„Bergkarabach“ – Versionsunterschied

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== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[http://www.tarix.az/ Die Geschichte Aserbaidschans (Ministerium der Nationalen Sicherheit) ](aserbaidschanisch)
*http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/country_profiles/3658938.stm
*[http://karabakh.co.uk/ Internetseite über Geschichte und Kultur der Aserbaidschaner von Karabach] (englisch)
*http://www.globalsecurity.org/military/world/war/nagorno-karabakh.htm
*[http://reese.linguist.de/Laender/bergkarabach.html Reese: Staaten und Territorien der Erde - Berg-Karabach]
*http://www.crisisgroup.org/home/index.cfm?id=3740
*[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/538020/ „Staat ohne Anerkennung“ (DLF, Europa heute, 01.09.2006)]


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Version vom 29. Oktober 2007, 10:42 Uhr

Aserbaidschan mit dem früheren Autonomen Gebiet Bergkarabach (dunkelbraun) und den armenisch kontrollierten Gebieten (hellbraun).
Orte in Bergkarabach

Bergkarabach (armenisch Լեռնային Ղարաբաղ, wissenschaftliche Transliteration Lernayin Łarabał; aserbaidschanisch Dağlıq Qarabağ oder Yuxarı Qarabağ, gebirgiger schwarzer Garten oder oberer schwarzer Garten) ist eine mehrheitlich von Armeniern bewohnte Region im Südosten des Kleinen Kaukasus, welche zwischen Armenien und Aserbaidschan umstritten ist. Gebräuchlich ist außerdem die von der russischen Bezeichnung Нагорный Карабах abgeleitete Transkription „Nagorny Karabach“.

Als politischer Begriff wird Bergkarabach oft mit dem ehemaligen Autonomen Gebiet Bergkarabach innerhalb der früheren Aserbaidschanischen SSR gleichgesetzt (siehe Karte), das nach Ansicht der Vereinten Nationen und des Europarates weiterhin Teil des Staatsgebietes Aserbaidschans ist. Gleichwohl ist das Gebiet seit knapp hundert Jahren zwischen Armeniern und Aserbaidschanern umstritten.

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 entzündete sich ein militärischer Konflikt. Seit 1992 ist Bergkarabach zu einem großen Teil von Truppen der international nicht anerkannten Republik Bergkarabach kontrolliert, die sich am 2. September 1991 für unabhängig von Aserbaidschan erklärte und die dieses Gebiet beansprucht. Rund ein Drittel der Waffenstillstandslinie vom 12. Mai 1994 wird allerdings von Truppen der Republik Armenien gehalten.

Geographie und Begrifflichkeiten

Die Bezeichnung Karabach setzt sich aus ursprünglich persischen und türkischen Wortbestandteilen zusammen. In der aserbaidschanischen Sprache bedeutet "qara" schwarz und "bağ" der Garten, zusammen bedeuten sie in etwa soviel wie „schwarzer Garten“. In der Vergangenheit wurden die Grenzen der Siedlungsgebiete nie genau festgelegt und änderten sich über die Jahrhunderte auch. Allgemein kann man sagen, dass es das Gebiet ist, das ein Dreieck zwischen dem Sewansee, der Kura und dem Aras bildet. Das gebirgige Land Bergkarabach ist weitgehend identisch mit dem ehemaligen Autonomen Gebiet Bergkarabach innerhalb der früheren Aserbaidschanischen SSR. Jenes umfasste 4400 km². Hauptstadt war Stepanakert (in sowjetischer Zeit nach Stepan Schahumjan benannt) bzw. Xankəndi (aserbaidschanischer Name der Stadt). Historisch ist die Stadt auch unter der alten Umschrift „Chankendi“ bekannt.

Bergkarabach fällt nach Osten hin zur Kuraniederung hin ab, fast alle Flüsse fließen von Westen nach Osten, darunter der Worotan. Im Laufe der Jahrtausende sind dabei Canyons entstanden. Die jährliche Durchschnittstemperatur beträgt 11 Grad Celsius (zum Vergleich: Deutschland 8,4). Die Armenier nutzen für Bergkarabach vor allem die Bezeichnung Arzach (armenisch Արցախ', in wissenschaftlicher Transliteration Arc‘ax, in englischer Transkription Artsakh), die sich ursprünglich auf eine Provinz des antiken armenischen Königreiches bezog.

