„Sylvia Stolz“ – Versionsunterschied

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Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, eröffnete die Verteidigung mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung.<ref name="welt"/><ref>[http://www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1213728 Vorwurf der Volksverhetzung gegen Rechtsanwältin], Landgericht Mannheim, Pressemitteilung, 8. November 2007</ref> Der bereits wegen Volksverhetzung verurteilte Bock vertrat bereits zahlreiche Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum vor Gericht. Zuletzt verteidigte er gemeinsam mit Stolz Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim, wo er in seinem Schlussplädoyer aus [[Adolf Hitler]]s „''[[Mein Kampf]]''“ und den [[Nürnberger Rassegesetze]]n zitierte.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,465540,00.html Verteidiger Zündels zitiert vor Gericht aus „Mein Kampf“], ''Spiegel-Online'', 9. Februar 2007</ref>
Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, eröffnete die Verteidigung mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung.<ref name="welt"/><ref>[http://www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1213728 Vorwurf der Volksverhetzung gegen Rechtsanwältin], Landgericht Mannheim, Pressemitteilung, 8. November 2007</ref> Der bereits wegen Volksverhetzung verurteilte Bock vertrat bereits zahlreiche Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum vor Gericht. Zuletzt verteidigte er gemeinsam mit Stolz Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim, wo er in seinem Schlussplädoyer aus [[Adolf Hitler]]s „''[[Mein Kampf]]''“ und den [[Nürnberger Rassegesetze]]n zitierte.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,465540,00.html Verteidiger Zündels zitiert vor Gericht aus „Mein Kampf“], ''Spiegel-Online'', 9. Februar 2007</ref>


Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Sylvia Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Nach der Urteilsverkündung drehte sie sich in den Gerichtssaal um und zeigte den verbotenen Hitlergruß.<ref>[http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2036586/1hl74n9/index.html Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft], ''[[Südwestrundfunk]]'', 14. Januar 2008</ref>
Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Sylvia Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Nach der Urteilsverkündung drehte sie sich in den Gerichtssaal um und zeigte den verbotenen Hitlergruß.<ref>[http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2036586/1hl74n9/index.html Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft], ''[[Südwestrundfunk]]'', 14. Januar 2008</ref> Johannes Radke: [http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Rechtsextremismus;art122,2456143 Rechtsextreme Anwältin zu Haft verurteilt], ''Der Tagesspiegel'', 15. Januar 2008


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 18. Januar 2008, 19:23 Uhr

Sylvia Stolz (* 6. August 1963 in München) ist eine mit Berufsverbot belegte Rechtsanwältin aus München. Sie wohnt im nahegelegenen Ebersberg.

Zu ihren Mandanten gehören Revisionisten und Rechtsextremisten, u. a. Germar Rudolf, Rigolf Hennig und der von den USA nach Kanada und von dort aus nach Deutschland ausgelieferte Holocaustleugner Ernst Zündel. Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten: „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.[1]

Sie vertritt zudem ihren Mentor und Lebensgefährten[2] Horst Mahler vor Gericht, der sie als „Speerspitze der Juristen gegen die Fremdherrschaft” bezeichnet. Außerdem arbeitet sie eng mit Jürgen Rieger zusammen, der ebenfalls dem Neonazismus zugeordnet wird.

Zündel-Prozess

Aus dem Prozess gegen Ernst Zündel wurde die anfangs als Pflichtverteidigerin betraute Stolz ausgeschlossen, da eine von ihr eingereichte Beschwerde volksverhetzende Inhalte enthielt. So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten „Heil Hitler”[3] und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich”.[4] Den beiden Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung” angekündigt.[3] Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen.

Am 9. Februar 2006 wurde der Prozess wieder aufgenommen. Am 31. März 2006 bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe den Ausschluss der inzwischen von Ernst Zündel zur Wahlverteidigerin berufenen Stolz, „da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht”, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten” sabotiert und trotz Redeverbotes durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben” habe. Trotz Ausschluss erschien Stolz erneut zum Gerichtstermin. Nachdem sie der Aufforderung des Richters, den Saal zu verlassen, nicht folgen wollte, wurde sie aus dem Gerichtssaal getragen.[3]

Mahler-Prozess

In dem Prozess gegen Horst Mahler wegen Zeigen des Hitler-Grußes hielt Stolz ein mehr als dreistündiges Plädoyer, wobei sie erneut mehrfach den Holocaust leugnete und den Nationalsozialismus lobte.[5]

Strafprozess gegen Sylvia Stolz

Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gleichzeitig wurde ein Berufsverbot angestrebt.[6] Diese Verhandlung begann am 15. November 2007 vor dem Landgericht Mannheim.[7][8] Stolz wurde unter anderem beschuldigt, bei der Verteidigung von Ernst Zündel den Holocaust als „größte Lüge der Weltgeschichte“[9] bezeichnet zu haben. Das Verfahren war zunächst bis Ende Januar 2008 angesetzt.[10]

Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, eröffnete die Verteidigung mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung.[10][11] Der bereits wegen Volksverhetzung verurteilte Bock vertrat bereits zahlreiche Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum vor Gericht. Zuletzt verteidigte er gemeinsam mit Stolz Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim, wo er in seinem Schlussplädoyer aus Adolf HitlersMein Kampf“ und den Nürnberger Rassegesetzen zitierte.[12]

Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Sylvia Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Nach der Urteilsverkündung drehte sie sich in den Gerichtssaal um und zeigte den verbotenen Hitlergruß.[13] Johannes Radke: Rechtsextreme Anwältin zu Haft verurteilt, Der Tagesspiegel, 15. Januar 2008

Quellen

  1. Axel Vornbäumen: Fräulein Stolz, Der Tagesspiegel, 24. März 2006
  2. Frank Käßner: „Agitator, Hetzer, Brandredner”, welt-online.de, 16. Februar 2007
  3. a b c Hans Holzhaider: Fräulein Stolz unterzeichnet mit „Heil Hitler”, sueddeutsche.de, 25. Oktober 2006
  4. Volker Zastrow: Der Müll, die Stadt und das Fräulein Stolz, faz.net, 21. Februar 2006
  5. Mahler-Anwältin glorifiziert Nazis vor Gericht Netzzeitung, 2. November 2007
  6. Anklage gegen Zündel-Anwältin erhoben, Staatsanwaltschaft Mannheim, Pressemitteilung, 20. März 2007
  7. Verfahren gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz beginnt im November, Staatsanwaltschaft Mannheim, Pressemitteilung, 2. August 2007
  8. „Irrlicht” auf der Anklagebank Ebersberger Zeitung, 28. August 2007
  9. Rechtsextremismus: Zündel-Verteidigerin droht Berufsverbot, Die Zeit, 15. November 2007
  10. a b Zündel-Anwältin muss selbst vor Gericht, welt-online, 15. November 2007
  11. Vorwurf der Volksverhetzung gegen Rechtsanwältin, Landgericht Mannheim, Pressemitteilung, 8. November 2007
  12. Verteidiger Zündels zitiert vor Gericht aus „Mein Kampf“, Spiegel-Online, 9. Februar 2007
  13. Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft, Südwestrundfunk, 14. Januar 2008

Weblinks