Umlaufrendite
Die Umlaufrendite (auch Sekundärmarktrendite) ist im Bankwesen die gewogene durchschnittliche Rendite ausgewählter, auf dem Kapitalmarkt im Umlauf befindlicher öffentlichen Anleihen und sonstiger inländischer festverzinslicher Wertpapiere.
Ermittlung
Die Umlaufrenditen werden von der Deutschen Bundesbank täglich ermittelt („Umlaufsrenditen“). Sie teilt die Statistik in „Anleihen der öffentlichen Hand“, Bankschuldverschreibungen und Industrieobligationen ein. In die Berechnung der Umlaufrenditen gehen ausnahmslos Anleihen mit einer vereinbarten Laufzeit gemäß Anleihebedingungen von über vier Jahren mit mindestens dreijähriger Restlaufzeit ein, gewogen mit den zu Marktpreisen bewerteten Umlaufsbeträgen. Nicht auf Euro lautende Anleihen werden nicht berücksichtigt. Basis bilden die Bundesbank-Referenzpreise oder Xetra-Kurse, die täglich veröffentlicht werden.
In Deutschland ist die Umlaufrendite von ihrem Höchststand 11,2 % im August 1981 bis November 2014 auf 0,6 % zurückgegangen. Im Zeitraum zwischen November 1964 und November 2014 betrug die Durchschnittsrendite 6,1 %.[1] Seit Juni 2016 weist das Aggregat „Anleihen der öffentlichen Hand“ erstmals eine Negativrendite auf, seit Juli 2016 auch Hypothekenpfandbriefe, seit August 2016 unterschreiten auch öffentliche Pfandbriefe die 0 %-Marke.[2]
Verwendung
Die Umlaufrendite reflektiert das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt und gilt als Referenzzinssatz. Es ist das DAX-Pendant des Aktienmarktes auf dem Rentenmarkt. Da es sich um Staatsanleihen und ähnliche öffentliche Anleihen (Kommunalanleihen) mit einwandfreier Bonität handelt, liegt ein risikofreier Zinssatz vor, der als Vergleichswert beim Credit Spread oder Sharpe-Ratio genutzt wird und zur Ermittlung der „Überrendite“ verwendet wird.
Besondere Bedeutung hatte die Umlaufrendite für die Bestimmung des Höchstrechnungszinses, dem Zinssatz für bilanzielle Deckungsrückstellungen nach der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (DeckRV) der Lebensversicherer. Nach § 3 DeckRV durfte der maßgebliche Rechnungszins höchstens 85 % des letzten Monatswertes der Umlaufrenditen der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer der Versicherungsdauer entsprechenden Restlaufzeit betragen. Die seit Juli 2016 geltende DeckRV sieht diese Referenzierung nicht mehr vor. Sie legt in § 2 DeckRV den Höchstzinssatz für bestimmte Versicherungsverträge auf 1,25 % fest.
Emissionsrendite
Gegensatz zur Umlaufrendite ist die Emissionsrendite. Sie errechnet sich aus Neuemissionen festverzinslicher Wertpapiere durch Vergleich des Nominalzinses mit dem Börsenkurs am ersten Tag des Börsenhandels. Während die Emissionsrendite als Referenzzinssatz des Primärmarktes gilt, ist die Umlaufrendite auf dem Sekundärmarkt maßgebend.
Weblinks
- Umlaufrendite der Bundesbank (PDF-Datei; 28 kB)
- Umlaufrendite Kurse auf Tagesbasis
- Umlaufrendite historische Kurse ab Jan. 1974
Einzelnachweise
- ↑ Eckhard Sauren, Die Zinsfalle, 2015, S. 23 f.
- ↑ Deutsche Bundesbank, Kapitalmarktstatistik vom 3. August 2016, Tägliche Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten nach Wertpapierarten