Regimentskommandeur

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Der Regimentskommandeur bezeichnet in Deutschland die Dienststellung des höchsten disziplinarisch Vorgesetzten nach §1 Vorgesetztenverordnung (VorgV) eines Regimentes im Range eines Oberstleutnant / Fregattenkapitän oder Oberst / Kapitän zur See aus der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Der Kommodore, auch Geschwaderkommodore der Luftwaffe ist dem Regimentskommandeur gleichgestellt.

Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Regimentskommandeur vertreten, welcher zumeist auch die Funktion eines Kasernenkommandanten innehat.

Zu seinen Aufgaben gehören regelmäßig:

  • Regelung der Vertretung des Disziplinarvorgesetzten einer ihm unterstellen Einheit.
  • Überwachung der militärischen Ausbildung der ihm unterstellten Einheiten.
  • Wachvorgesetzter der militärischen oder zivilen Wache einer oder mehrerer Kasernen.

[Bearbeiten] Bezeichnung in anderen Streitkräften

[Bearbeiten] Siehe dazu auch

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