Kommandobehörde

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Eine Kommandobehörde ist eine militärische Kommandostelle, die in der Regel Großverbände auf der Ebene Brigade oder Division führt. Entsprechende militärische Dienststellen vom Korpskommando an aufwärts werden als Oberkommando, in Deutschland als Höhere Kommandobehörden[1][2] bezeichnet.

In Deutschland wurde sie bis zum Zweiten Weltkrieg vom Armeeoberkommando aufwärts verwendet. In der Bundeswehr gibt es diese höhere Kommandobehörde nicht mehr, nur teilweise damit vergleichbar sind die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte / Organisationsbereiche. Bekannte Oberkommandos sind

[Bearbeiten] Quellen

  1. HDv 100/900 „Führungsbegriffe“
  2. ZDv 1/50 „Grundbegriffe zur militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen“, Nr. 113 und 114
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