Regelschule
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Mit Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schulen (wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium) bezeichnet, die in Trägerschaft des Landes bzw. des Staates sind. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System freier Schulen.
Auch Sonderschule oder Förderschulen (die Länder verwenden hier unterschiedliche Terminologien) haben eine andere Funktion. Sie werden ausschließlich von Schülern besucht, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Andererseits werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung zunehmend auch in Regelschulsysteme integriert (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts). In Deutschland - als Einzellösung gegenüber einer Unterrichtspflicht - besteht grundsätzlich Schulpflicht. Deshalb besucht ein großer prozentualer Anteil eines Jahrgangs die Grundschule - als Gesamtschule - sowie die weiterführenden Schulen des Regelschulsystems.
[Bearbeiten] Schülerschaft der Regelschulen
Die Schüler, die eine Regelschule besuchen, heißen Regelschüler. Ausnahmen bilden Schüler mit Behinderung, die als Integrationsschüler anerkannt sind und die Integrationsklasse einer Regelschule besuchen. Eine besondere Form des Regelschülers ist ein Schüler mit einer Behinderung, die ihm nicht die Anerkennung als Integrationsschüler ermöglicht und das Recht zum Besuch einer Integrationsklasse einräumt. Dies sind beispielsweise sinnesgeschädigte (blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose) Schüler, die gegebenenfalls die Möglichkeit haben, an Regelschulen durch den mobilen Dienst unterstützt zu werden, soweit es diese oder eine vergleichbare Einrichtung in dem betreffenden Bundesland gibt.

