Vorsitzender

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Die Bezeichnung Vorsitzender (engl. Chairman), Präsident, Direktor oder Obmann, wird in der Öffentlichkeit am häufigsten für einen Parteichef oder Leiter eines großen Gremiums – beispielsweise einer Kommission oder eines Aufsichts- bzw. Verwaltungsrates – verwendet. Doch gilt die Bezeichnung für nahezu alle Leiter von Vereinen, Organisationen, von Kongressen, Versammlungen und anderen Gruppierungen. Auch bei wechselndem Vorsitz einer Selbstverwaltung oder anderen Körperschaft wird der jeweilige Leiter als Vorsitzender bezeichnet.

Andere Bezeichnungen, Leitungsgremien

Der offizielle Titel kann Vorsitzender, Präsident (lat. vor-sitzend(-e/-er)), Generaldirektor, „erster Direktor“, Obmann oder eine andere Bezeichnung sein, wobei der Begriff Vorsitzende in der Schweiz nicht verwendet wird.

Dem Vorsitzenden einer Partei oder einer Vereinigung stehen in der Regel ein oder mehrere Stellvertreter (Vizepräsident, Geschäftsführer etc.), ein Schriftführer (für Außen-Kontakte und Protokolle) und ein Schatzmeister (Kassierer) zur Seite. Nähere Details regelt das Vereinsrecht in Deutschland.

Dieses engere Leitungsgremium, dem im Bereich von Politik und Wirtschaft oft ein Generalsekretär angehört, wird meist Vorstand oder Präsidium genannt, der Präsident auch Vorstandsvorsitzender oder Generaldirektor (siehe oben).

Bei Aktiengesellschaften (AG) werden die Vorsitzenden in den meisten Staaten in mehrjährigen Abständen von der Generalversammlung gewählt. Bei Gewerkschaften und anderen großen Vereinen erfolgt es ähnlich, fallweise auch oft in Jahreshauptversammlungen. Dort ist auch ein „Bericht des Vorsitzenden“ üblich, an den sich oft eine Diskussion zur Geschäftsführung, zur generellen Politik bzw. den Strukturen, zum Finanzgebaren oder zu Programmen der nächsten Zeit anschließt.

Entlastung und Entgelt

Danach wird auch über die (finanzielle und geschäftliche) Entlastung des Vorstands abgestimmt, die im Regelfall mit großer Mehrheit akzeptiert wird. Bei einer - relativ seltenen - Verweigerung dieser Entlastung (Vertrauensentzug) muss (je nach Satzung (Statut), Geschäfts- oder Tagesordnung) meist der gesamte Vorstand zurücktreten, wird dann aber häufig unter einem anderen Vorsitzenden oder Finanzverantwortlichen wiederbestellt.

Ob ein Vorsitzender für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält, hängt von der Größe und anderen Eigenschaften der Organisation ab. Bei gemeinnützigen Körperschaften oder Vereinen ist seine Arbeit meist ehrenamtlich.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Vorsitzender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen