Sabbatjahr
Das Sabbatjahr, auch Schmittah ( שמיטה ) genannt, ist in der Tora (Bibel) ein Ruhejahr für das Ackerland. Nach 6 Jahren Bebauung wird das Land - in Analogie zum Schabbat als Ruhetag - ein Jahr brach liegen gelassen (Ex 23,10-11 EU; Lev 25,1-7 EU). Das Gebot wird heute noch von orthodoxen Juden beachtet. Weitergehend gibt es im Deuteronomium auch die Bestimmung, im Sabbatjahr die Schulden zu streichen und die Sklaven freizulassen. (Dtn 15,2 EU).
Diese Regelung führte jedoch dazu, dass vor dem Erlassjahr kaum noch Kredite gewährt wurden; um die Zeitenwende erlaubte deshalb der berühmte Schriftgelehrte Hillel bei Schuldverträgen eine Klausel anzuhängen, die das Eintreiben der Schuld zu jeder Zeit, also auch nach Ablauf der sieben Jahre, gestattete ("Hillels Prosbul"). Dies sollte zur Herstellung einer sozial gerechteren Ordnung dienen.
Durch Flavius Josephus sind die folgenden Jahre als tatsächlich gehaltene Sabbatjahre bezeugt: 164/163 v. Chr., 38/37 v. Chr., 68/69 n. Chr.
Das Jahr 5768 (= 2007/08) war ein Schmitta- bzw. Sabbatjahr.
Nach Lev 25,8-34 EU folgt auf sieben Sabbatjahre ein Jubeljahr (Erlassjahr, Halljahr).
Missverständnis bei Tacitus [Bearbeiten]
Tacitus hatte nicht viel für die Institution des Schmittajahres übrig: „septimum quoque annum ignaviae datum“. In seinen Augen war das siebte Jahr der Faulheit gewidmet, wie er auch der Institution des Schabbats ablehnend gegenüberstand und ihn als Zeichen der Faulheit und Trägheit der Juden deutete (Historien 5,4,2).
Siehe auch [Bearbeiten]
Der Begriff wird im übertragenen Sinn für ein Sabbatical verwendet, ein Jahr der Teilzeitarbeit oder der Auszeit im Berufsleben.
Literatur [Bearbeiten]
- B. Z. Wacholder: The Calendar of Sabbatical Cycles during the Second Temple and the Early Rabbinic Period. In: HUCA 44 (1973), S. 153-196