Geschichte

Über die ältere Siedlungsgeschichte der Region liegen nur wenige verlässliche Informationen vor. Nach armenischer Auffassung war Bergkarabach mindestens seit dem Mittelalter mehrheitlich armenisch besiedelt und dem christlich-armenischen Kulturkreis zugehörig. In Folge der arabischen Besetzung im 8. Jahrhundert stand Karabach unter der Kontrolle verschiedener vorwiegend islamischer Völker, z. B. Kurden, Araber, Lesgier, Perser und ins Niederkarabach zugewanderten Turk-Stämmen. Spätestens Anfang des 19. Jahrhunderts stellten die dem islamischen Kulturkreis zugehörigen Ethnien die Bevölkerungsmehrheit in der Region.

Grenzen im Jahre 1882

Bis ins 18. Jahrhundert konnten sich lokale armenische Fürstentümer halten, die als Vasallenherrscher der Khane von Gäncä und Karabach regierten. 1805 unterstellte sich der Khan von Karabach dem Russischen Reich. 1813 trat Persien im Vertrag von Golestan Karabach und andere Khanate an Russland ab, wobei Karabach Teil des Gouvernements Elisawetpol wurde (siehe Karte). Nach dem Russisch-Persischen Krieg von 1827/28 siedelten viele Armenier aus dem persischen Herrschaftsgebiet nach Bergkarabach über. Die meisten Armenier in Bergkarabach sind deshalb Abkömmlinge dieser Zugewanderten, denn es gab damals weniger Armenier in Bergkarabach als heute. Für das bessere Verständnis des Konflikts ist wichtig, dass die Armenier sich mit dem nach Süden drängenden Russischen Reich verbündeten, weil sie eine christliche Schutzmacht bzw. Oberherrschaft wünschten, was Russland zupass kam, während sich die Muslime von den Russen unterdrückt fühlten.

Bergkarabach ab 1917

Nach der Oktoberrevolution von 1917 erhoben sowohl Armenien als auch Aserbaidschan Anspruch auf Bergkarabach. Das „Zentralkomitee der Sowjetrussischen Kommunistischen Partei“ gliederte es im Juli 1921 als sog. Autonomes Gebiet der Aserbaidschanischen SSR an (offiziell seit 1923). Lange blieb es still um Bergkarabach, bis es in den 60er Jahren erneut zu vereinzelten Unruhen kam. Die Armenier fühlten sich diskriminiert und waren besorgt, weil ihr Anteil an der Bevölkerung in Berg-Karabach langsam, aber stetig abnahm (1926: 93,5 % 1989: 77 %).

Von 1988 bis zum Ende der Sowjetunion

1988 eskalierte der Konflikt. Es gab Schießereien mit mehreren hundert Toten und Massendemonstrationen in Armenien und Aserbaidschan. Am 28. und 29. Februar kam es in der Stadt Sumqayıt nördlich der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku zu anti-armenischen Pogromen, bei denen Dutzende Armenier ums Leben kamen. In der Folge kam es zu beidseitigen Ausweisewellen der jeweiligen Minderheit, die zu bewaffneten Auseinandersetzungen führten, die auch Truppen der sowjetischen Armee der schon sehr schwachen Zentralregierung in Moskau nicht zu beenden wussten.

Der Krieg um Bergkarabach von 1992 bis 1994

Der Konflikt, der anfangs noch mit Flinten ausgetragen wurde, weitete sich zu einem modernen Krieg aus. Zu Beginn war die Lage vollkommen chaotisch, weil die innenpolitische Situation in Armenien und Aserbaidschan extrem instabil war. Außerdem kämpften aus der sowjetischen Armee desertierte Russen, Ukrainer u. a. als Söldner mit auf beiden Seiten. Im Januar und Februar unterlag die neu formierte aserbaidschanische Armee den z.T. von regulären russischen Truppen (u.a. dem 366. russischen motorisierten Schützenregiment) unterstützten paramilitärischen Einheiten der Karabach-Armenier in Bergkarabach (siehe auch Monte Melkonian). Am 8. Mai 1992 eroberten armenische Einheiten Şuşa.

