Pfefferspray

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Aufbau und Funktionsweise einer Pfefferspraydose
Demonstration des Einsatzes von Pfefferspray bei einem Sicherheitstraining
Ballistischer Strahl
Inert-Spray

Pfefferspray ist ein Reizstoff, der gegen Menschen und andere Säugetiere wirkt. Der Wirkstoff ist das in Paprika enthaltene Oleoresin Capsicum (OC). Pfefferspray wird in Sprühdosen gehandelt und in der Regel als Distanzwaffe verwendet. In einigen Ländern wird es auch als Bären­abwehrmittel benutzt.

Da die Reizstoffsprühgeräte in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden dürfen, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Dies ist bedingt durch eine fehlende Zulassung nach dem Waffengesetz, welches Tierversuche an diesem Reizstoff voraussetzen würde. Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt.[1] Der Einsatz durch Vollzugskräfte, insbesondere die Polizei und die Feldjäger, erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien. Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz auch für Feldjäger ist nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege, kurz Genfer Protokoll, „gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten.

Im Zuge eines gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung hat sich die Nachfrage nach Pfefferspray in Deutschland 2015 und 2016 erheblich erhöht.[2][3] Nachdem Pfefferspray in der Vergangenheit nur in Fachgeschäften und im Onlinehandel vertrieben wurde, hat im Zuge der stark gewachsenen Nachfrage im Juni 2016 auch eine bundesweit vertretene Drogeriemarktkette Pfefferspray in ihr Dauer-Sortiment aufgenommen.[4]

Weitere Anwendungsgebiete

Neben der Selbstverteidigung gegen Menschen und Haustiere und als Zwangsmittel bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte wird der Reizstoff als Abwehrmittel gegen Tiere, insbesondere Bären, eingesetzt. Anwendungsgebiete sind daher Nord-Kanada, Alaska, Sibirien und Kamtschatka. Auf Spitzbergen, das zu Norwegen gehört, ist der Reizstoff verboten.

Technische Ausführungen

Das Funktionsprinzip eines Reizstoffsprühgerätes ist identisch mit dem einer Sprühdose. Die im Handel erhältlichen Sprays können den Wirkstoff flüssig, als Schaum oder als Gel freisetzen. Das Sprühbild kann einem konischen Nebel oder einem Strahl entsprechen. Die Reichweite beträgt bei handelsüblichen Geräten 1,5 bis 5 m. Einige Hersteller bieten so genannte Inert-Sprays an. Diese Sprühgeräte enthalten eine harmlose Ersatzflüssigkeit ohne den Wirkstoff OC und ermöglichen so ein gefahrloses Einsatztraining.

Pfefferspraybehälter stehen unter Druck. Wie alle Sprühdosen müssen sie vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitze über 50 °C geschützt werden. Auch leere Behälter sollen nicht geöffnet oder verbrannt werden.

Wirkung einer Oleoresin-Capsicum-Freisetzung

  • Augen: Eine Schwellung der Schleimhäute bewirkt das sofortige Schließen der Augenlider für ungefähr fünf bis zehn Minuten.
  • Atmung: Ein Einatmen des Pfeffersprays führt zu Husten und Atemnot, selten Ersticken.
  • Haut: Die besprühten Stellen „brennen“ und zeigen für 15 bis 40 Minuten einen Juckreiz. Je nach Dosierung kann es aber noch 48 Stunden dauern, bis die Wirkung nachlässt.

Alle Symptome treten sofort oder nach wenigen Sekunden auf.

Der medizinische Wirkmechanismus von Oleoresin Capsicum beruht zum einen auf der heftigen Stimulation von Nozizeptoren (schmerzempfindende Sinneszellen) in afferenten Nervenzellen. Die Ausschüttung von Substanz P (eines Neurotransmitters) führt akut zu einer Membrandepolarisierung.

Die längerfristige Anwendung von Oleoresin Capsicum führt zu einem Fehlen von Substanz P, dadurch kommt es zu der schmerzstillenden Wirkung, weil die Erregungsleitung blockiert wird. Zusätzlich wird durch Oleoresin Capsicum eine Entzündungsreaktion ausgelöst.

Es besteht das Risiko, insbesondere für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluss, dass die Wirkung tödlich ist. Allein in Kalifornien wurden, zwischen Januar 1994 und Juni 1995, 26 Tote dokumentiert.[5][6] Weiteren Forschungen zufolge verstärke der Wirkstoff Capsaicin die Sterblichkeitsrate von Menschen unter Einfluss von Kokain um ein Vielfaches, siehe den entsprechenden Abschnitt im Artikel Capsaicin.

