Reichsnährstand
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Der Reichsnährstand (RNST) war eine ständische Organisation der nationalsozialistischen Agrarpolitik in den Jahren 1933 bis 1945, die als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Selbstverwaltungskörperschaft) mit einer eigenen Satzung sowie einem eigenen Haushalts-, Beitrags- und Beamtenrecht eingerichtet war.[1] Im Zuge der „Machtergreifung“ im Jahre 1933 wurden in ihm unter der Leitung des „Reichsbauernführers“ Walther Darré (der in Personalunion gleichsam als Reichslandwirtschaftsministers an der Spitze des Reichsamt für Agrarpolitik stand) sämtliche Personen, die an der Erzeugung und dem Absatz von landwirtschaftlichen Produkten beteiligt waren, gleichgeschaltet.[2] Organisatorisch wurde dies durch eine Untergliederung des RNST in Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften erreicht, die jeweils von einem „Bauernführer“ kontrolliert wurden. Institutionell waren von diesem Prozess der Vereinheitlichung die landwirtschaftlichen Genossenschaften, Marktverbände und Vereinigungen betroffen.[3]
Die Arbeit des RNST konzentrierte sich vor allem auf die Lenkung der Produktion, des Vertriebs und der Preise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Zudem war seine Aufgabe, die sozialen und kulturellen Belange seiner Mitglieder ins Blickfeld zu nehmen. Anhaltende Auseinandersetzungen des RNST mit den Gauleitern und der Deutschen Arbeitsfront führten im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der organisatorischen Selbstverwaltung. So wurde der RNST, der letztlich eine Politik als „halbstaatliche“ Institution im polykratisch organisierten nationalsozialistischen Herrschaftssystem betrieb,[4] mit Beginn des Zweiten Weltkriegs mehr und mehr zu einem Instrument des Landwirtschaftsministeriums bzw. der Partei.[2]
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[Bearbeiten] Entstehung
Der Reichsnährstand entstand acht Wochen nach der Amtsübernahme von Walther Darré, der bereits seit August 1930 erfolgreich einen personell und organisatorisch umfangreichen „agrarpolitischen Apparat“ (aA) im Deutschen Reich aufgebaut hatte, und seinem Staatssekretär Herbert Backe am 13. September 1933[2] mit dem „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“.[1] Im § 2 des Gesetzes heißt es: „Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann den Reichsnährstand oder einzelne seiner Gruppen ermächtigen, die Erzeugung, den Absatz, sowie die Preise und Preisspannen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu regeln, wenn dies unter Würdigung der Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls geboten erscheint.“ Am 26. September wurde Darré vorweg ermächtigt, „feste Preise für Getreide festzusetzen“, und am 8. Dezember 1933 folgte die grundlegende „Erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“, der sich 1934 eine differenzierte Marktordnung in allen Bereichen der Landwirtschaft anschloss.[5]
Die Nationalsozialisten standen nun vor der Aufgabe, die Bauern auch in den süddeutschen und katholischen Gebieten zu gewinnen, um ihrer Herrschaft eine stabile Basis zu geben und ihr Blut-und-Boden-Programm zu verwirklichen. Zunächst gelang es ihnen, alle namhaften Bauenvereinigungen wie den Reichslandbund oder die einflussreiche Vereinigung der christlichen Bauernvereine zur Reichsführergemeinschaft zu vereinigen. Mit dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes wurden alle in der Landwirtschaft, Fischerei und Gartenbau tätigen Personen und Betriebe gleichgeschaltet und in der Landwirtschaftskammer zwangsvereinigt. Das Reichsgebiet wurde in 26 Landesbauernschaften gegliedert. Diesen unterstand die Kreis- und hierarchisch darunter die Ortsbauernschaft, mit ihren jeweiligen örtlichen Bauernführern. Gestoppt werden sollte mit diesen Maßnahmen auch die Landflucht.
Zwischen 1933 und 1939 verringerten sich die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft um 440.000 auf 1,4 Millionen Menschen. Ein weiteres Ziel war die Kontrolle der Produktion, des Vertriebes und der Preise im Agrarbereich. In gewissem Umfang gelang es dem Regime den Selbstversorgungsanteil Deutschlands von 68 (1928) auf 83 Prozent (1938) zu steigern. Auch eine Produktionssteigerung war zu verzeichnen, aber auch höhere Preise landwirtschaftlicher Produkte im Inland im Vergleich zu den Weltmarktpreisen.
[Bearbeiten] Organisation
Der Reichsnährstand unterteilte sich in drei Hauptabteilungen:
- Der Mensch
Diese Abteilung war zuständig für die ideologische Erziehung und die Überwachung der so genannten Blutreinheit der Bauernschaft. - Der Hof
Diese war zuständig für die Produktion und deren Mittel. - Der Markt
Hier wurde die Verteilung organisiert, wurden Angebot und Nachfrage sowie die Preise kontrolliert.