Aserbaidschan war sowohl in Bezug auf die Anzahl der Soldaten als auch auf die technische Ausrüstung anfangs überlegen. Mit der Unterstützung durch die Streitkräfte Armeniens wurden jedoch die aserbaidschanischen Militäreinheiten hinter die heutige Demarkationslinie zurückgedrängt, wobei 15,25 % des aserbaidschanischen Territoriums besetzt wurden. Seit dem 12. Mai 1994 ruhen die Waffen. Beide Seiten nahmen im Verlauf des Krieges ethnische Säuberungen vor, die bei weitem schlimmer waren als das Pogrom von Sumgait. Es starben schätzungsweise 17.500 Armenier und 25.500 Aserbaidschaner, 700.000 bis 1.000.000 Aserbaidschaner und 300.000 Armenier wurden zu Flüchtlingen. Einer der traurigsten Höhepunkte in der Auseinandersetzung war das Massaker von Xocalı am 25. Februar 1992, bei dem angeblich in nur wenigen Stunden über 600 aserbaidschanische Zivilisten von armenischen Verbänden getötet wurden. Die armenische Seite bestreitet dies. Überhaupt bestreiten beide Seiten, im Laufe des Konfliktes ethnische Säuberungen begangen zu haben, was internationale Beobachter allerdings weder in diesem konkreten Fall noch im Allgemeinen für glaubwürdig halten.

Zur Zeit bildet die Republik Bergkarabach, die den Großteil des ehemaligen Autonomen Gebietes Bergkarabach und westlich davon liegende aserbaidschanische Bezirke umfasst, ein international nicht anerkanntes stabilisiertes De-Facto-Regime, in dem nach Vertreibungen praktisch keine Aserbaidschaner mehr leben. Ein Anschluss an Armenien wird mittelfristig erstrebt, stößt jedoch auf internationaler Seite weitgehend auf Zurückhaltung oder auf Ablehnung (vor allem der Turkstaaten). Auch die Republik Armenien erkennt die Unabhängigkeit Bergkarabachs offiziell (noch) nicht an, um die Situation nicht weiter zu verschärfen. Sie führt Friedensverhandlungen mit Aserbaidschan. Sowohl der gegenwärtige Staatspräsident Armeniens als auch der Ministerpräsident stammen aus Karabach.

Besonderheiten und Gemeinsamkeiten mit anderen Konflikten

Es ist erstens ein territorialer Konflikt, weil Ansprüche auf ein Territorium erhoben werden, die eine andere Seite nicht anerkennt. Zweitens ist es ein ethnischer Konflikt. Dennoch handelt es sich nicht um einen klassischen ethno-territorialen Konflikt, weil darin ein Staat und eine Ethnie jeweils eine Einheit bildeten. Beim Konflikt um Bergkarabach bestehen gleichzeitig territoriale Ansprüche von Staaten und von einer Ethnie (die Karabach-Armenier/ -Aserbaidschaner). Dennoch bestehen auch in dieser eingeschränkten Hinsicht Parallelen zu anderen Konflikten im postsowjetischen Raum, beispielsweise die Konflikte in Abchasien, Südossetien oder Transnistrien.

Der Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht

Im Bergkarabach-Konflikt steht das (völkerrechtlich umstrittene) Recht auf Selbstbestimmung eines Volkes dem Recht auf territoriale Integrität eines Staates gegenüber.

Die Position Armeniens

Am 31. August 1991 erklärte die Aserbaidschanische SSR ihren Austritt aus der UdSSR gemäß Art. 72 der Verfassung der UdSSR von 1977, der das Recht zum „freien Austritt aus der UdSSR“ garantierte. Ein Regulierungsmechanismus wurde durch das Gesetz der UdSSR vom 3. April 1990 „Über das Verfahren der Entscheidung von Fragen, die mit dem Austritt einer Unionsrepublik verbunden sind“ geschaffen. Dort war ein Schutz für die einer Unionsrepublik Angehörigen Autonomen Gebiete bzw. Autonomen Republiken festgeschrieben: das Recht, sich durch Volksabstimmung gegen den Austritt der UdSSR zu entscheiden und außerdem über ihren Rechtsstatus selbst zu bestimmen. Diese Möglichkeit nahm Bergkarabach am 2. September 1991 wahr und erklärte sich zur Unionsrepublik im Staatsverband der UdSSR, was durch Volksabstimmung am 10. Dezember 1991 bestätigt wurde. Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Universität Hamburg: „Als nach dem Untergang der UdSSR (25. Dezember 1991) die Republik Aserbaidschan international anerkannt und in die KSZE/OSZE aufgenommen wurde, gehörte ihr deswegen nach damals geltendem UdSSR-Recht die Republik Bergkarabach schon gar nicht mehr an. Für den Rechtsstatus von Bergkarabach hatte daher die völkerrechtliche Anerkennung Aserbaidschans durch die Staatengemeinschaft unmittelbar keine Bedeutung, da die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates sich nur auf den Staat als solchen, als „abstraktes Subjekt“, nicht aber auf seine konkreten Grenzen bezieht.“[1]. Formal beansprucht die Republik Armenien Bergkarabach nicht für sich, sondern unterstützt lediglich die Republik Bergkarabach in ihrem Kampf um Unabhängigkeit.