Augen

US-Marineinfanteristen trainieren, nachdem sie zu Übungszwecken mit Pfefferspray besprüht wurden.

Am Auge führt Oleoresin Capsicum zu einem heftigen brennenden Schmerz sowie zu einem krampfartigen Schluss der Augenlider. Daneben kommt es zu einer Rötung und Schwellung der Bindehaut und zu heftigem Tränenfluss. Vereinzelt sind Schädigungen des Hornhautepithels beschrieben, diese heilen jedoch folgenlos ab. Träger von Kontaktlinsen können vermehrte Reaktionen zeigen, weil sich zwischen der Kontaktlinse und der Hornhaut ein Wirkstoffdepot entwickeln kann. Das längere Einwirken von Oleoresin Capsicum kann zu einer herabgesetzten Schmerzempfindlichkeit führen, die einen selteneren Lidschlag zur Folge haben kann. Es besteht die Gefahr, dass es zu einer zeitweiligen Erblindung von 15–30 Minuten kommt.[7]

Atmung

Die Wirkung auf die Atemwege ist stark davon abhängig, in welchem Ausmaß der Wirkstoff in den Mund und die Atemwege gelangt; ein Hustenreiz tritt jedoch fast immer ein. Teilweise kann es bei Asthmatikern zu einer Verkrampfung des Bronchialsystems und zum Stimmritzenkrampf kommen. Insbesondere bei labiler Blutdrucklage oder vorbestehendem arteriellen Bluthochdruck können alle zuvor benannten Reaktionen zu massiven Kreislaufbeschwerden (siehe hypertensive Krise) führen. Die körperlichen Reaktionen sind dazu geeignet, getroffene Personen zusätzlich psychisch zu beeinflussen, so dass auch eine Verstärkung des aggressiven Verhaltens oder eine panikartige, furchtsame Reaktion folgt.

Haut

Eine Histaminausschüttung führt zu einer Hautrötung und kann eine Quaddelbildung und Schwellung auslösen, selten kommt es zu Blasenbildung. Die genannten Symptome klingen meist über einen Zeitraum bis 45 Minuten ab, eine Reinigung der betroffenen Körperstellen kann diese Zeit verkürzen.

Behandlungshinweise

Ein Demonstrant spült seine Augen, nachdem er mit Pfefferspray in Kontakt gekommen ist.

Nach Empfehlung der Hersteller sollten Betroffene den Reizstoff so schnell wie möglich für die Dauer von 10–15 Minuten mit kaltem Wasser abspülen.[8][9] Die Verwendung anderer Mittel ist kontraindiziert. Kaltes Wasser schließt die Poren und verhindert so die weitere Aufnahme des Reizstoffes. Reiben, Schrubben oder Kratzen sollte vermieden werden, da ansonsten die Substanzen intensiver in die Haut eindringen können. Gleiches gilt für die Verwendung von Cremes und Salben. Nach den ersten 10–20 Minuten lässt der Schmerz langsam nach. Alle Symptome sollten innerhalb einer Dreiviertelstunde abklingen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist umgehend ärztliche Behandlung notwendig.

Bei Kontakt mit den Augen sollten diese ebenfalls für 10–15 Minuten mit fließendem kalten Wasser ausgespült und sofort danach ein Facharzt besucht werden.[8] Auch eine Augenspülflasche kann verwendet werden. Kontaktlinsen sollten entfernt werden. Die Symptome sollten nach spätestens 45 Minuten abgeklungen sein. Sollten mehr als eine Stunde nach dem Spülen immer noch oder erneut Schmerzen im Auge oder verstärkter Tränenfluss auftreten, ist eine Verätzung der Hornhaut wahrscheinlich.

Bei Kontakt mit der Mundschleimhaut sollte diese umgehend mit kaltem Wasser ausgespült werden. Ein Verschlucken des Spülwassers ist zu verhindern. Sollte das Reizgas bis in den Rachen eingedrungen sein, ist die Atmung des Betroffenen zu überwachen und gegebenenfalls sofort der Rettungsdienst zu rufen, da es zu einem Zuschwellen der Atemwege kommen kann.

