gewählt. Dabei wurde im Jahr 2015 die Füllmenge bei drei verschiedenen Packungsgrößen verringert. Die Dosengröße blieb in zwei Fällen jedoch gleich. Darüber hinaus wurde der Konservierungsstoff Phenoxyethanol hinzugefügt. An der Wahl nahmen insgesamt 26.132 Verbraucher teil, sechs Mal so viele wie im Vorjahr.

Außerhalb Deutschlands

In Österreich gibt es keine vergleichbare Verordnung.[3]

Weblinks

Wiktionary: Mogelpackung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b c Verbraucherzentrale Hamburg, Viel Luft in Tüten - Röntgenblick in Lebensmittelpackungen, 5. Mai 2011
  2. Verbraucherzentrale Hamburg, Die größten Luftpackungen der Untersuchung, Mai 2011
  3. Immer mehr versteckte Preiserhöhungen. In: help.orf.at. 30. März 2013, abgerufen am 30. März 2013.