Landgericht Neunburg vorm Wald
Das Landgericht Neunburg vorm Wald war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Neunburg vorm Wald im heutigen Landkreis Schwandorf. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Neunburg vorm Wald errichtet. Dieses kam zunächst zum Naabkreis und 1810 zum Regenkreis. 1838 wurde der Regenkreis in Kreis Oberpfalz umbenannt, aus dem der gleichnamige Regierungsbezirk hervorging.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man das Amtsgericht Neunburg vorm Wald mit dem gleichen Sprengel wie dem des vorherigen Landgerichts Neunburg vorm Wald, bestehend aus den Orten Alletsried, Altenschwand, Bach, Berg, Boden, Bodenwöhr (bis 1921 Neuenschwand), Dautersdorf, Demeldorf, Dieterskirchen, Egelsried, Eixendorf, Erzhäuser, Fuhrn, Großenzenried, Haag bei Schwarzhofen, Hansenried, Hillstett, Katzdorf, Kemnath bei Fuhrn, Kleinwinklarn, Kröblitz, Kulz, Lengfeld, Meißenberg, Mitteraschau, Neukirchen-Balbini, Neunburg vorm Wald, Penting, Pillmersried, Prackendorf, Rauberweiherhaus, Schwarzeneck, Schwarzhofen, Seebarn, Sonnenried, Taxöldern, Thann, Thanstein, Uckersdorf, Unterauerbach, Weislitz und Zangenstein.[1][2]
Amtssitz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Neunburg vorm Wald hatte seinen Sitz im Schloss Neunburg vorm Wald.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Amtsgericht Neunburg vorm Wald
- Landkreis Neunburg vorm Wald, Abschnitt Landgericht
- Landkreis Schwandorf, Abschnitt Landgerichte
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 377)
- ↑ Landgericht Neunburg v/W. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 891–898.
Koordinaten: 49° 20′ 56,6″ N, 12° 23′ 2″ O