Ruhestand

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Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet. Dieser Status wird durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben insbesondere im Alter erlangt und kann im Ehren- oder Berufstitel mit der Abkürzung i. R. („im Ruhestand“) versehen werden.[1]

Der Ruhestand geht bei Arbeitnehmern bei Erfüllung einer entsprechenden Anwartschaft mit dem Erstbezug der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung einher und bezeichnet den letzten Lebensabschnitt des ehemaligen Arbeitnehmers. Beamte erhalten am Ende ihres Berufslebens bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Eintritt in den Ruhestand eine Pension.[2] Selbständige treten dann in den Ruhestand, wenn sie in „ihrem“ Betrieb (sofern dieser nach dem Ausscheiden seines Inhabers bestehen bleibt) keine Leitungsfunktionen mehr wahrnehmen und anschließend nicht anderweitig erwerbstätig sind.[3]

Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bewirkt nicht, dass jemand, der in den Ruhestand getreten ist, den Status eines Ruheständlers verliert.[4]

Regulärer Ruhestand bei Arbeitnehmern und Beamten

Der Ruhestand begann in Deutschland bis 2011 mit dem Monat, der der Vollendung des 65. Lebensjahres folgt. Seit dem Jahr 2012 müssen die Angehörigen jedes Neurentner-Jahrgangs zunächst einen Monat, ab dem Geburtsjahrgang 1959 zwei Monate länger im Erwerbsleben verbleiben als die ein Jahr Älteren, wenn die Betreffenden das volle Altersruhegeld beziehen wollen. Ab dem Jahr 2029 wird das Rentenalter mit dem vollendeten 67. Lebensjahr beginnen. Von dieser Regelung sind die 1964 und später Geborenen betroffen. Die Regelung für Empfänger von Leistungen der Deutschen Rentenversicherung wird auch auf die meisten deutschen Beamten angewendet. In Österreich gelten ähnliche Beschlüsse, während es in der Schweiz ein flexibles Rentenalter gibt.

Viele Ruheständler, die früher in Deutschland erwerbstätig waren, leben im Ausland, da Zahlungen, auf die in Deutschland eine Anwartschaft erworben wurde, in der Regel auch ins Ausland überwiesen werden.[5] Ähnliches gilt für Ruheständler, die den größten Teil ihres Erwerbslebens in Österreich oder in der Schweiz verbracht haben.

Vorruhestand

Vorruhestand bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Beenden der Erwerbstätigkeit und dem Eintritt des gesetzlich festgelegten Renten- bzw. Pensionsalters. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld führt in der Regel zu einer Kürzung der ausgezahlten Beträge. In Deutschland erhält jeder, der vorzeitig in Rente oder in Pension geht, bis zu seinem Tod einen Abschlag von 0,3 Prozent von den vollen Altersbezügen für jeden Monat, um den er seinen Ruhestand verlängert. Auf Senioren, die keine Transferleistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung oder keine Beamtenpension erhalten, ist der Begriff Vorruhestand nicht sinnvoll anwendbar.

In Deutschland ist eine Abkehr von der seit den 1970er Jahren angewandten Praxis zu erkennen, ältere Arbeitnehmer zur Senkung der Arbeitslosenquote in den Vorruhestand zu schicken. Durch systematische Frühverrentungen verschiebt sich das Verhältnis zwischen Zahlern in die Rentenkassen und Rentenempfängern.

Nachweislich steigt die Bereitschaft von hinreichend Gesunden, bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und teilweise darüber hinaus erwerbstätig zu bleiben. Hierbei spielt die stetige Senkung des Niveaus der Zahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle.[6]

Wenn allerdings die Höhe der Alterseinkünfte keine Rolle spielen würde, dann würden nach einer 2013 durchgeführten Umfrage der GfK mehr als die Hälfte der Befragten vor dem 60. Geburtstag in den Ruhestand treten. Zu einer Erwerbstätigkeit über den 65. Geburtstag hinaus wären nur neun Prozent der Befragten bereit.[7]

Folgen des Eintritts in den Ruhestand

Der Übergang in den Ruhestand kann für Betroffene und Angehörige persönlich sehr einschneidend sein, insbesondere dann, wenn Ruheständler überhaupt nicht mehr erwerbstätig sind und auch keiner ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen. Wesentliche Ursachen für die mit dem Ende der Erwerbstätigkeit einhergehenden Veränderungen in der gewohnten Lebensführung sind: die Minderung des Einkommens, die Wandlung des Rollenverhaltens, der Verlust von Statussymbolen, das Ausbleiben von Anregungen und Erfolgserlebnissen, der Verlust kollegialer Beziehungen und der Entzug des sozialen Umfelds, in dem man einen großen Teil seiner Zeit verbracht hat. Jedoch sehen gemäß einer 2015 durchgeführten Studie der Gothaer Versicherungsbank 86 % der Befragten ihrem Ruhestand mit einem positiven Gefühl entgegen. Vorfreude besteht vor allem auf die Aussicht, mehr Zeit für Familie und Freunde zu haben (86 %) sowie für Freizeit und Hobbys (85 %) und Reisen (75 %).[8]

Bewertung eines vorgegebenen festen Renteneintrittsalters

Laut zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2007[9] und vom 12. Oktober 2010 [10] stellt es keinen Fall von Altersdiskriminierung dar, wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geschickt wird. Am 13. September 2011 entschied der EuGH allerdings, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine starre Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten vorsieht, gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt. [11]

Einzelnachweise

  1. Ruhestand auf Duden.de, abgerufen am 7. März 2012
  2. Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V.: Die Versorgung der Beamten. Ein allgemeiner Überblick. Oktober 2011
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Öffentlichkeitsarbeit und Internet: Selbstständig zum sorgenfreien Ruhestand. 10. Januar 2008
  4. Bundesregierung: Alle Beiträge zum Thema Weiterarbeiten im Rentenalter
  5. Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland
  6. Frank Micheel / Juliane Roloff / Ines Wickenheiser: Die Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung im Ruhestandsalter im Zusammenhang mit sozioökonomischen Merkmalen. In: „Comparative Population Studies – Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft“ Jg. 35, 4 (2010), S. 833–868 (Erstveröffentlichung: 22. Dezember 2011)
  7. Jeder zweite Deutsche will vor 60 in Rente gehen. Die Welt, 4. August 2013
  8. Vermögensplanung für den Ruhestand.
  9. Aktuelle Rechtsprechung – Ergebnisse. Curia.europa.eu, 16. Oktober 2007, abgerufen am 25. September 2010.
  10. Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 103/10. 12. Oktober 2010 (PDF; 82 kB)
  11. EuGH, Urt. v. 13. September 2011 - C 447/09

Weblinks

Wiktionary: Ruhestand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen