Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2010/Juli

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Datei:640 tristan anderson.jpg

Ist die Genehmigung bei dieser Datei Inordnung? Gruß--KevinKwxwx Disk bewerte mich 17:04, 8. Jul. 2010 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: KevinKwxwx Disk bewerte mich 13:45, 9. Jul. 2010 (CEST)

Wenn´s sein muss, der Form halber SF... Die IP bemängelt, dass es für dieses Logo ein rechtskräftiges Urteil gibt (LG Frankfurt, Urteil v. 23.07.1981 2/6 O 263/81, UFITA 94(1982), S. 334ff.), das ihm urheberrechtlichen Schutz zuspricht. Ich habe das Urteil nicht vorliegen, allerdings ist es 1. uralt und 2. die Rechtssprechung zur Schöpfungshöhe mittlerweile längst überholt (siehe u. a. das Urteil des BVerfG zum laufenden Auge), so dass wir dieses Urteil getrost ignorieren können. Da die IP aber meint, mein Entfernen des DÜP-Antrags mehrmals revertieren zu müssen (was eigentlich Vandalismus ist), stelle ich das halt mal hier zur Diskussion. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:34, 5. Jul. 2010 (CEST)

Kein Bedarf für eine größere Diskussion. Alle maßgeblichen Entscheidungen sind wesentlich später als das Urteil eines einzelnen LG ergangen. Ich spreche mich ausdrücklich für behalten aus, notfalls auch für eine (Halb-)Sperre der Datei und ihrer Seite. --h-stt !? 00:20, 9. Jul. 2010 (CEST)
ACK h-stt - behalten und sperren. --Marcela 00:23, 9. Jul. 2010 (CEST)
Ich hab die DÜP-Sachen rausgenommen. Geschützt ist es noch nicht, aber auf meiner BEO. ;-) --ireas {d · c · b} 11:20, 11. Jul. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 11:20, 11. Jul. 2010 (CEST)

Salut zusammen. Schaut ihr mal bitte bei der Auskunft Fragen zur Wikipedia vorbei? Danke -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 10:17, 11. Jul. 2010 (CEST)

Besser bei WP:FZW. Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 10:26, 11. Jul. 2010 (CEST)
lol - stimmt, war richtig verlinkt, aber falsch beschrieben. merci -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 10:47, 11. Jul. 2010 (CEST)

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Braucht es eine Freigabe der Inhaber der Rechte am gezeigten Monstergemüse? Ich meine nein, jedoch Benutzer:Wikipeder hatte mich grad revertiert. Deshalb isses nun hier. --JuTa Talk 02:19, 11. Jul. 2010 (CEST)

Ich würde sagen, der Mais erreicht keine Schöpfungshöhe. --ireas {d · c · b} 11:10, 11. Jul. 2010 (CEST)
Keine SH vorhanden, 10 Künstler würden den mais annähernd gleich gestalten. --Marcela 23:32, 11. Jul. 2010 (CEST)

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Geht das noch als reine 2D-Repro durch? -- ireas {d · c · b} 09:31, 10. Jul. 2010 (CEST)

Nein. Der Siegelwald unten ist eindeutig dreidimensional, seinen Darstellung auf einem Foto wird sich z. B. durch unterschiedliche Lichtführung verändern. --Wikipeder 23:27, 11. Jul. 2010 (CEST)
Siegel abschneiden, dann ist es eine 2D-Kopie. Selbst mit den Siegeln würde das Ergebnis auf einem Scanner nicht viel anders aussehen. Ich sehe hier nicht viel schöpferische Freiheit, das Motiv so und nicht anders abzubilden. Allenfalls ein Lichtbild. Sehe ich aber auch nicht. --Marcela 23:37, 11. Jul. 2010 (CEST)
Ärgerlicher ist hier doch, daß nicht angegeben ist, woher das Bild stammt. -- Enzian44 17:58, 18. Jul. 2010 (CEST)

Wurde zugeschnitten. --ireas {d · c · b} 14:49, 9. Aug. 2010 (CEST)

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Zitat: Wieso besitzt Herr Birken das Recht, den Text auf der Postkarte zu lizenzieren? Durch Scannen erwirbt man kein Urheberrecht. GFDL scheint Nonsense. --Wikipeder 01:58, 11. Jul. 2010 (CEST). Ich bezweifle da Schöpfungshöhe. Zur weiteren Prüfung nun ein "schwieriger Fall". --JuTa Talk 02:33, 11. Jul. 2010 (CEST)

