Personenschaden
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Als Personenschaden wird ein Ereignis mit verletzten oder getöteten Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes.
Die Umschreibung ist gebräuchlich bei:
- Arbeitsplatzunfällen
- Unfällen im Bahnbereich; hierbei handelt es sich oft um einen Euphemismus für einen Schienensuizid
- Verkehrsunfällen
Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben: