Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2011/September

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Markenrechtsinhaber möchten dieses Logo nicht in Wikipdia haben und sind dabei recht hartnäckig (siehe Versionsgeschichte) Schöpfungshöhe sehe ich keine, andere Meinungen? Wie nun weiter vorgehen? --JuTa 22:25, 22. Sep. 2011 (CEST)

Das Logo ist eher ein Grenzfall zur Commonsfähigkeit. Ich würde auf die Erstversion zurücksetzen und die Dateibeschreibungsseite halbschützen. --Leyo 23:07, 22. Sep. 2011 (CEST)
+1 Wobei Halbschutz durch den angemeldeten Firmenaccount KTS gGmbH (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) wohl nicht viel helfen würde. -- Quedel 23:56, 22. Sep. 2011 (CEST)

Die sollen sich meinetwegen an das Support-Team wenden. Solange bleibt das in der Fassung, in der es jetzt gerade ist. Das Logo ist meilenweit von Schöpfungshöhe entfernt. Deswegen seh ich auch keinen Grund für einen schwierigen Fall. Falls der Edit-War weiter geht, gibts eben ne Vollsperre. -- Chaddy · DDÜP 00:56, 23. Sep. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 00:56, 23. Sep. 2011 (CEST)

Ist es nicht ausgesprochen plausibel, daß das Foto aus der Kamera des Uploaders stammt, so wie z.B. File:Grundhofer Pastorat.JPG und der Uploader nur verwirrendes Zeugs beim Hochladen eingetragen hat? Selbe Kamera, dieselbe Gegend, derselbe Uploader. Ich schlage vor, einfach die irreführenden Infos auszutauschen und das Bild dann nach commons zu verschieben, falls sich der Uploader nicht mehr dazu äußert. -- smial 11:51, 18. Sep. 2011 (CEST)

Das kann man vielleicht mit AGF bei den Informationen machen. Jedoch fehlt ganz klar eine Lizenz und wir spielen hier nicht Crux2. -- ıpɐɥns 13:50, 18. Sep. 2011 (CEST)
Ich bitte, die Störung zu entschuldigen. -- smial 19:51, 18. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 20:23, 9. Okt. 2011 (CEST)

Frage zu Logo-Lizenz

Auf meine Anfrage-Mail wurde mir ist von der Stadtverwaltung Marbach die Datei Datei:MNC Stadthalle Logo.jpg gesandt. Um sie in die Commons hochzuladen müsste die Rechteinhabung geklärt werden, sowie die entsprechende Zustimmung erteilt werden. Doch für den Artikel Schillerhöhe darf ich sie problemlos verwenden? Dazu habe ich das Logo vorerst nur in die de:WP geladen, und hoffe dass das so in Ordnung geht. Oder muss ich die Stadtverwaltung noch weiter kontaktieren? -- sarang사랑 17:09, 29. Sep. 2011 (CEST)

Wenn es sich hierbei nur um ein typographisches S handelt, liegt nach deutschem Recht keine Schöpfungshöhe vor. Grüße --h-stt !? 11:36, 30. Sep. 2011 (CEST)
Wenn die leichte Variation der Kurven nichts an der "geringen Schöpfungshöhe" ändert, kann das ja auch nach Commons — mit oder ohne Bezug auf den Marbach-Ursprung. Am besten gleich als SVG.
Danke für deine Meinungsäusserung! -- sarang사랑 15:04, 30. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 20:24, 9. Okt. 2011 (CEST)

Die Abbildung verletzt nach meiner Ansicht die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, siehe Recht am eigenen Bild. --Werbeeinblendung 15:09, 7. Sep. 2011 (CEST)

Denke ich auch, eine Einwilligung der Abgebildeten (zumindest der Familie im ersten Wagen) wäre erforderlich.--Jordi 10:03, 9. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 18:58, 30. Jan. 2012 (CET)

Die abgebildete Grafik hat nach meiner Ansicht Schöpfungshöhe. Ein amtliches Werk kann es nicht sein. --Werbeeinblendung 15:11, 7. Sep. 2011 (CEST)

