Private Hochschule

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

In Deutschland ist eine private Hochschule eine Hochschule in privater Trägerschaft, die als Hochschule zur Vergabe akademischer Grade berechtigt ist. Zu den privaten Hochschulen zählen Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft werden als kirchliche Hochschulen bezeichnet (siehe dort).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland [Bearbeiten]

Staatliche Anerkennung [Bearbeiten]

Die staatliche Anerkennung privater Hochschulen ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes (HRG §70) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt, wobei die Länder über das Hochschulrahmengesetz hinausgehende Regelungen treffen können.

Die Zuständigkeit für die institutionelle Akkreditierung der nichtstaatlichen Hochschulen liegt beim Wissenschaftsrat.

Bestand privater Hochschulen in Deutschland [Bearbeiten]

Zur Zeit (Stand 30. März 2011) gibt es in Deutschland 100 staatlich anerkannte Hochschulen in privater Trägerschaft,[1] darunter befinden sich:

Die im Folgenden in Klammern verwendeten Abkürzungen stehen für die deutschen Bundesländer:

  • Baden-Württemberg (BW)
  • Bayern (BY)
  • Berlin (B)
  • Brandenburg (BB)
  • Bremen (HB)
  • Hamburg (HH)
  • Hessen (HE)
  • Mecklenburg-Vorpommern (MV)
  • Nordrhein-Westfalen (NRW)
  • Niedersachsen (NI)
  • Rheinland-Pfalz (RP)
  • Saarland (SRL)
  • Sachsen (SN)
  • Schleswig-Holstein (SH)
  • Thüringen (T)

Universitäten und gleichgestellte Hochschulen in privater Trägerschaft [Bearbeiten]

Die folgenden Hochschulen verfügen über das Promotionsrecht und sind den staatlichen Universitäten gleichgestellt:

Fachhochschulen und Hochschulen ohne Promotionsrecht in privater Trägerschaft [Bearbeiten]

Kunst- und Musikhochschulen in privater Trägerschaft [Bearbeiten]

Folgende private Hochschulen sind (Fach-)Hochschulen ohne Promotionsrecht mit künstlerischem oder musischen Schwerpunkt:

Großbritannien [Bearbeiten]

Ehemalige Privathochschulen [Bearbeiten]

Entwicklung des Privathochschulsektors [Bearbeiten]

In Deutschland war die 1980 gegründete AKAD Hochschule Rendsburg (jetzt AKAD Hochschule Pinneberg) die erste staatlich anerkannte private Fachhochschule.

Zwei Jahre später folgte die 1982 gegründete Universität Witten/Herdecke als erste freie, aber staatlich anerkannte private Universität.

Der Anteil von Studierenden an privaten Hochschulen lag im Jahr 2010 bei etwa 5 % aller Studierenden in Deutschland.

Am 14. Januar 2004 gründete sich in Heidelberg die Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland und im Mai desselben Jahres der Verband der Privaten Hochschulen e. V. über 70 Hochschulen sind dem Verband bisher offiziell beigetreten.

Österreich [Bearbeiten]

Für Österreich siehe: Privatuniversitäten in Österreich und Pädagogische Hochschulen in Österreich (private Pädagogische Hochschulen).

Quellen und weiterführende Links [Bearbeiten]

Quellen [Bearbeiten]

  1. Tagesaktuelle Hochschulliste der Hochschulrektorenkonferenz, enthält staatliche, private und kirchliche Hochschulen.
  2. Landtagsdrucksache zur Schließung (PDF; 49 kB)
  3. NDR zur Schließung

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]