Wikipedia:Versionslöschung

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Versionslöschung bezeichnet das Löschen einzelner Versionen einer Seite durch Administratoren oder Benutzer mit Oversight-Rechten. Verborgen werden können dabei jeweils der Inhalt einer Version, die Zusammenfassungszeile und/oder der Benutzername. Versionslöschungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, da sie in die Versionsgeschichte einer Seite eingreifen, was zu Problemen bei der lizenzrechtlich notwendigen Zuordnung von Beiträgen zu ihren Urhebern sowie mit der Transparenz interner Prozesse führen kann. Wird eine Versionslöschung beantragt, sind stets die problematischen Versionen bzw. geeignete Difflinks anzugeben. Die problematischen Inhalte sollen dabei nicht zitiert werden!

Die allgemeinen technischen Grundlagen werden unter Hilfe:Versionslöschung beschrieben.

Bei folgenden Sachverhalten kann eine Versionslöschung angebracht sein:

Alle Texte, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen vom Autor unter den für Wikipedia geltenden Lizenzbestimmungen freigegeben worden oder gemeinfrei sein, sonst liegt eine Urheberrechtsverletzung (URV) vor. Eine Grauzone ist die Übernahme nur weniger Sätze ohne besondere Eigentümlichkeit; siehe Wikipedia:Textplagiat. Siehe auch Wikipedia:Urheberrechte beachten, Fragen kannst du auf Urheberrechtsfragen stellen.
Generell ist eine Versionslöschung bei Artikeln nur sinnvoll, wenn der Artikel vor dem Einfügen einer löschwürdigen Version bereits behaltenswert war. Sie werden ebenso wie Artikel, die direkt bei ihrer Erstellung Urheberrechtsverletzungen aufweisen, bei Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen gemeldet. Ansonsten können sie entsprechend den geltenden Löschregeln nach dem normalen Löschverfahren mit einem Schnelllöschantrag belegt oder auf den Löschkandidaten eingetragen werden. Wenn die Urheberrechtsverletzung nur einzelne Versionen eines bestehenden, ansonsten unproblematischen Artikels betrifft, kann ein Verstecken der problematischen Versionen auf der Seite für URV-Löschkandidaten beantragt werden.
Potenziell verleumderische Informationen können per Oversight entfernt werden, wenn der Fall offensichtlich ist und es keine redaktionellen Gründe gibt, die Version zu behalten. Um Versionen entfernen zu lassen, müssen die dazu benötigten Logbucheinträge etc. so schnell wie möglich einem Benutzer mit Oversight-Rechten gemeldet werden, siehe Kontaktdaten. Die Anträge in jedem Falle nicht auf diese Seite schreiben!
Die Entfernung von Benutzernamen, die einen schwerwiegenden Angriff darstellen, soll ebenfalls durch Oversight erfolgen.
Gelegentlich stellen Vandalen Klarnamen mit Adressen, Telefonnummern oder anderen nicht-öffentlichen persönlichen Daten ein, bspw. Robert Meier Blumenstraße 150 in Berlin ist […]. Solche Fälle bitte nicht auf dieser Seite veröffentlichen, sondern direkt Oversight anfordern (auch ohne explizite Willensbekundung des Betroffenen). Gleiches gilt, wenn gegen das Recht auf Anonymität innerhalb der Wikipedia verstoßen wurde.
Strafrechtlich relevante Aussagen (grobe Beleidigung, Volksverhetzung etc.) können auf den Adminanfragen oder auf der Vandalismusmeldung zur Löschung vorgeschlagen werden.
Ein bloßer Verstoß gegen die Wikiquette bzw. das Grundprinzipkeine persönlichen Angriffe“ rechtfertigt noch keine Versionslöschung. Persönliche Angriffe und Ähnliches werden in der Regel einfach entfernt (und haben ggf. Benutzersperren zur Folge). Nur bei besonders schweren KPA-Verstößen kann es nach den Umständen des Einzelfalls gerechtfertigt sein, einen Versionstext zu löschen. Als absolute Untergrenze wird hierbei die Sperrwürdigkeit des Angriffs angesehen. Auch oberhalb dieser Grenze sollten Admins Versionslöschungen von Seiteninhalten im Rahmen ihres Ermessens jedoch sehr zurückhaltend einsetzen.
Anders liegt der Fall bei persönlichen Angriffen in der Zusammenfassungszeile. Da es nicht möglich ist, Zusammenfassungszeilen nachträglich zu verändern, sind die Voraussetzungen für eine Versionslöschung hier deutlich niedriger anzusetzen als bei den Seiteninhalten.

Administrative Versionslöschungen können auf den Adminanfragen überprüft und damit auch korrigiert werden.