Sind denn diese Gesichter der Bonner Zwillinge Menschendarstellungen mit individuellen Zügen? Scheint mir doch sehr schematisch dafür.--Jordi 10:06, 9. Sep. 2011 (CEST)
Es geht um Schöpfungshöhe des abgebildeten Werks. Es könnte auch eine Landschaft mit Bäumen, Seen und anderem sein. --Werbeeinblendung 17:12, 9. Sep. 2011 (CEST)
Es ist ja kein zweckfrei entstandenes Werk, sondern eine Gebrauchsgrafik. Das sorgsam erstellte Logo eines Gestalters ist nach Ansicht der [deutschen] Rechtsprechung eine Gebrauchsgraphik und nur in Ausnahmefällen, nämlich bei deutlich erhöhter Gestaltungshöhe, als Werk urheberrechtlich schützbar. (Zitat aus Der Werkbegriff des Urheberrechts, vorletzter Absatz). Bei Menschendarstellungen mit individuellen Zügen wird eine solche Gestaltungshöhe offenbar regelmäßig bejaht, ansonsten dagegen recht selten. Der aus Blumen geformte Schriftzug bonn als Logo der BUGA ist ja an sich nichts den Durchschnitt wirklich Überragendes. Besondere Gestaltungshöhe könnte man aber möglicherweise darin erblicken, dass er gleichzeitig menschenartige Wesen darstellt. Mir sind diese nicht individuell genug, aber ich kann mich irren. Im Urheberrechtsrichtlinienforum gibt es zu diesem Thema ganz oben im Übrigen auch eine lange Diskussion um den nicht von der Hand zu weisenden Einwand, dass die österreichische Rechtsprechung das alles ganz anders sieht (momentan ist das aber wohl kein Löschgrund).--Jordi 19:42, 9. Sep. 2011 (CEST)
Ich würde dir in sofern zustimmen, das ich bei den Figuren ebenso keine SH sehe. Gebrauchsgrafik hin oder her, hier wurde aus Blumen und Farbe ein Gesicht gebastelt dem dann noch Augen, Nase und Mund gegeben wurden, das ist keine überragende Gestaltung oder gar schöpferische Leistung. --Wikijunkie Disk. (+/-) 11:21, 11. Okt. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Krd 18:42, 30. Jan. 2012 (CET)

Das Recht am eigenen Bild wird verletzt. --Werbeeinblendung 15:19, 7. Sep. 2011 (CEST)

Denke ich auch.--Jordi 10:09, 9. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 18:57, 30. Jan. 2012 (CET)

Das Recht am eigenen Bild wird verletzt. --Werbeeinblendung 15:27, 7. Sep. 2011 (CEST)

Denke ich auch.--Jordi 10:09, 9. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 18:57, 30. Jan. 2012 (CET)

Das Recht am eigenen Bild wird verletzt. --Werbeeinblendung 15:30, 7. Sep. 2011 (CEST)

Denke ich auch.--Jordi 10:09, 9. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 18:57, 30. Jan. 2012 (CET)

Aufgrund der Menschendarstellung Schöpfungshöhe? -- JuTa 15:26, 10. Sep. 2011 (CEST)