Anwendung bei der Polizei

US-Polizeieinsatz mit Pfefferspray in Seattle 1999
Mit Pfefferspray, Quarzsandhandschuhen und Tonfa bewaffnete Polizisten (2007)
RSG-3

Pfefferspray ersetzt weltweit mittlerweile bei vielen Polizeibehörden das CS-Gas, da dieses in seiner Wirkung wesentlich unberechenbarer ist. Es wurde bei der deutschen Polizei Anfang 2000 als Einsatzmittel für Polizeivollzugsbeamte eingeführt, um unmittelbaren Zwang auszuüben. Ziel war und ist es, damit ein milderes Zwangsmittel als den Schlagstock oder sogar gegenüber dem Schusswaffengebrauch zu schaffen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl des Zwangsmittels besser Rechnung tragen zu können.[10]

Die polizeiliche Bezeichnung in Deutschland lautet Reizstoffsprühgerät. Die Gerätebezeichnungen lauten je nach Ausführung RSG-1, RSG-2 (geeignet zum verdeckten Tragen) sowie RSG-3. Sie sind in der polizeilichen Ausführung nicht auf dem freien Markt erhältlich. Der Anteil des Reizstoffes beträgt bei der deutschen Polizei 0,3 Gew.-%. Die Reichweite beträgt 2,5 m (RSG 2) oder 4 m (RSG 1, RSG 3 und RSG4).[10]

Zudem existiert eine Version für den Einsatz gegen Menschenansammlungen, diese heißt RSG 8, wird von der Firma Hoernecke vertrieben und ist, wie das RSG 4 auch, ebenfalls in einer zivilen Version erhältlich.

Pfefferspraygeschosse

Der Reizstoff kann auch mit speziellen Schusswaffen als Kapsel verschossen werden. Diese platzt bei einem Treffer auf eine Person auf und bedeckt sie mit dem Reizstoff. In Deutschland wurden solche Waffen erstmals im Februar 2010 per Verwaltungsbeschluss für die sächsische Polizei zugelassen.[11] Bei Polizeikräften in den USA wurde diese Waffe teilweise wieder abgeschafft, nachdem 2004 eine Passantin in Boston durch einen Schuss ins Auge getötet worden war.[12]

Rechtliche Situation

Allgemein

Der Einsatz von Pfefferspray als Kampfmittel ist in internationalen Konflikten durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 gegen Soldaten und Zivilisten in einem Krieg verboten, der Einsatz im Inneren jedoch gestattet.[13] Dies hat daher Auswirkungen auf den Einsatz durch Militärpolizei bei unfriedlichen, aber zivilen Unruhen in Einsatzländern. Der Einsatz ist jedoch juristisch möglich, wenn dieses Mittel zur Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung gegen Soldaten der eigenen Truppe oder nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen gegen unfriedliche Menschenmengen in einem Konfliktgebiet durch eine Militärpolizeitruppe eingesetzt wird.

In einigen Ländern sind die Einfuhr, das Mitführen und der Besitz verboten. Die aktuelle Rechtssituation insbesondere als Sicherungsmittel zur Bärenabwehr** ist bei den Botschaften vor einer Reisedurchführung aktuell abzufragen.

Land Status Besitz (Ver)kauf Führen/Tragen
Niederlande verbotene Waffe verboten verboten verboten
Luxemburg keine Waffe[14] verboten verboten verboten
Belgien verbotene Waffe verboten verboten verboten
Frankreich keine Waffe erlaubt erlaubt ab 18 J. erlaubt
Großbritannien Waffe erlaubt mit Waffenbesitzerlaubnis ? verboten
Österreich Waffe erlaubt erlaubt ab 18 J. erlaubt
Schweiz keine Waffe erlaubt erlaubt ab 18 J. erlaubt
Italien Waffe erlaubt unter Voraussetzungen[15][16] - erlaubt unter Voraussetzungen
Griechenland verbotene Waffe verboten verboten verboten
Dänemark verboten - - -
Grönland** ? ? ? ?
Norwegen** verbotene Waffe verboten verboten verboten
Spitzbergen** verboten verboten verboten verboten
Schweden** Waffe[17] erlaubt mit Waffenbesitzerlaubnis - erlaubt mit Waffenbesitzerlaubnis
Finnland** - verboten - nur mit polizeilicher Tragegenehmigung
Island verboten - - -
USA je nach Bundesstaat erlaubt erlaubt erlaubt, je nach Bundesstaat verboten
Kanada - erlaubt - erlaubt, Verbot möglich für urbane Gebiete
Lettland** - erlaubt - -
Estland** ? ? ? ?
Litauen** ? ? ? ?
Polen** erlaubt erlaubt erlaubt -
Rumänien** ? ? ? ?
Slowakei** - erlaubt - -
Russland** - erlaubt - -
Portugal Waffe[18] erlaubt mit Lizenz - erlaubt mit Lizenz
Indien - - - -
Argentinien ? ? ? ?
Chile ? ? ? ?

