Volontär

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Ein Volontär (kurz: Volo) ist eine Person, die eine Ausbildung/Weiterbildung absolviert, also ein „Freiwilliger“. Er ist ein Arbeitnehmer, der, ohne Auszubildender zu sein, zur Vorbereitung seiner künftigen, beruflichen Tätigkeit unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt in einem Betrieb arbeitet. Für ihn gelten grundsätzlich die Vorschriften des Arbeitsrechts. Das Volontariat findet hauptsächlich in der karitativen, journalistischen und kaufmännischen Ausbildung Anwendung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Journalismus

Die Ausbildung an Tageszeitungen und Zeitschriften heißt Volontariat. Dauer, Inhalte und Bezahlung sind tarifvertraglich geregelt. In anderen Bereichen wie zum Beispiel in Buchverlagen oder PR-Agenturen gibt es keinen Tarifvertrag. Entsprechend unterschiedlich ist die Ausgestaltung des Volontariats.

[Bearbeiten] Andere Volontariate: Rechtliche Grundlage

§ 82a HGB: Auf Wettbewerbsverbote gegenüber Personen, die, ohne als Lehrlinge angenommen zu sein, zum Zwecke ihrer Ausbildung unentgeltlich mit kaufmännischen Diensten beschäftigt werden (Volontäre), finden die für Handlungsgehilfen geltenden Vorschriften insoweit Anwendung, als sie nicht auf das dem Gehilfen zustehende Entgelt Bezug nehmen.

[Bearbeiten] Wortherkunft

Der Begriff Volontär stammt aus dem 17. Jahrhundert, entlehnt vom französischen volontaire „Freiwilliger“, einer Substantivierung von volontaire „freiwillig“. Der Ursprung des Wortes bedeutet „Wollen/Wille/Neigung“.

Ableitend ist im Englischen ebenfalls das Adjektiv „voluntary“ - was ebenfalls „freiwillig“ bedeutet - vorhanden. Das englische Gegenstück zu „Freiwilliger“ ist „volunteer“.

[Bearbeiten] Siehe auch

Persönliche Werkzeuge