Ist das ein Gedicht, ist das Prosa? Wenn ja, dann ist SH vorhanden, ansonsten nicht. --Marcela 23:34, 11. Jul. 2010 (CEST)
Ich kann das nicht lesen, aber darum geht es hier ja auch gar nicht. Das wird halt eine ganz normale Postkarte sein, ein Alltagstext ohne rechtliche Probleme. Davon gibt es Milliarden. Es geht bei dem Bild auch nicht um den Text, sondern um die Karte und den Stempel und die Briefmarke. Und die sind m. E. unproblematisch als gemeinfrei anzusehen. Dass das ganze natürlich keinesfalls unter die GFDL gestellt werden darf (typischer Anfängerfehler), ist wieder was anderes. Ich habe daher PD-Bausteine gesetzt und die GFDL (Copyfraud) entfernt. --AndreasPraefcke 15:40, 15. Jul. 2010 (CEST)

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Schaut euch mal die Versionsgeschichte an. Was machen wir da? Einfach zurücksetzen? Bei den anderen Bildern des Benutzers gibts auch offene Fragen...--Marcela 09:16, 17. Jul. 2010 (CEST)

Zum konkreten Bild: Ich würde da "einfach" beide vom Benutzer gewählten Lizenzen reinsetzen. Also "Vorlage:Bild-frei" und "Vorlage:Bild-GFDL", so hatte er es jedenfalls 2004 bzw. 2005 angegeben. Und dann die Information-Vorlage mit den Infos aus dem frei forlumierten Beschreibungssatz befüllen. Gruß --JuTa Talk 23:04, 20. Jul. 2010 (CEST)
Zu den anderen Uploads des Users: Teilweise sind sie OK. Eins sogar mit OTRS-Ticket. Teilweise stimmt da wirklich was nicht. Scans von Aufnahmen aus den 1930er Jahren ohne Urheberangabe beispielsweise sind definitiv nicht "Bild-PD-alt". Ich empfehle da DÜP mit Lizenz und Freigabe reinzusetzen. Gruß --JuTa Talk 23:13, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ist Archaeomax wirklich Heiner Schwarzberg? Ist er es nicht, und die Formulierung bzw. das OTRS-Ticket bei der einen Datei lassen diese Vermutung doch aufkommen, dann ist Bild-frei ja eine Lizenz zu der er kein Recht hatte. Außerdem würde dann das OTRS-Ticket für diese Dateien und auch die bereits nach Commons transferierten fehlen. -- Cecil 09:56, 21. Jul. 2010 (CEST)
Warum sollte plötzlich jemand umlizensieren dürfen? Das darf doch nur die Foundation. --Marcela 10:12, 21. Jul. 2010 (CEST)
In dem Ticket steht offensichtlich nichts, was uns bei der Frage helfen könnte. Insofern bin ich dafür, {{Dateiüberprüfung|Freigabe}} zu setzen, {{Bild-frei}} als Lizenz aber beizubelassen. (Das ist ja so oder so egal – wenn eine Freigabe kommt, wird diese von einer bestimmten Lizenz sprechen.) Grüße, --ireas {d · c · b} 11:02, 9. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 11:02, 9. Aug. 2010 (CEST)

Erreicht diese Animation Schöpfungshöhe? -- ireas {d · c · b} 22:11, 2. Jul. 2010 (CEST)

Ja. Das Bild hat genug schöpferischer Gestaltung um eine genormte technische Zeichnung zu übersteigen.
-- Suhadi Jorhaa'ir 15:38, 11. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 21:36, 27. Aug. 2010 (CEST)

Zitat von der Diskussionseite: Wie steht es um die Verwendung eingescannter Dokumente, die als Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gelangt sind? Meines Erachtens hat der Autor mit der herausgabe doch den Willen bekundet, eine möglichst weite Verbreitung des Inhalts seiner Meldung zu erreichen. Habe leider nichts vielsagendes zu diesem Thema gefunden.-- JürnC 07:21, 8. Jul. 2010 (CEST)

Ich würde hier zum Löschen tendieren bin mir aber unsicher. Weitere Meinungen? -- JuTa 22:27, 19. Aug. 2010 (CEST)