Ist das denn mehr als eine einfache Menschensilhouette (vgl. oben die #Datei:Jasskarten.jpg und die #Datei:Catsmusical-logo.svg sowie auch Datei:Fritzcola.svg)? Etwa auch im Vergleich zu dem hier schon einmal als Darstellung einer "Person mit individuellen Zügen" zur Löschung indizierten Pilgerstempel?
Laut dieser Diskussion (nach "Menschendarstellungen" suchen) steht etwas dazu im Schricker (müsste nochmal jemand nachsehen). Es dürfte um das Laacher Engel-Urteil von 2007 gehen. Der auf dieser Entscheidung aufbauenden Argumentation zufolge fallen individuelle Darstellungen von Menschen oder menschenähnlichen Gestalten deswegen grundsätzlich sehr schnell unter den Urheberrechtsschutz, weil sie fast immer als besonders qualifizierter Ausdruck der Individualität des Gestalters oder Schöpfers und demzufolge als dessen persönliche geistige Schöpfung anzusehen sind, selbst wenn die Gestalt in der Darstellung relativ stilisiert bleibt. Das bedeutet, selbst wenn ein solches Abbild einer Menschengestalt nicht der so genannten freien (per se geschützten), sondern nur der angewandten Kunst zuzuordnen wäre (wo die Grenze für Urheberschutz höher anzusetzen ist), käme ihm "wegen der in ihm sichtbar werdenden Gestaltungskraft seines Schöpfers dennoch Urheberrechtsschutz zu."
In dem Urteil bezieht sich das allerdings auf einen ganz konkreten Einzelfall (künstlerisch wertvolle Engeldarstellung), und aus der Urteilsbegründung wird darüber hinaus sehr deutlich, dass die Ausführung über eine schematische Verwendung vorbekannter Formen oder einschlägiger Gestaltungselemente weit hinausgeht.
Die Statuette bringt dank großer künstlerischer Kraft ihres Schöpfers gestalterisch klar zum Ausdruck, was für den Verstand den Begriff eines Engels ausmacht. Der erkennende Senat muss davon ausgehen, dass der Schöpfer bei seiner Gestaltung der Engelsfigur nicht in erheblichem Maße auf vorbekannte Formen zurückgreifen konnte, sondern ihm eigene Formen gefunden hat. (...) Von der Tradition vorgegeben ist allein die Darstellung eines Engels in menschlicher, männlicher Gestalt mit Flügeln. Die Ausbildung der mit Flügeln versehenen menschlichen Gestalt im Einzelnen (...) ist aber eine gestalterische Leistung des Schöpfers gerade dieser Figur. Der Statuette kommt damit nach Auffassung des Senats ein beträchtlicher ästhetischer Gehalt zu. Der Schutzbereich des an ihr bestehenden Urheberrechts ist dementsprechend groß.
Das scheint mir persönlich bei den BUGA-Zwillingen nicht gegeben (Gesichter gehen über schematische Verwendung vorbekannter Gestaltungselemente wie Augen, Mund, Nase nicht hinaus). Auch bei der Sportlersilhouette hier tendiere ich zur Annahme vorbekannter Formen ohne individuellen künstlerischen Ausdruck. Bei den Jasskarten bin ich im Zweifel (zumindest die Gesichter, wiewohl an sich vorbekannt, beinhalten schon einen individuellen Zug, der die Zeichnerpersönlichkeit zum Ausdruck bringt), den Pilgerstempel würde ich hingegen löschen (zwar einfach gestaltet und in den Grundformen ähnlich dem Engel bekannt, aber in der Ausformung doch als individuelles Menschenabbild erfassbar). Aber das sind persönliche Einschätzungen, die sich nicht mit denen eines Richters oder anderer Kommentatoren decken müssen.--Jordi 11:57, 11. Sep. 2011 (CEST)
Hat keine SH. -- Chaddy · DDÜP 14:02, 11. Sep. 2011 (CEST)
Jordi: Interessantes Urteil. Du hast Dich mit dem Urteil anscheinend schon auseinander gesetzt. Hast du daher vielleicht Lust, das Urteil auf WP:DÜP/S einzuarbeiten? -- ıpɐɥns 14:56, 13. Sep. 2011 (CEST)
Ja sicher, mach ich gern, bei nächster Gelegenheit. Die Original-Pressemitteilung des Gerichts (mit Bildern der streitgegenständlichen Figuren - Original und Nachahmung) gibt es hier.--Jordi 03:31, 14. Sep. 2011 (CEST)

Ich hab' die Datei dann mal entDÜPt. --JuTa 07:28, 15. Jan. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 11:11, 13. Feb. 2012 (CET)

Zu finden noch unter http://www.loc.gov/pictures/item/2001703321/ , dort nur mit dem Hinweis "no known restrictions", was jedoch alles und nichts heißt. Keine weiteren Aussagen dazu. -- Quedel 23:59, 22. Sep. 2011 (CEST)

Spricht etwas gegen Bild-PD-alt-100? --Leyo 15:51, 17. Mai 2012 (CEST)
No known restrictions ist bei der LOC deren Angabe, dass sie ein Werk für gemeinfrei halten. Normalerweise, weil sie es vom Rechteinhaber mit allen Rechten angekauft haben. Hier stammt das Bild aus dem Ankauf des Bestands und Katalogs der Detroit Publishing Co. - fraglich ist höchstens, ob der Bildverlag nur US-Rechte von einem europäischen Fotografen gekauft hatte oder ob er die Weltrechte hielt. Bild-PD-alt-100 ist aber in jedem Fall gut vertretbar. --h-stt !? 14:03, 18. Mai 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 18:43, 18. Mai 2012 (CEST)

Altfall (2004 Upload): akzeptieren wir solche Freigaben wie Benutzer_Diskussion:Tschubby/Copyright#Copyright_Otto_Hegnauer. Nachdem das damals wohl gängige Praxis war, würde ich es so hier einfach stehen lassen. Wenn wir da jetzt jeden Rechteinhaber nochmal anschreiben und jedem das erklären müssen, wirds wohl arbeitsaufwändig. -- Quedel 21:14, 23. Sep. 2011 (CEST)

Da diese Freigaben seither von den Rechteinhabern nie beanstandet wurden, sehe ich da eigentlich kein Problem. In den sieben Jahren hätten die ja nun wahrhaftig genug Möglichkeiten gehabt, es sich nochmal anders zu überlegen und sich irgendwo zu melden (zumal die Seite wohl auch per Google beim "Egosearchin" zu finden sein dürfte). --AndreasPraefcke 21:47, 23. Sep. 2011 (CEST)
Ich wäre froh, wenn wir für alle solchen Bilder eine Lösung finden könnten. Die Bilder, die als OK eingestuft werden, würde ich gerne nach Commons transferieren. --Leyo 09:57, 24. Sep. 2011 (CEST)
Mir fehlt die eindeutige Freigabe für jedermann. Auf der Seite lese ich solche Formulierungen wie "sie können diese zur freien Verfügung verwenden." oder "gerne können Sie das Bild vom Lac de Tseuzier in der Wikipedia Enzyklopadie verwenden". Und auch der hier eigentlich thematisierte Hegauer sagt: "Gerne stelle ich Ihnen das Copyright zur Verfügung". Durchaus als sie dürfen in der Wikipedia mein Bild verwenden, wenn... ansehbar. Ad Egosearching: das macht nicht jeder, behaupte ich. Ad "Möglichkeiten gehabt, es sich nochmal anders zu überlegen": Nunja, sie wussten evtl./wahrscheinlich die ganze Zeit, dass ihr Bild in der Wikipedia ist - wieso sollten sie sich das anders überlegen - das wollten sie ja wahrscheinlich. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:49, 24. Sep. 2011 (CEST)

Ich finde diese Freigaben bei Tschubby zum Teil auch zweifelhaft. Bin mal auf Commons über ein paar solche Bilder gestolpert (mit Genehmigung von Heidi Zimmerli, die sich offenbar nur auf die Wikipedia bezog und keine explizite Freigabe unter einer freien Lizenz darstellte), habe Löschanträge gestellt (z.B. commons:Commons:Deletion requests/File:Flugaufnahme Baldeggersee.jpg) und sie wurden gelöscht. In Bezug auf Zimmerli hatte ich Tschubby auch angesprochen. Er hatte dann versucht, bei Frau Zimmerli eine reguläre Freigabe-Erklärung, wie wir sie heute benötigen, zu erhalten, jedoch leider erfolglos. Gestumblindi 23:05, 25. Sep. 2011 (CEST)

