Oberhaus
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Das Oberhaus ist ein Teil eines aus zwei Kammern bestehenden Parlaments. Diese so genannte Erste Kammer wird oft auch Senat genannt.
Als erstes Zweikammernparlament der Moderne gilt das englische Parlament, das seit dem Jahr 1343 existiert. Im Unterhaus (in England das House of Commons) sitzen gewählte Vertreter des Volkes, wohingegen im englischen Oberhaus (House of Lords) bis vor wenigen Jahren neben dem nichterblichen Verdienstadel auch noch diverse Erblords saßen. Dies wurde erst durch eine Reform der Regierung Blair 1999 geändert.
Das Zweikammernsystem gibt es in einer ganzen Reihe von Staaten (z. B. auch in Belgien), es darf aber nicht mit dem deutschen föderalen System verwechselt werden. Die Analogie Bundestag – Bundesrat ist nicht schlüssig, da das Zweikammersystem nicht notwendigerweise eine föderale Komponente haben muss.
Das Oberhaus hat teilweise auch die Funktion der Territorialen Repräsentation im Gegensatz zur Repräsentation der Bevölkerung. So in Deutschland mit dem Bundestag der Volksvertreter und im Bundesrat der Ländervertreter oder in Spanien, wo umschreibend vom Senat (sp.: Senado) auch als der Kammer der territorialen Repräsentation (sp.: cámara de representación territorial) gesprochen wird.
[Bearbeiten] Oberhäuser nach Ländern (aktuell)
[Bearbeiten] Oberhäuser nach Ländern (historisch)
- Frankreich (1799): Rat der 250
- Österreich-Ungarn: Herrenhaus