Dänemark und Norwegen

Erwerb, Besitz und Führen von Pfeffersprays ist in Norwegen[19] und Dänemark[20] verboten. Die Polizeibehörden benutzen Pfefferspraygeräte namens Sabre Defense MK-3, welche unter der Marke Nordic Defense nur an Behörden vertrieben werden.

Deutschland

Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind sogenannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[21] Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen;[22][23] der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sowie die Reichweite und Sprühdauer des Gerätes begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.

Die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[24] die nach dem heutigen § 7 Abs. 3 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder anderem Wirkstoff sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.

Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland

In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[1] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen ist das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 Versammlungsgesetz, wenn sie ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind.

Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.[25] Wie bei allen Waffen entfällt die Strafbarkeit, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. Beides ist unabhängig davon, ob das Pfefferspray bestimmungsgemäß als Waffe zugelassen ist oder nur zur Tierabwehr eingesetzt werden soll.

Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (unmittelbarer Zwang). Politisch wird der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei immer wieder kritisiert und eine Änderung der Rechtslage gefordert.[26][27][28][29][30]

Großbritannien

In Großbritannien zählen Pfeffersprays als Waffen und dürfen daher nur mit entsprechender Waffenbesitzerlaubnis mitgeführt werden. Die britische Polizei verwendet als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt derzeit noch CS-Spray eines französischen Lieferanten, welches mittels eines Flüssigkeitsstrahls versprüht wird. Entgegen früheren deutschen Bestimmungen ist der Trägerstrahl des Reizstoffs aus einer brennbaren Flüssigkeit und führte im Zusammenspiel mit Tasern zu Brandverletzungen beim polizeilichen Gegenüber.

Schweiz

Pfefferspray untersteht in der Schweiz der Chemikaliengesetzgebung.[31] Pfeffersprays dürfen nur an Käufer über 18 Jahren gegen Identitätsnachweis abgegeben werden. Der Verkäufer muss sich die Abgabe vom Käufer quittieren lassen. Selbstbedienung ist nicht zulässig und die Kunden müssen über die sichere Aufbewahrung, Handhabung und Entsorgung informiert werden. Der Verkäufer muss über die „Sachkenntnis für die Abgabe besonders gefährlicher Chemikalien“ verfügen. Ein etwaiger Postversand muss eingeschrieben mit dem Vermerk „eigenhändig“ erfolgen. Die Produkte müssen mindestens als reizend (Xi;R36/37) eingestuft und gekennzeichnet sein. Auch die Vorschriften für Aerosolpackungen sind zu beachten. Sprays mit treibhausrelevanten Treibmitteln wie R134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan) sind verboten.

Als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit Reizstoffen wie beispielsweise CA, CS, CN, CR. Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Waffenerwerbsschein wie auch eine Waffentragbewilligung notwendig.[32]

Die Schweizer Armee führte 2009 für alle Armeeangehörigen das Reizstoffsprühgerät 2000 (RSG-2000) ein. Dieses wird bei Bewachungsaufgaben eingesetzt. Die militärische Tragbewilligung wird nach Bestehen einer halbtägigen Ausbildung erteilt.

USA

In Deutschland erhältliche Sprühgeräte ab ca. 40 ml werden in den USA von den großen Herstellern nur an Polizei- und Militärangehörige, gegen Nachweis, vertrieben. Zivile Geräte liegen in der Kapazität unter 40 ml. Zivilisten benötigen eine Erlaubnis ihrer örtlichen Polizeibehörde analog der Erwerbserlaubnis einer Schusswaffe. Zur Bärenabwehr werden Reizstoffsprühgeräte von 340 ml benutzt.

Literatur

  • Ostgathe, Dirk: Waffenrecht kompakt. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-415-03282-5
  • Kuckelkorn R.: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verätzungen und Verbrennungen der Augen. In: Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 3 A-104-109 (2000)
  • Füller: The human pharmacology of capsaicin. In: Arch Int Pharmacodyn Ther 303: 147–156, 1990 (englisch)
  • Busker RW, van Helden HPM (1998) Toxicologic Evaluation of Pepper Spray as a Possible Weapon for the Dutch Police Force. In: AmJ Forensic Med Pathol, vol. 19, No. 4: 309–316 EPA R.E.D. FACTS; EPA-738-F-92-016 (englisch)
  • Steffee CH, Lantz PE, Flannagan LM, Thompson RL, Jason DR: Oleoresin Capsicum (Pepper) Spray and „In-custody-Deaths“. In: Am J Forensic Med Pathol, Vol. 6, No. 3: 185–192, 1995 (englisch)
  • Watson WA, Stremel KR, Westdorp Ej: Oleoresin Capsicum (CAP-STUN) Toxicity from Aerosol Exposure. In: The Annals of Pharmacotherapy, vol. 30: 733–735, 1996 (englisch)

