Sehbehinderung

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Der Begriff Sehbehinderung wird verwendet, wenn die Sehkraft ohne Aussicht auf Verbesserung unter einem gewissen Prozentrang liegt. Die Kriterien dafür variieren je nach der verwendeten Definition (z. B. WHO, dt. Sozialgesetzbuch etc.). Die Maximalform einer Sehbehinderung ist die Blindheit. Einer Sehbehinderung können unterschiedliche organische Störungen zugrunde liegen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einstufungen nach dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands

  • Sehbehinderung: ab Sehschärfe (Visus) von 0,3 und weniger
  • 0,30–0,05 = körperlich wesentliche Behinderung
  • 0,05–0,02 = hochgradige Sehbehinderung
  • Blindheit: ab einer Sehschärfe von höchstens 0,02 (= 1/50 EH)
  • Vollblind (Amaurosis): völlig erloschenes Sehvermögen, keine visuelle Wahrnehmung, auch ohne Lichtwahrnehmung

Auch eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf weniger als 5 Grad wird als Blindheit anerkannt.

[Bearbeiten] Verwandte Begriffe

In der medizinischen Augenheilkunde, Augenoptik wie auch anderen Fachgebieten des Sehens werden die Begriffe allgemeiner Schwachsichtigkeit, Fehlsichtigkeit, Sehfehler, Augenfehler und Sehschwäche benutzt.

Davon zu trennen sind Störungen in der Verarbeitung der optischen Signale (cerebraler Sehsinn), wie Legasthenie, Dyslexie oder Dyskalkulie, die von der Sehfähigkeit unabhängig sind.

[Bearbeiten] Siehe auch

Barrierefreies Internet, Farbenblindheit, Nachtblindheit

[Bearbeiten] Literatur

  • Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Leitlinien Nr. 07 vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands

[Bearbeiten] Weblinks

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