Umlaufgitter

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Umlaufgitter an einem Bahnübergang

Ein Umlaufgitter oder eine Umlaufsperre, nach DIN 18024 Umlaufschranke(n)[1] (umgangssprachlich Drängelgitter) ist eine Anordnung von Gittern, die am Ende eines Weges oder auf einem Weg als Barriere wirken. Um dem Weg zu folgen, müssen die Gitter in Form einer Schlangenlinie oder Z-förmig umlaufen oder umfahren werden. Es gibt unterschiedliche Anordnungen, beispielsweise als Durchlass in einem Gitter, vor dem ein zweites Gitter als Sperre steht, oder als zwei ineinanderkämmende U-förmige Teile.

Zweck

Umlaufgitter dienen in der Regel zwei unterschiedlichen Zwecken.

Einerseits bremsen sie Fußgänger und Radfahrer aus, beispielsweise an Ausgängen von Schulen und Kindergärten, damit Kinder nicht auf die Fahrbahn stürmen. Oder an Radwegen, die Hauptstraßen kreuzen. Ebenso sind Umlaufgitter an Bahnübergängen für Fußgänger und Radfahrer verbreitet.

Andererseits sollen Umlaufgitter verhindern, dass unberechtigte Fahrzeuge einen Weg benutzen. Sie können zum Beispiel Autos davon abhalten, auf einen Radweg zu fahren.

Umlaufsperren können mit einem Lichtsignal oder Andreaskreuz kombiniert werden. Im Gegensatz zum beschrankten Bahnübergang gibt es keine vorgesehene Wartezeit, der Passierende ist lediglich, durch Verlangsamung und Blickwendung im Umlauf weiter induziert, zur Vorsicht aufgerufen. Das geradlinige, mitunter gedankenlose, schnelle Queren der Gefahrenstelle soll so verhindert werden, auf die Gefahr wird aufmerksam gemacht, ohne den Fußgänger real zu behindern. Im Gegensatz zur Über- oder Unterführung handelt es sich um einen höhengleichen Bahnübergang. An manchen Bahnübergängen sind Tonsignale üblich.

Insbesondere bei Kreuzungen mit zweigleisigen Straßenbahnstrecken sind Umlaufsperren so angeordnet, dass ein Fußgänger vor Verlassen der Sperre entgegen der Regelfahrtrichtung des näheren Gleises schaut, und die Gleise danach leicht diagonal queren muss, wobei er entgegen der des anderen Gleises schaut.

Kritik

Bahnübergang in Münster-Mecklenbeck: Während man sich zum Gleis durchschlängelt, sieht man nicht, wenn das rote Haltelicht aufleuchtet, weil ein Zug naht.

In der Praxis haben Umlaufgitter immer unerwünschte Nebenwirkungen. Oftmals sind sie nicht von Rollstuhlfahrern, Kinderwagen, Fahrrädern mit Kinderanhänger, Lastenrädern oder Tandems passierbar.

Auch mit normalem Rad, Korb oder breitem Lenker ist die Querung oft schwierig, erfordert oder erzwingt das Absteigen, und ist selbst dann zu Fuß, neben dem Rad schiebend, aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite und Kurvenradien umständlich und bisweilen schwierig.

An häufiger befahrenen, schlecht konstruierten Umlaufsperren bildet sich so bei Gelegenheit zuweilen ein Ausweichverkehr, einen Trampelpfad erzeugend oder die danebenliegende Straße nutzend.

Die Konzentration auf das Durchfahren einer Umlaufsperre mit dem Fahrrad kann dazu führen, dass Radfahrer nicht ausreichend auf eine zu querende Straße oder Bahnlinie achten.