Weblinks

Wiktionary: Pfefferspray – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Pfeffersprays – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b BKA, Feststellungsbescheid vom 7. November 2008, Az. SO11-5164.01-Z-50, veröffentlicht im BAnz. Nr. 175 vom 18. November 2008
  2. Absatz von Pfeffersprays ist stark gestiegen, schwaebische.de vom 14. Januar 2016, abgerufen am 21. August 2016
  3. Absatz von Pfefferspray verdoppelt: Polizei rät von Kauf ab, Bericht der Chemnitzer Tageszeitung Freie Presse vom 29. November 2015, abgerufen am 21. August 2016
  4. Pfefferspray neben Zahnpasta Warum eine Drogerie auf einmal "Tierabwehrspray" verkauft, Bericht der Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel vom 21. August 2016, abgerufen am 21. August 2016
  5. ACLU, Oleoresin Capsicum, – Pepper Spray Update, More Fatalities, More Questions, Juni 1995, S. 2.
  6. „Pepper spray’s lethal legacy“ in The Ottawa Citizen. 22. Oktober 1998, S. A1
  7. An Appraisal of Technologies of Political Control
  8. a b „Pfefferspray“ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren. (Memento vom 25. Januar 2011 im Internet Archive) Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Nr. 83/10, 24. November 2010 (PDF; 64 kB).
  9. Sicherheitsdatenblatt MK-3 PFEFFERSPRAY 50ML. Stand 5. November 2008 (PDF; 22 kB).
  10. a b Björn Schering: Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte. Gesundheitliche Auswirkungen und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (PDF; 211 kB). Gutachten, Berlin 2010.
  11. SEK setzt neue Waffen aus den USA ein, Bild, Februar 2010
  12. Seattle Suspends Pepper Gun Used in Boston Death (Memento vom 12. November 2004 im Internet Archive), CNN, Oktober 2004
  13. Steve Wright: Pfefferspray „gefährdet die Gesundheit“, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP Nr. 69, Heft 2 2001
  14. Législation - Armes et Munitions Catégorie I. – Armes prohibées a) "les armes ou autres engins destinés à porter atteinte aux personnes au moyen de substances lacrymogènes, toxiques, asphyxiantes, inhibitives, ou de substances similaires[…]"
  15. Für den Besitz und das Führen muss das Pfefferspray den Anforderungen des Dekretes vom 12. Mai 2011, n. 103 entsprechen: a) Maximaler Inhalt 20 ml b) Oleoresin capsicum Lösung <= 10% c) Keine entflammbaren Inhaltsstoffe d) Sicherung gegen versehentliches Abfeuern e) Maximale nutzbare Reichweite von 3 Metern
  16. Gazzetta Ufficiale. In: gazzettaufficiale.it. Abgerufen am 18. Mai 2016.
  17. Für Besitz und Führen ist eine Erlaubnis der Polizei erforderlich. Diese wird nicht an Ausländer erteilt.
  18. Reisehinweis Auswärtiges Amt vom 2. Juli 2013
  19. §§ 13 ff. i.V.m. 1 lit. b und 3 lit. e-f Våpenloven
  20. § 1 Abs. 4 Våbenloven
  21. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Ziffer 1.2.2 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz
  22. § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
  23. § 3 Absatz 2 Waffengesetz
  24. § 15 Abs. 1 BeschussV i.V.m. Anlage IV Nr. 4.2 BeschussV
  25. §§ 223 Absatz 1, 224 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 2 und Nummer 2 Strafgesetzbuch
  26. Grüne wollen keinen Pfeffer, die tageszeitung vom 21. Juni 2011
  27. Linke kritisiert Polizei wegen Einsatzes von Pfefferspray, Hamburger Abendblatt vom 27. Juni 2011
  28. Kritik am Einsatz von Pfefferspray bei Dortmunder Anti-Nazi-Demo, Der Westen vom 14. September 2011
  29. Viel Kritik nach Polizei-Einsatz im 96-Stadion (Memento vom 28. Oktober 2011 im Internet Archive), NDR vom 25. Oktober 2011
  30. Pfefferspray gegen KSC-Fans: Fanprojekt kritisiert Frankfurter Polizei, ka-News vom 5. Dezember 2011
  31. Chemikaliengesetz SR 813.11 – Bundesrecht, admin.ch
  32. Waffenverordnung SR 514.541 – Bundesrecht, admin.ch