[Bearbeiten] Konfliktebenen
Die Streitigkeiten zwischen RNST und Gauleitungen führten im Januar 1935 dazu, dass der „Stellvertreter des Führers“, Rudolf Heß, eine „Verfügung“ über das Verhältnis von Reichsnährstand und Partei aufsetzte. Darin untersagte Hess einerseits „allen Parteigliederungen irgendwelche Eingriffe in die sachlichen Aufgaben des Reichsnährstandes“ vorzunehmen, womit er die Sicherstellung der „Ernährungsgrundlage des deutschen Volkes“ ins Blickfeld nahm. Andererseits legte er fest: „Während der personelle Einfluß der Hoheitsträger der Partei auf das Amt für Agrarpolitik als einer Einrichtung der Partei direkt gewährleistet ist, sollen darüber hinaus künftig auch Neuernennungen von Orts-, Kreis- und Landesbauernführern des Reichsnährstandes nur noch im Benehmen mit den zuständigen Gauleitern erfolgen.“[6] Zu einem Ende der Kompetenzrangeleien führte diese Verfügung indessen nicht.[6]
[Bearbeiten] Reichserntedankfest
Das Reichserntedankfest, genannt Reichsbauerntag, fand jeweils Anfang Oktober von 1933 bis 1937 auf dem Bückeberg in der Nähe Hamelns statt. Die Feste fanden zwar bei Hameln statt, aber ab 1934 führte ein Autokorso anschließend von dort nach Goslar. In Goslar wurde dann eine Parade der SS, der SA und des Jägerbatallions vor der Kaiserpfalz durchgeführt. Bei einem Appell am Abend, beleuchtet von unzähligen Fackeln, unter dem Dach eines von Flugabwehrscheinwerfern gebildeten Lichtdoms leisteten hier Tausende in quasi religiöser Andacht ihren Treueschwur auf den Führer. Jeweils zum Ausklang des Erntedankfestes Ende September/ Anfang Oktober und zu den Reichsbauerntagen im November wurde diese Zeremonie vor der Kulisse des 1. Deutschen Reiches (Kaiserpfalz) abgehalten.
Die Reichsbauerntage fanden in Goslar 1934, 1935, 1936 und 1938 statt, 1937 fielen sie wegen der Maul- und Klauenseuche aus, ab 1939 fanden sie aufgrund des Zweiten Weltkrieges nicht mehr statt.
[Bearbeiten] Umwandlungsprozess
Rund zwei Wochen nach der endgültigen Entmachtung von Darré unterstellte Herbert Backe, der gleichsam das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft führte, am 16. Mai 1942 die Reichs- und Landeshauptabteilungen I des Reichsnährstandes personell und institutionell dem Reichsamt für Agrarpolitik und den ihm untergeordneten Gauämtern für Agrarpolitik, was einer endgültigen Demontage des ursprünglichen Aufbaus des RNST und einer Umwandlung desselben in einen rein ernährungspolitischen Apparat gleichkam. Die NSDAP übernahm fortan die grundsätzliche agrarpolitische Ausrichtung und die Blut-und-Boden-Apologeten und Agraristen fielen somit in den direkten Zuständigkeitsbereich der Partei.[7]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b Rudolf Kluge, Heinrich Krüger: Verfassung und Verwaltung im Großdeutschen Reich. Reichsbürgerkunde. 2., neubearb. Aufl., Berlin 1939, S. 110.
- ↑ a b c Uffa Jensen: Reichsnährstand. In: Wolfgang Benz u.a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 5., aktualisierte und erweiterte Aufl., dtv, Stuttgart 2007, S. 750, ISBN 978-3-423-34408-1.
- ↑ Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa (Hrsg.): Archivführer zur Geschichte Ostbrandenburgs bis 1945. München / Oldenbourg 2007, S. 191 f., ISBN 3-486-58252-6.
- ↑ Horst Gies: Die Rolle des Reichsnähstandes im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. In: Gerhard Hirschfeld, Lothar Kettenacker (Hrsg.): Der „Führerstaat“. Studien zur Struktur und Politik des Dritten Reiches (= Veröffentlichung des Deutschen Historischen Instituts London. Band 8). Stuttgart 1981, S. 290 f., ISBN 3-12-915350-0.
- ↑ Hans Kehrl: Krisenmanger im Dritten Reich. Mit kritischen Anmerkungen und einem Nachwort von Erwin Viefhaus. Düsseldorf 1973, S. 52.
- ↑ a b Daniela Münkel: Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag. Frankfurt a.M. / New York 1996, S. 157, ISBN 3-593-35602-3. (Quelle: BA Koblenz, R 16 I, Nr. 2058. Hervorhebung im Original.)
- ↑ Florian Cebulla: Rundfunk und ländliche Gesellschaft 1924-1945. Göttingen 2004, S. 286, ISBN 3-525-35145-3.
[Bearbeiten] Weblinks
- Reichsnährstandsgesetz vom 13. September 1933
- Reichsnährstand
- Reichserntedankfest
- Der Reichsnährstand und Darrés Bauernpolitik
- NS-Reichsnährstand beurteilt Juden und „Arier“ im Altkreis Monschau (1935/36)
52.50395555555613.378252777778Koordinaten: 52° 30′ 14″ N, 13° 22′ 42″ O

