Staatsrat (Amt)

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Staatsrat ist in manchen Staaten oder deutschen Ländern ein Titel für einen politischen Beamten.

Hamburg und Bremen

In den Stadtstaaten der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Staatsrat der höchste Beamte eines Senatsressorts (einer Behörde, die einem Landesministerium vergleichbar ist), mithin ein Mitglied der Verwaltung und gleichzeitig als politischer Beamter Vertreter des Senators im Amt. Er ist mit dem beamteten Staatssekretär der übrigen Länder und der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.

In Bremen gehört der Staatsrat für Bundesangelegenheiten zugleich dem Senat der Freien Hansestadt Bremen an. Die anderen Staatsräte sind dem Bürgermeister als Chef der Senatskanzlei oder den Senatoren untergeordnet. Sie sind die Allgemeinen Vertreter im Amt des jeweiligen Senatsressorts, haben aber im Senat kein Stimmrecht, da hier die Senatoren nur durch andere Senatsmitglieder vertreten werden.

In der Verfassung Hamburgs vom 6. Juni 1952 werden Staatsräte als Senatssyndici bezeichnet. Seit Einführung der Verfassung hat sich jedoch außer der Bezeichnung auch der Stand eines Senatssyndicus (siehe dort) geändert.

Bayern

Im Freistaat Bayern ist Staatsrat seit 1. Januar 2016 der Titel des Amtschefs der Bayerischen Staatskanzlei. Der Amtschef der Staatskanzlei ist damit unter den Amtschefs der Staatsministerien, die den Titel eines Ministerialdirektoren tragen, herausgehoben und leitet deren wöchentliche Besprechungen.

Im Königreich Bayern war der Titel des Staatsrats seit 1817 den Mitgliedern des gleichnamigen obersten Beratungsgremiums des Königs vorbehalten. In der Weimarer Republik bezeichnete der Titel den Stellvertreter eines Staatsministers, der als beamteter Amtschef der Verwaltung eines Staatsministeriums vorstand. Als die Regierung Heinrich Helds nach dem Verlust ihrer parlamentarischen Mehrheit 1930 nur noch geschäftsführend im Amt war, konnte der Ministerpräsident beim Ausscheiden eines geschäftsführenden Staatsministers keinen regulären Nachfolger ernennen. Der Staatsrat übernahm in diesem Fall auch die politische Leitung des Ministeriums.

Nach 1945 beriefen die Ministerpräsidenten Fritz Schäffer und Wilhelm Hoegner zunächst wieder Staatsräte als leitende Beamte eines Staatsministeriums, z.B. Anton Pfeiffer als Leiter der Bayerischen Staatskanzlei. Die Verfassung des Freistaates Bayern bestimmte aber 1946 (politische) Staatssekretäre mit Sitz und Stimme in der Staatsregierung zu den Stellvertretern der Staatsminister, so dass der Titel des Staatsrats außer Gebrauch kam.[1]

Baden-Württemberg, Preußen, Württemberg und Thüringen

In einigen Regierungen wurde oder wird der Titel Staatsrat auch für Minister ohne Geschäftsbereich verwendet, die Stimmrecht im jeweiligen Kabinett erhalten.

Baden-Württemberg kennt den Staatsrat als ehrenamtliches Regierungsmitglied. Der Dirigent und Intendant Wolfgang Gönnenwein war von 1988 bis 1992 Staatsrat für Kulturfragen in der baden-württembergischen Landesregierung. Von 2001 bis 2006 war Konrad Beyreuther als Staatsrat für Lebenswissenschaften vertreten. Von 2006 bis 2010 war Claudia Hübner Staatsrätin für Demographischen Wandel und Senioren. Im Kabinett Mappus war Regina Ammicht Quinn von Februar 2010 bis Mai 2011 Staatsrätin für interkulturellen und interreligiösen Dialog sowie gesellschaftliche Werteentwicklung. Im Kabinett Kretschmann I und Kabinett Kretschmann II war und ist Gisela Erler seit 2011 Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung.

Preußen: In Preußen gab es Staatsräte. Göring verlieh in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident häufig den Titel Staatsrat ehrenhalber. So war der Dirigent Wilhelm Furtwängler von 1933 bis 1938 Preußischer Staatsrat, was ihm u.a. später als besondere Nähe zum Nationalsozialismus ausgelegt wurde. Der Schauspieler und Intendant Gustaf Gründgens ab 1936 und der oberste Landjahrführer Adolf Schmidt-Bodenstedt trugen auch diesen Titel.

Thüringen: In Thüringen wurden nach 1920 Staatsräte als Vertreter der ehemaligen Thüringischen Freistaaten in die Regierung aufgenommen.[2] Später in nationalsozialistischer Zeit nahm die Zahl der thüringischen Staatsräte inflationäre Ausmaße an; so wurde auch z. B. der Rassenforscher Karl Astel 1940 zum Staatsrat ernannt.

Württemberg: Im Land Württemberg gab es Staatsräte u.a. mit Johannes Rath (DVP), 1930 bis 1933 ehrenamtlicher Beirat in der württembergischen Regierung im Kabinett Bolz

Einzelnachweise

  1. Joachim Lilla: Staatsräte und Staatssekretäre (1918-1933), in: Historisches Lexikon Bayerns.
  2. Thüringer Staatskanzlei (Hrsg.): Thüringer Regierungschefs 1920 bis 2003 (PDF, 1,74 MB)