Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(DSEE)
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Gründung 26. März 2020
Gründer Bundesrepublik Deutschland
Sitz Neustrelitz
Zweck Stärkung ehrenamtlichen Engagements
Vorsitz Jan Holze, Katarina Peranić
Beschäftigte 63 (2022)
Website www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Neustrelitz.[1] Die rechtsfähige Stiftung wurde errichtet durch das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 712). Die Stiftung entstand durch Inkrafttreten des Gesetzes am Folgetag.

Zweck

Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Die Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).[2] Der Stiftungszweck soll „primär durch Service-Angebote, die Bereitstellung von Informationen bei der Organisationsentwicklung (vor allem im Hinblick auf die Digitalisierung), die Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die Förderung von Innovationen, die Stärkung von Strukturen in strukturschwachen und ländlichen Räumen sowie die begleitende Forschung“ erfüllt werden.[3] Die Stiftung soll jährlich etwa 30 Millionen Euro erhalten.[1]

Organe

Als Organe der Stiftung sind neben dem Vorstand ein aus 19 Mitgliedern bestehender, möglichst geschlechterparitätisch besetzter Stiftungsrat vorgesehen. Die Rechtsaufsicht soll dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend obliegen.[3]

Zum Gründungs-Vorstand der neu errichteten Stiftung wurden Jan Holze und Katarina Peranić bestellt.[4]

Hintergründe

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verweist auf die Ergebnisse des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys 2014, denen zufolge 30 Millionen Menschen deutschlandweit freiwillig für das Gemeinwohl aktiv sind. Insbesondere in ländlichen Regionen sieht der Ausschuss diese Tätigkeiten als wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt an, sowie als Beitrag zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (SDGs). Vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen sei jedoch eine gezielte Förderung nötig.[5]

Bezug wird genommen auf folgende Leitprinzipien und Ziele:[6]

Einige Organisationen haben die Befürchtung geäußert, dass mit der Stiftung unnötige Doppelstrukturen geschaffen würden.[7] So forderte das Bündnis für Gemeinnützigkeit, die Stiftung überwiegend als Förderstiftung einzurichten. Eine Stiftung des Bundes, die selbst Service und Beratung für bürgerschaftliches Engagement anbiete, widerspreche dem Grundgedanken der sich selbst organisierenden Zivilgesellschaft. Statt Doppelstrukturen zu schaffen müsse die Stiftung „an bestehenden Strukturen anknüpfen“.[8]

Geschichte

Im Jahr 2018 wurde in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU die Errichtung einer Bundesstiftung zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts Eingang verankert. Rückenwind erhielt der Plan durch die Empfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die 2018 von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Zu den zentralen Empfehlungen der Kommission zählte die Gründung der Stiftung. Zuvor war das Modell einer Ehrenamtsstiftung schon auf Landesebene umgesetzt worden. Das Land Thüringen baute 2002 die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf und Mecklenburg-Vorpommern 2015 seine Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern.[9]

Einzelnachweise

  1. a b Bundesrat ebnet Weg für Ehrenamts-Stiftung. In: welt.de. 14. Februar 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  2. Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Erster Vorstand steht fest. Abgerufen am 12. Juni 2020.
  3. a b Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. In: Bundesrats-Vorlage. Abgerufen am 16. Februar 2020.
  4. Pressemitteilung des BMI:Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Erster Vorstand steht fest. 28. Mai 2020, abgerufen am 29. Mai 2020.
  5. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss), Bundestagsdrucksache 19/16916 vom 29. Januar 2020, BT-Drs. 19/16916
  6. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss), Bundestagsdrucksache 19/16916 vom 29. Januar 2020, BT-Drs. 19/16916 S. 11.
  7. Niklas Potthoff: Neue Stiftung: Hilfe für das Ehrenamt. In: deutschlandfunk.de. 29. Januar 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  8. Stiftungs-Bündnis kritisiert Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt. In: institutional-money.com. 29. Januar 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  9. Jan Holze, Henrik Flor: Ein neuer Akteur in der Engagementförderung. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen. Band 35, Nr. 3, 1. September 2022, ISSN 2365-9890, S. 554–562, doi:10.1515/fjsb-2022-0045 (degruyter.com [abgerufen am 18. Oktober 2022]).