Die Position Aserbaidschans

Die Abschaffung der Autonomie von Bergkarabach hängt mit der Sonderentscheidung des aserbaidschanischen Parlaments vom 26. November 1991 zusammen. Gemäß Artikel 4 des Verfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit der Republik Aserbaidschan vom 18. Oktober 1991 blieb die Verfassung der Aserbaidschanischen SSR von 1978 in Kraft. Artikel 70 der Verfassung von 1978: „Das Territorium der Aserbaidschanischen SSR darf ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht geändert werden.“ Artikel 78: „Der Aserbaidschanischen SSR gehören die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik Naxçıvan und das Autonome Gebiet Bergkarabach (AGBK) an.“ (Nach z.B. dem Vertrag von Kars) Artikel 83: „Das AGBK ist ein autonomes Gebiet innerhalb der Aserbaidschanischen SSR.“ Artikel 114: „Nur der Oberste Sowjet der Aserbaidschanischen SSR ist befugt, über die Grenzen des AGBK zu entscheiden.“ Die Entscheidung über die Unabhängigkeit Bergkarabachs wurde von der Versammlung angenommen, deren Legislaturfrist bereits am 30. September 1990 abgelaufen war und bei der die Vertreter des Bezirks Schaumjan anwesend waren, der kein Teil des Verwaltungsgebiets des AGBK war und deren Entscheidung von der Versammlung der Volksdeputierten der UdSSR ohne jegliche Reaktion blieb. Offiziell und völkerrechtlich gesehen ist das Gebiet immer noch aserbaidschanisches Territorium. In den gegenwärtigen Grenzen wurde Aserbaidschan im März 1992 in die UNO aufgenommen und wurde als solches auch von Armenien anerkannt. Bis Ende 1991 gab es keine UdSSR mehr, die die „hypothetische“ und „höchst zweifelhafte Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung“ in Bergkarabach hätte anerkennen können.

Fazit

Für die internationale Gemeinschaft sind rechtliche Feinheiten bei der Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht und dem Recht auf territoriale Integrität weniger entscheidend. Entscheidendes Moment in solchen Konflikten ist vielmehr, welche Konsequenzen eine mögliche Entscheidung hätte. Hierbei spielen die regionalen Interessen der Türkei, Russlands, des Irans und der USA eine wichtige Rolle, die auf den Ölreserven Aserbaidschans beruhen. Die Entscheidung fiel zu Gunsten der territorialen Integrität Aserbaidschans aus. Der Weltsicherheitsrat hat 1993 vier Resolutionen bezüglich der Bergkarabach-Frage verabschiedet, die den Abzug der armenischen Truppen aus den besetzten aserbaidschanischen Bezirken forderten und denen bis heute nicht Genüge getan worden ist[2]. Der Europarat hat die Separation von 15,25 % des aserbaidschanischen Staatsgebietes (Bergkarabach und Nachbarbezirke) durch die armenischen Militäreinheiten Bergkarabachs zuletzt in einer Resolution vom Januar 2005 als rechtswidrig gerügt [3].

