Zuflussregelungsanlage

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Eine Zuflussregelungsanlage regelt bei erhöhtem Verkehrsaufkommen den Zufluss von Fahrzeuge auf staugefährdete Straßenabschnitte.

Inhaltsverzeichnis

Anwendung an Schnellstraßen [Bearbeiten]

Schema einer solchen Anlage an Schnellstraßen

Eine Zuflussregelungsanlage (kurz: ZRA) an Schnellstraßen regelt bei erhöhtem Verkehrsaufkommen den Zufluss einfahrender Fahrzeuge auf Bundesautobahnen oder autobahnähnlichen Straßen durch eine Lichtsignalanlage (kurz: LSA) in der Zufahrtrampe. Ihre positive Wirkung erzielt sie, indem lange Fahrzeugpulks, die oft an Lichtsignalanlagen im nachgeordneten Netz entstehen, in einzelne Fahrzeuge oder Pulks mit wenigen Fahrzeugen aufgeteilt werden. Dadurch wird vermieden, dass in kürzester Zeit viele Fahrzeuge praktisch gleichzeitig auf die Hauptfahrbahn drängen und eine passende Lücke benötigen. Die ZRA auf der Zufahrtsrampe der Autobahn ist in allen in Deutschland realisierten Fällen verkehrsabhängig. Das heißt, dass die Umlaufzeit der ZRA in Abhängigkeit von auf der Hauptfahrbahn und der Zufahrtrampe gemessenen Verkehrskennwerten errechnet wird. Hierbei gilt es den optimalen Kompromiss zwischen den beiden Verkehrsströmen der Hauptfahrbahn und der Zufahrtrampe zu finden. In jedem Fall wird versucht die Bildung eines kritischen Rückstaus in das nachgeordnete Straßennetz zu verhindern. Inzwischen liegen mit den Anlagen in Nordrhein-Westfalen langjährige Erfahrungen vor, die bestätigen, dass sich ZRA positiv auf das Staugeschehen und das Unfallgeschehen auswirken. Insgesamt sind an Autobahnauffahrten allein in diesem Bundesland 75 Zuflussregelungsanlagen in Betrieb. Das erhöhte Aufkommen an auffahrenden Fahrzeugen ist in Deutschland überwiegend vorangehender Ampelschaltungen geschuldet, die die auffahrenden Fahrzeuge ansammelt sowie fehlender Anschlussstellen.

Dieses Verfahren wurde aus den USA übernommen und dort bereits in den 1990er Jahren [1] eingesetzt, um die Kapazität doppelter Auffahrrampen zu begrenzen. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn wird hierbei auf Fahrzeugfrequenz gemessen und regelt die Zufahrfrequenz oder Abschaltung der Anlage. Die Anlagen sind dort nur installiert, um die Autobahn und den Zubringer flüssig zuhalten. Um die Grüne Welle auf dem Zubringer zu ermöglichen, wurde je die zweite Auffahrrampe je Fahrtrichtung gebaut. Dabei entfällt in den Mündungen des Zubringers zu zweite Linksabbiegerphase und der Zubringer erhält längere Grünphasen. In der Praxis wird dabei überwiegend nicht vollständig angehalten, sondern ein gemächlicher Verkehrsfluss vor der Zuflussregelungsanlage erzeugt. Carpools sind überwiegend von der Regelung ausgenommen und dürfen unbegrenzt einfahren. Die Zuflussregelungsanlage wird dort Ramp Meter genannt.

In Deutschland ist die Anschlussstelle Frechen der A1 mit sechs Rampen und Zuflussregelungsanlagen ausgestattet.

Anwendung an Stadtstraßen („Pförtnerampel“) [Bearbeiten]

Zuflussregelungsanlagen sind nicht zu verwechseln mit sog. Pförtnerampeln im städtischen Hauptstraßennetz. Bei diesen besonderen Ampeln wird versucht durch Festlegen eines maximalen Zuflusses einen Engpassabschnitt zu entlasten. Dies geht in der Regel einher mit Staus vor den Pförtnerampeln. Das Ziel ist hier, die Verkehrsstärke im Engpass nicht über seine Kapazität steigen zu lassen, da ein Stau an dieser Stelle noch nachteiliger wäre als vor der Pförtnerampel. Im Sinne einer intelligenten Verkehrssteuerung ist es also oft hilfreich, nur soviel Fahrzeuge in den Engpass hineinzulassen, dass dieser staufrei mit maximaler Leistung funktionieren kann. Zwar kann es dann an den Pförtnerampeln zu Rückstauungen kommen, insgesamt ist das Straßennetz mit einer solchen Steuerung aber leistungsfähiger und die durchschnittliche Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer ist geringer.

Zusätzlich können Pförtnerschaltungen dazu verwendet werden, um z. B. gemeinsam von Straßenbahn und Autoverkehr genutzte Straßenabschnitte staufrei zu halten. Auch können Staueffekte aus sensiblen Bereichen (z. B. Wohngebiete) in weniger sensible Bereiche (z. B. Gewerbegebiete) verlagert werden, um Lärm- und Schadstoffbelastungen der Anwohner zu reduzieren. Solche Zuflussregelungsanlagen können helfen, kostspielige oder umfeldunverträgliche Straßenausbauten zu vermeiden.

Pförtnerampeln werden auch eingesetzt, um insbesondere mit Blick auf die Lärmemission den Kfz-Verkehr in Wohngebieten zeitlich zu konzentrieren. Ihre Notwendigkeit ist schlechter Verkehrsanbindung überwiegend durch fehlende Anschlussstellen geschuldet.

Literatur [Bearbeiten]

  • Konrad Stöcker, Stefan Trupat: Der Einfluss einer Zuflussregelung von Anschlussstellen auf die Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen. In: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.): Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 802, Bonn 2001.
  • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise für Zuflussregelungsanlagen (H ZRA). Ausgabe 2008, Köln 2008.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Ronald Reagan Freeway (US 118) 34° 16′ 56″ N, 118° 44′ 40″ W34.282113-118.744547

Siehe auch [Bearbeiten]