Radfahrer oder andere Personen mit langen Gepäckstücken können durch den engen Kurvenaußenradius auch beim Verlassen des Gefahrenbereiches diesen teilweise nicht entsprechend der eingeplanten Zeit räumen. Zwar sehen sowohl die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, unter 11.1.10), als auch die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, unter 4.1.2 für Rollstuhlfahrer) einen Mindestabstand zwischen Umlaufsperre und zu querender Straße bzw. Gleisanlage von 3 m vor, der jedoch wie auch andere der Vorgaben nicht immer eingehalten wird. Außerdem ist der Abstand für längere Fahrräder und Fahrräder mit Anhänger nicht ausreichend, und verhindert teilweise, dass Fußgänger die Bahnstrecke schon von der Umlaufsperre aus überblicken können. ERA und EFA skizzieren zudem die Umlaufsperren nur für den Fall separater Wege, die auf den zu querenden Verkehrsweg treffen. Die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ, unter 7.1), die Umlaufsperren zwischen Straße und Bahnstrecke skizzieren, sehen nach wie vor auch in der neuesten Fassung von 2013 keine solchen Mindestabstände zu Straße oder Bahn vor. Im Text wird aber gefordert: „Die EFA, die RiLSA sowie die H BVA sind zu beachten.“ (H BVA = Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen).

Schlecht markierte Sperren können von Ortsfremden bei nächtlicher oder zu schneller Fahrt mit folgender Kollision übersehen werden.

Scheinbar sinnlose Umlaufsperren, etwa bei guter, freier Sicht, etwa auf freier Strecke ohne reale oder sichtbare Gefahr oder Kreuzung, werden von Passanten und auch in den entsprechenden Medien oder Blogs zuweilen mit entsprechenden, mehr oder minder treffenden, auch deftigen oder humorvollen Umschreibungen bedacht.

Die Grenzen zwischen Durchgang und Absperrung verschwimmen bei mancher Konstruktion, zuweilen dienen versetzte Schranken als Umlaufsperre, die zur Durchfahrt für motorisierten Verkehr geöffnet werden.

Verwandte Anordnungen

Umlaufgitter am Bahnhof Engelskirchen, welches nicht den Vorgaben der ERA/EFA entspricht.

Die weitläufigen Anordnungen von Absperrungen aus Geländern oder Absperrgurten, die an Abfertigungsschaltern, großen ortsfesten Fahrgeschäften etc. die Warteschlangen kanalisieren, gehören im weitesten Sinne ebenso zu den Umlaufgittern wie die Wellenbrecher in großen Veranstaltungsräumen.

Viehgitter und Zauntritte sind manchmal ähnlich, als Durchschlupf, als starres oder bewegliches Kissing Gate, konstruiert. Hier können Wanderer passieren, während etwa Milchvieh im Gelände, auf der Wiese oder Weide, verbleibt.

In Großlaboren und in der Filmfabrikation dienen bzw. dienten ähnliche Umläufe bisweilen dem Zugang zum Dunkel- oder Dunkelkammerbereich, Licht wird durch dieses U-förmige Gangstück, einer schwarz gestrichenen Lichtfalle, ausgesperrt.

Insbesondere in öffentlichen oder stark frequentierten Gebäuden können türlose Durchgänge durch entsprechende Gestaltung baulich beruhigt, lärmgedämmt werden. Lüftungsanlagen sind manchmal analog ausgelegt.

Im militärischen Bereich dienten abgewinkelte Zugänge zu Kasematten oder Bunkern dem Geschoss- oder Splitterfang. Der Raum vor Stadt- oder Burgtoren bzw. der Raum zwischen den inneren und äußeren Toren von Mauer oder Wallanlagen ist zur Verteidigung häufig als Umlauf ausgebildet. Ähnliche Gestaltungsmerkmale und Gründe finden sich manchmal bei den durch Grabenwehr oder Türmen unterteilten Wällen, Festungsgraben und Burgmauern und bei den in kurze Abschnitte unterteilten Schützengräben des Ersten Weltkriegs.

Mindestbreiten

Anforderungen an Umlaufsperren nach ERA 2010 an selbstständigen Geh- und Radwegen.

Sowohl die DIN 18024,[1] als auch die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen sehen Mindestbreiten vor, damit die Umlaufsperren passierbar sind.

Ebenso schreiben ERA 2010 und EFA 2002 einen Mindestabstand zum Verkehrsweg von 3,0 m vor, damit sich laut EFA Rollstuhlfahrer „nach dem Durchfahren der Schranke ganz auf den Querungsvorgang … konzentrieren“ können beziehungsweise laut ERA vermieden wird, „dass Radfahrer erst auf dem zu querenden Verkehrsweg zu stehen kommen.“

Siehe auch

Weblinks

Commons: Umlaufgitter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b DIN 18024 - Barrierefreies Bauen