Weitere politische Entwicklung

1992 hat die Minsker Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (seit 1994 OSZE, zwischen 1975 und 1994 Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – KSZE) ihre Arbeit aufgenommen, deren wichtigste Aufgabe es ist, einen internationalen Beitrag zur friedlichen Lösung des Bergkarabach-Konfliktes zu leisten. Zu den Mitgliedern dieses Gremiums gehörten seinerzeit (1992) neben den direkt am Konflikt beteiligten Seiten neun weitere Staaten (Russland, die USA, Frankreich, die Türkei, Deutschland, Italien, Weißrussland, die Tschechoslowakei und Schweden). Seit 1997 wird dieses Gremium von einer dreiköpfigen russisch-amerikanisch-französischen Gruppe von Ko-Vorsitzenden geleitet. Sie unternehmen regelmäßige Reisen in die Krisenregion und unterbreiten den beteiligten Seiten verschiedene Lösungsvorschläge, die vollendete Tatsachen (armenische Kontrolle über Bergkarabach und die sechs umliegenden aserbaidschanischen Bezirke) mit der territorialen Integrität Aserbaidschans zu vereinbaren suchen. Doch diese Vorschläge und auch die 1994 während der Budapester Gipfelkonferenz der OSZE erzielten scheinbaren Durchbrüche im Konfliktlösungsprozess blieben erfolglos.

Der Konflikt hatte weitreichende Folgen, indem die durch ihn verursachten innenpolitischen Krisen in beiden Ländern mehrmals zum Sturz der amtierenden Staats- und Regierungschefs führten. Nach dem aserbaidschanischen Präsidenten Əbülfəz Elçibəy musste auch der armenische Präsident Lewon Ter-Petrosjan Anfang Februar 1998 wegen des Bergkarabach-Konflikts zurücktreten.

Seit 1998 sind die Friedensverhandlungen zwischen Aserbaidschan und Armenien auf die Ebene der in unregelmäßigem Turnus stattfindenden Zusammentreffen der aserbaidschanischen und armenischen Präsidenten verlegt worden. In beiden beteiligten Ländern wächst eine durch Krieg oder Flüchtlingselend geprägte Generation heran, die Zivilgesellschaften sind schwach. Eine Bewegung wie „Frieden jetzt!“ in Israel scheint in der gegenwärtigen Periode der Unversöhnlichkeit reine Utopie zu sein. Ganz im Gegenteil versuchen die Oppositionsparteien eher, sich mit besonderem Nationalismus zu profilieren. Es wird angenommen, ohne Druck von außen werde es in absehbarer Zeit keine Lösung geben.

„Die politische, sicherheitspolitische und wirtschaftliche Zukunft Aserbaidschans und Armeniens liegt in der gemeinsamen Mitgliedschaft in der NATO und in der EU. Doch dieses Ziel wird nur zu realisieren sein, wenn zuvor der Nagorny-Karabach-Konflikt politisch am Verhandlungstisch gelöst ist. Armenien wird sich aus Berg-Karabach und den besetzten aserbaidschanischen Gebieten vollständig zurückziehen müssen. Im Gegenzug wird Aserbaidschan Nagorny-Karabach einen autonomen Status zuerkennen müssen, der eine armenische Regierung in Stepanakert akzeptiert. Der Korridor von Nagorny-Karabach nach Armenien muss durch eine UN-Friedenstruppe gesichert werden. Beide Staaten werden Gewinner einer politischen Lösung des Nagorny-Karabach-Konfliktes sein.“ (Lit.: Rau, S. 95)

Einzelnachweise

  1. http://www.deutsch-armenische-gesellschaft.de/dag/vorr.htm
  2. http://www.state.gov/p/eur/rls/or/13508.htm
  3. http://assembly.coe.int/Documents/AdoptedText/TA05/ERES1416.htm

Literatur

  • Ferhat Avsar: Schwarzer Garten im Land des ewigen Feuers. Entstehungsgeschichte und Genese des Karabach-Konflikts'. Manzara Verlag, Darmstadt 2006, ISBN 3-939795-00-3
  • Emil Souleimanov: Der Konflikt um Berg-Karabach. In: OSZE-Jahrbuch. – 10 (2004), Bd. 10 (2004), S. 217–236
  • Haig E. Asenbauer: Zum Selbstbestimmungsrecht des armenischen Volkes von Berg-Karabach. Wilhelm Braumüller, Wien 1993. (Reihe Ethnos Bd. 41) ISBN 3-7003-0978-3
  • Johannes Rau: Der Nagorny-Karabach-Konflikt (1988–2002). Verlag Dr. Köster, Berlin 2003, ISBN 3-89574-510-3
  • Hravard Hakobian, Manfred Richter (Hrsg.): Armenisches Berg-Karabach/Arzach im Überlebenskampf: christliche Kunst, Kultur, Geschichte. Edition Hentrich, Berlin 1993, ISBN 3-89468-072-5