Landgericht Rostock

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Gemeinsames Gebäude des Landesarbeitsgerichts, Landgerichts, Sozialgerichts und Arbeitsgerichts Rostock

Das Landgericht Rostock ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.

Gerichtssitz und -bezirk

Landgericht Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Landgericht Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage der Landgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
  • LG Schwerin
  • LG Rostock
  • LG Stralsund
  • LG Neubrandenburg
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Güstrow und Rostock,[2] was der Region Mittleres Mecklenburg bzw. den Gebieten der kreisfreien Stadt Rostock und des Landkreises Rostock entspricht.

    Gerichtsbezirk Fläche Einwohnerzahl[3]
    Amtsgericht Güstrow 2.263,55 km2 108.919
    Amtsgericht Rostock 1.337,76 km2 305.673
    Landgericht Rostock 3.601,31 km2 414.592

    In Wirtschaftsstrafsachen wurde dem Landgericht Rostock auch die Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichts Stralsund übertragen.[4] Außerdem ist das Landgericht Rostock für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock ausschließlich zuständig in bestimmten Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes.[5]

    Geschichte

    Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bestanden drei Justizkanzleien, darunter die Justizkanzlei Rostock sowie das Criminal-Collegium Bützow als Gerichte zweiter Instanz. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden alle bestehenden Gerichte in Mecklenburg-Schwerin aufgehoben und durch die neuen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte ersetzt. Mit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879[6] entstand damit das Landgericht Rostock als eines von drei Landgerichten im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Es war dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.

    Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

    Amtsgericht Sitz
    Amtsgericht Neubukow Neubukow
    Amtsgericht Doberan Doberan
    Amtsgericht Gnoien Gnoien
    Amtsgericht Kröpelin Kröpelin
    Amtsgericht Ribnitz Ribnitz
    Amtsgericht Rostock Rostock
    Amtsgericht Schwaan Schwaan
    Amtsgericht Sülze-Marlow Bad Sülze
    Amtsgericht Tessin Tessin

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Mecklenburg geschaffen. In diesem Zusammenhang wurden die Gerichtsbezirke neu zugeordnet. Das Landgerichts Rostock wurde in diesem Zusammenhang nicht fortgeführt. 1952 wurden in der DDR die bestehenden Gerichte abgeschafft und einheitlich Kreis- und Bezirksgericht, darunter das Bezirksgericht Rostock geschaffen.

    Mit dem Gerichtsstrukturgesetz wurde 1991 die bisherige Gerichtsstruktur wiederhergestellt. Das Landgericht Rostock umfasste nun:

    Amtsgericht Sitz Anmerkung
    Amtsgericht Güstrow Güstrow
    Amtsgericht Rostock Rostock
    Amtsgericht Bad Doberan Bad Doberan aufgehoben am 11. Mai 2015[7]
    Amtsgericht Bützow Bützow aufgehoben am 31. Dezember 1997[7]
    Amtsgericht Ribnitz-Damgarten Ribnitz-Damgarten bis 30. September 1994[8]
    Amtsgericht Teterow Teterow ab 1. Oktober 1994,[8] aufgehoben am 31. Dezember 1997[7]

    Gebäude

    Ehemaliger Sitz des Landgerichts Rostock von April 2010 bis Januar 2016

    Das Landgericht Rostock befindet sich im Gerichtsgebäude August-Bebel-Straße 15 – 20, in welchem auch das Sozialgericht Rostock, das Arbeitsgericht Rostock, das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie einige Senate des Oberlandesgerichts Rostock untergebracht sind. In den denkmalgeschützten[9] Gebäuden war bis 1989 die Bezirksverwaltung Rostock des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR untergebracht. Eine Gedenktafel am Haupteingang erinnert an die Opfer der Stasi und die Übernahme des Gebäudekomplexes durch das Bürgerkomitee am 4. Dezember 1989.

    Wegen Sanierungsarbeiten war das Gericht von April 2010 bis Januar 2016 vorübergehend in ein ebenfalls denkmalgeschütztes[10] Gebäude unter der Anschrift Neuer Markt 3 verlegt worden.

    Über- und nachgeordnete Gerichte

    Dem Landgericht Rostock sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Güstrow und Rostock.

    Staatsanwaltschaft

    Gebäude der Staatsanwaltschaft Rostock

    Die beim Landgericht Rostock eingerichtete Staatsanwaltschaft Rostock ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig.[11] In Wirtschaftsstrafsachen erstreckt sich ihre Zuständigkeit als Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch auf den Landgerichtsbezirk Stralsund.[12] Untergebracht ist sie in der Doberaner Str. 116.

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. § 3 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    2. § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    3. Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 11. Mai 2015.
    4. § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung – KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
    5. § 4 Abs. 1 KonzVO M-V.
    6. Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
    7. a b c Art. 1 Abs. 23 Gesetz über kostensenkende Strukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. September 1997, GVOBl. M-V 1997, S. 502.
    8. a b Gerichtsstrukturänderungsgesetz vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657.
    9. Denkmalliste der Hansestadt Rostock (Memento des Originals vom 26. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rathaus.rostock.de (PDF; 130 kB), S. 4.
    10. Denkmalliste der Hansestadt Rostock, S. 31.
    11. § 12 Abs. 3, 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    12. I. Nr. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen vom 13. April 1993 – III A 321/3262-17 –, AmtsBl. M-V 1993, S. 937.

    Koordinaten: 54° 5′ 6,3″ N, 12° 8′ 8,7″ O