Bundeshauptstadt

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Als Bundeshauptstadt bezeichnet man die Hauptstadt eines Bundesstaates.

Deutschland

Berlin ist seit Vollzug der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 die (Bundes-)Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage war der am 29. September 1990 in Kraft getretene Einigungsvertrag. Aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom 20. Juni 1991 wurde Berlin im Jahr 1999 auch Sitz von Parlament und Regierung. Davor war Bonn seit Gründung der Bundesrepublik Regierungssitz und (1949–1990) provisorische Bundeshauptstadt. Berlin (Ost) war derweil die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik; im offiziellen DDR-Sprachgebrauch wurde Ost-Berlin zu „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Das daraus abgeleitete Synonym „die Hauptstadt“ ist als ein Relikt des DDR-Sprachgebrauchs in die Mediensprache des vereinten Deutschlands eingegangen,[1] obwohl das präzisere Synonym „die Bundeshauptstadt“ aus der Zeit der Bonner Republik weiterhin zur Verfügung steht. Berlin ist mit dem Umzugsbeschluss Hauptsitz des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates, vieler Bundesministerien sowie einiger weiterer Bundesbehörden.

Siehe dazu: Liste der deutschen Hauptstädte

Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Frage der Bundeshauptstadt zum ersten Mal im Grundgesetz geregelt und damit Berlins Status als Bundeshauptstadt im Grundgesetz verankert (Art. 22 Abs. 1 GG).

Neben Berlin als Bundeshauptstadt gibt es die Hauptstädte der Länder, zum Beispiel die Landeshauptstädte Hannover im Land Niedersachsen, Kiel im Land Schleswig-Holstein oder München im Freistaat Bayern. Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen als Besonderheit die Bundesstadt Bonn, in der der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesministerien weiterhin Dienstsitze unterhalten.

Österreich

In der Republik Österreich ist Wien die Bundeshauptstadt. Sie liegt im Ostarrîchi-Kernland und war zudem immer die größte und im Grunde einzige Metropole des Landes.

Siehe dazu: Liste der österreichischen Hauptstädte

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine offizielle Hauptstadt. Bern erfüllt diese Funktion de facto seit 1848 mit dem Titel Bundesstadt, nachdem es sich im schweizerischen Parlament am 28. November 1848 gegen die Konkurrentinnen Luzern und Zürich durchgesetzt hatte. Für Bern als Regierungs- und Parlamentssitz sprachen damals die Nähe zur französischsprachigen Schweiz, militärische Überlegungen und das Angebot der Stadt, der Eidgenossenschaft die benötigten Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Siehe auch

Literatur

  • Presse- und Informationsamt des Landes Berlin (Hrsg.): Berlin Hauptstadt. Beiträge zu einer aktuellen Diskussion. Ohne Ort und Jahrgang, mit Beiträgen von Walter Momper und Tino Schwierzina.

Weblinks

Wiktionary: Bundeshauptstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Vgl. Stefan Gärtner, Deutschlandmeise. Streifzüge durch ein wahnsinniges Land. Atrium Verlag, Zürich 2012, ISBN 978-3-85535-199-2, Kapitel „Berlin“.