Termin
Ein Termin (v. lat. terminus „Grenzzeichen“; daraus auch später Ziel, Ende oder Zahlungsfrist) ist ein festgelegter Zeitpunkt im allgemeinen Zeitverlauf und wird durch ein Kalenderdatum und eine Uhrzeit bezeichnet. Termine kommen meist in einem geschäftlichen Kontext vor, wo sie der zeitlichen Festlegung sowohl von Besprechungen als auch von Zahlungen, Leistungen oder Lieferungen dienen, es kann aber auch ein bestimmter oder herausragender Zeitpunkt sein, an dem ein Ereignis stattfindet, etwa eine Sonnenfinsternis.
Deadline (englisch wörtlich „Todeslinie“, eine Linie, die nicht überschritten werden darf, zu Deutsch etwa: „Galgenfrist“) bezeichnet den Ablaufzeitpunkt einer Frist (juristisch), den Stichtag oder das Schließen eines Zeitfensters (technisch). Der Begriff wurde zunächst im Zeitungsjournalismus verwendet, um den letztmöglichen Termin zu bezeichnen, zu dem die Druckzeilen (engl. lines) in die Setzerei gegeben und dort abschließend fixiert wurden.
Allgemein spricht man bei Überschreiten des Termins von Verspätung, beim Einhalten von fristgemäß oder fristgerecht, beim Aufschub des Termins von Vertagung. Der Umstand, dass man einen Termin einhalten muss, wird Termindruck genannt.
Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Die verbleibende Zeitspanne bis zum Eintreffen des Termins ist die Frist, ein Überschreiten des Termins die Verfristung. Verstrichene Fristen führen rechtlich zum Verzug (Zivilrecht) oder zum Verlust der Beschwer (Strafrecht/Verwaltungsrecht). Verstrichene Fristen für eine Zahlung geben Anlass zu Säumniszuschlägen beziehungsweise Zinsen und Mahngebühren.
Der Termin ist prozessrechtlich definiert als Zeitpunkt, zu denen sich Prozessbeteiligte zum Zwecke der Vornahme von Prozesshandlungen treffen.
Im Alltag der deutschen Gerichtsbehörden wird der Begriff "Termin" meist synonym für die nächste Sitzung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung verwendet (z.B. "Ladung zum Termin" gemäß § 214 Zivilprozessordnung).