Ich sehe keine persönliche schöpferische Leistung darin, diesen Text zu verfassen. --Marcela 08:31, 20. Aug. 2010 (CEST)
Meiner Meinung nach ist es eine Urheberrechtsverletzung. --Werbeeinblendung 17:58, 26. Aug. 2010 (CEST)
Und weshalb? -- Chaddy · DDÜP 19:26, 26. Aug. 2010 (CEST)
Es geht nicht um das Logo, sondern um den Text, der keine Liste ist (dann keine Schöpfungshöhe). Der Text ist ausformuliert, die Datei steht unter Frei-Bild, so dass jeder die Datei zu jedem Zweck benutzen und verändern (also auch inhaltlich) könnte. Das kann aber von den Verfassern des Textes nicht gemeint sein. --Werbeeinblendung 19:33, 26. Aug. 2010 (CEST)
Ein ausformulierter Text hat nicht zwangsweise Schöpfungshöhe. -- Chaddy · DDÜP 19:36, 26. Aug. 2010 (CEST)
(BK) Nunja, es ist ein längerer Text und besitzt damit wohl Schöpfungshöhe. Die Tatsache dass es (als Pressetext) veröffentlicht ist bedeutet ja nicht dass damit die Urheberrechte abgegeben wurden, sonst wäre auch jedes Buch PD weil ja veröffentlicht. --JuTa 19:35, 26. Aug. 2010 (CEST)
Ich sehe auch kein Problem mit diesem Bild. Der Text ist kein literarisches Sprachwerk, sollte also nicht unter die kleine Münze fallen, sondern ein betriebliches Schreiben, wo die Hürden der Schöpfungshöhe wesentlich höher liegen:
Bei Werken, die nicht rein literarischer Natur sind, kommt es darauf an, dass die schöpferischen Eigenheiten des Schriftwerkes das Alltägliche und Handwerksmäßige deutlich überragen und sich die Leistung des Urhebers nicht auf eine mechanisch-technische Aneinanderreihung des Materials beschränkt (vgl. BGH GRUR 1986, 739, 741 – Anwaltsschriftsatz).
-- Suhadi Jorhaa'ir 19:36, 26. Aug. 2010 (CEST)
PS: Auch die Länge eines Textes hat nicht unmittelbar was mit der Schöpfungshöhe zu tun. Auch lange Texte, voller Nonsense, sind vermutlich ungeschützt. -- Suhadi Jorhaa'ir 19:38, 26. Aug. 2010 (CEST)
Dann müsste dort aber dann Bild-frei durch PD-Schöpfungshöhe ersetzt werden. Ich mach das aber nicht; is mir nicht sicher genug. --JuTa 19:40, 26. Aug. 2010 (CEST)
done. -- Suhadi Jorhaa'ir 19:45, 26. Aug. 2010 (CEST)

Wie wollt ihr sicher sein, dass „Abbildung einer Pressemitteilung (Herausgabe zur Information der Allgemeinheit ohne Auflagen zur Art und Weise des Umgangs mit dem Dokument)“ zutrifft? (Benutzerseite des Uploaders) --Werbeeinblendung 19:48, 26. Aug. 2010 (CEST)

Hat doch niemand behauptet. Es geht darum, ob der Text genügend Schöpfungshöhe aufweist, um überhaupt geschützt zu sein. -- Chaddy · DDÜP 20:55, 26. Aug. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: JuTa 03:15, 29. Aug. 2010 (CEST)

Hi, bei diesen Bildern bin ich mir sehr unsicher:

  1. Datei:Störtebeker_P1170636.jpg
  2. Datei:Störtebeker_P1170638.jpg
  3. Datei:Störtebeker_P1170641.jpg
  4. Datei:Störtebeker_P1170667.jpg
  5. Datei:Störtebeker_P1170738.jpg

... ob man für Freilicht-Aufführungen wirklich eine Freigabe der Rechteinhaber an der Theaterproduktion braucht. Der DÜP-Einsteller war offensichtlich dieser Meinung. Im (allgemeinen) Chat sah man dies eher anders. Im DÜP-Chat wargrad niemand. Also Rückfrage hier. Hilfestellung erbeten. Danke. --JuTa Talk 20:24, 10. Jul. 2010 (CEST)

In meinen Augen gibt es drei Aspekte, die hier zum Tragen kommen:
Hausrecht des Veranstalters
Ignorieren wir seit jeher als Sache des Uploaders
Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten
Da es sich um eine öffentliche Theateraufführung handelt, sehe ich hier keine Probleme.
Urheberrechtlicher Schutz der Kulisse
Diese erreicht in meinen Augen keine Schöpfungshöhe.
Somit sind die Bilder in meinen Augen okay. --ireas {d · c · b} 11:15, 11. Jul. 2010 (CEST)

Hier sind aber noch ein paar ganz andere Schutzgegenstände betroffen: Das Urheberrecht des Autors des Theaterstücks an der Geschichte, von der die Fotos ein Stück wiedergeben; das Urheberrecht des Regisseurs an der Inszenierung; das Urheberrecht am Bühnenbild und an den Kostümen (Achtung: Schon Konfektionsklamotten können Schöpfungshöhe erreichen!); und ziemlich direkt die Rechte der Schauspieler an ihrer Darbietung. Das Urheberrechtsgesetz ist wohl das Beste zum Nachlesen. Am deutlichsten dürfte § 77 (2) sein: "Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten." Das Recht, namentlich genannt zu werden, hat er zudem, was wir hier ebenfalls nicht respektieren. Ob das eine Freilicht-Aufführung war oder nicht, ist dabei unerheblich. --Wikipeder 23:24, 11. Jul. 2010 (CEST)

Gut, da gebe ich dir Recht: Das Recht das ausübenden Künstlers habe ich unterschlagen. Ich lösche die Dateien. --ireas :disk: :bew: 09:08, 8. Sep. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ireas :disk: :bew: 09:08, 8. Sep. 2010 (CEST)