Spionageabwehr

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Spionageabwehr (im militärischen Bereich auch Abschirmung) bezeichnet die Tätigkeiten von Sicherheitsbehörden, fremde Spione im eigenen Land aufzuklären und zu bekämpfen,[1] um Staatsgeheimnisse zu schützen. Sie umfasst die Abwehr von Spionage-, Sabotage- und sonstigen aktiven Maßnahmen (z. B. politische Beeinflussung) fremder Nachrichtendienste. Auch die mit dieser Aufgabe betrauten Organisationseinheiten werden Spionageabwehr genannt.

Die Gegenspionage ist vom Begriff der Spionageabwehr abzugrenzen. Sie beschreibt die Sammlung und Auswertung von Informationen mit dem Ziel, Erkenntnisse über Strukturen, Methoden, Mittel und Absichten fremder Nachrichtendienste zu gewinnen. Dazu zählt auch die Anwerbung derer Mitarbeiter als Doppelagenten.[2]

Der personelle und materielle Geheimschutz zielt auf die Prävention vor Spionage, setzt also zeitlich vor der Spionageabwehr an.[3] Eine Sensibilisierung von Geheimnisträgern vor den Gefahren durch Ausspähung und Ansprache durch gegnerische Nachrichtendienste wird mitunter auch unter den Spionageabwehrbegriff gefasst.

Spionageabwehr zielt nicht nur auf die Abwehr von Angriffen auf Geheimnisse staatlicher Stellen. Sie soll auch vor Spionagetätigkeiten gegen die eigene Wirtschaft schützen, um einerseits Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und andererseits den Abfluss von Wissen über Wehrtechnik zu verhindern. Dazu zählen auch Technologien, die geeignet sind, Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme herzustellen.

Spionageabwehr in Deutschland

Alle deutschen Nachrichtendienste sind mit der Spionageabwehr befasst. Grundsätzlich ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz besitzen diese Kompetenz. Der Militärische Abschirmdienst wehrt gemäß § 1 1 Abs. 1 Nr. 2 MAD-Gesetz die Spionage gegen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ab, wozu auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr gehören. Der Bundesnachrichtendienst bekämpft gemäß BND-Gesetz die gegen ihn selbst gerichtete Spionage in eigener Zuständigkeit.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist auch die Polizei, hier insbesondere das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, involviert. Auf Seite der Staatsanwaltschaft ist allein der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof für die Verfolgung von Spionage-Tatbeständen befugt (§ 142a Abs. 1 Satz 1 GVG). Dazu zählen unter anderem Landesverrat (§ 94 StGB) und geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB). Sie werden vor den Oberlandesgerichten angeklagt, die in Organleihe gemäß Art. 96 Abs. 5 Nr. 5 Grundgesetz i. V. m. § 120 Abs. 6 GVG Bundesgerichtsbarkeit ausüben.

Spionageabwehrbehörden in anderen Staaten

Land Spionageabwehrbehörde
Australien Australian Security Intelligence Organisation (ASIO)
Brasilien Agência Brasileira de Inteligência (Abin)
Europa Counterintelligence Command Central Europe (seit 11. November 2014)
Frankreich Direction de la surveillance du territoire (DST)
Großbritannien MI5
MI6
Indien Intelligence Bureau
Israel Schin Bet
Italien Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna
Centro Intelligence Interforze
Kanada Canadian Security Intelligence Service (CSIS)
Österreich Abwehramt
Pakistan Inter-Services Intelligence
Portugal Serviço de Informações e Segurança (SIS)
Rumänien Serviciul Român de Informații (SRI)
Russland FSB
Schweden Swedish Security Service (Säpo)
Schweiz Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Militärpolizei Abschirmdetachement (MPAD)
Südafrika National Intelligence Agency (NIA)
Türkei MIT
USA Federal Bureau of Investigation (FBI)
Defense Intelligence Agency (DIA)

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Mit 1465 Abbildungen und Organigrammen. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2317-9, S. 435 f.
  2. Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Mit 1465 Abbildungen und Organigrammen. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2317-9, S. 159 f.
  3. Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Mit 1465 Abbildungen und Organigrammen. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2317-9, S. 161.