Wer traut sich zu, BD:Tschubby/Copyright die Freigaben durchzugehen und auf Töpfchen und Kröpfchen aufzuteilen? --Leyo 23:11, 25. Sep. 2011 (CEST)
Kurz überflogen: Die ganzen Schweizer Wappen sind mal uninteressant (da unproblematisch). Die Fotos dagegen scheinen keine ausreichende Freigabe zu haben (bloß im Stil "könnt ihr gern verwenden" usw.). -- Chaddy · DDÜP 00:52, 26. Sep. 2011 (CEST)
Ich bezog mich nur auf die Fotos. Sollen alle als letzte Chance nochmals geDÜPt werden oder wie verfahren wir hier weiter? --Leyo 11:22, 11. Okt. 2011 (CEST)
Naja, ich würde das schon nochmal in die DÜP geben. Obs noch zwei, drei Wochen länger hier rumliegt ist dann auch schon egal. -- Chaddy · DDÜP 19:06, 11. Okt. 2011 (CEST)
Ich habe vier Bilder, bei denen die Freigabe auf Wikipedia beschränkt zu sein scheint, geDÜPt. --Leyo 18:19, 25. Nov. 2011 (CET)
Sorry, dass ich mich einmische: Warum löscht man nicht einfach dieses qualitativ ausgesprochen schlechte Bild und ersetzt es im Artikel durch die in der Galerie aufgeführte Datei:Albigna-Stausee-01.jpg? Pro Einzelfallentscheidung. faltenwolf · diskussion 00:14, 26. Mai 2012 (CEST)
Du musst dich nicht entschuldigen. Ich habe die Fotos getauscht. Datei:Albignasee.jpg ist mittlerweile bei Commons und kann nicht mehr lokal gelöscht werden. Bei vier ähnlichen Fällen steht die Entscheidung aber noch aus. --Leyo 00:41, 26. Mai 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 18:56, 30. Mai 2012 (CEST)

Uneinig, ob Karte Schöpfungshöhe besitzt. Das Buch ist noch nicht sehr alt (1995 siehe http://d-nb.info/943308283 bzw. 2005 siehe http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=9783898761970). Aus dem Buch stammt wohl die Küstenlinie samt den Ortsbezeichnungen ebenso die rot nachgemalte Linie. Der Hochlader hat dann wahrscheinlich nur noch die blaue Linie freihand ergänzt sowie die Beschriftung und die fehlerhaft geschriebene Bildunterschrift. -- Quedel 18:15, 19. Sep. 2011 (CEST)

Ne Schöpfungshöhen hat die Skizze wirklich nicht. Beleg für nicht vorhandene SH sind das Einfügen der zweiten Grenze, was das ursprüngliche Bild durch die Änderung im Sinne der SH nicht "verblassen" hat lassen. Eher bereichert. Das Bild hat weder eine Individualität noch Spuren von Generalisierung im kartographischen Sinne. Es wurden keine besonders individuellen Symbole zur Orte- und Grenzdarstellung verwendet. Kunstvolle Verzierungen weder von Schrift noch Symbol sind nicht vorhanden. Einfach nichts was auf eine individuelle hervorhebende handwerkliche Leistung hindeutet. Es ist eine einfache schlichte Wiedergabe, die kein Mindestmaß an persönlicher individueller Leistung erreicht. Das einzige was ich auch hier wie bei den Friedensfahrtplänen problematisch finde ist dass das kein Abmalen erkennbar ist, sondern ein schlichtes 1zu1 kopieren. Ob der Verlag hier Ansprüche stellen könnte ist deshalb fraglich. Vielleicht ist aber der Verlag insofern er die Urheberrechte am Bild hat bereit auf Anfrage fürs Wiki eine Freigabe zu erteilen, dann sind wir auf der sicheren Seite. Das sollte der Hochlader klären. Meine Empfehlung wäre allerdings auch hier mit dem guten alten MS-Paint eigene und (schönere) Skizzen erstellen. Creative Commons Namensnennuns-Karten mit diesen entsprechenden Grenzverläufen als Grundlage gibt's im Wiki genug. Grüße --webcyss 20:48, 29. Okt. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (Diskussion) 18:37, 31. Mai 2013 (CEST)