Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Werner Pfromm

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Werner Pfromm (geb. 1915[1][2] gest. 1986[3]), war ein deutscher Jurist.

Im Jahr 1934, im Alter von 19 Jahren, trat Werner Pfromm in die NSDAP ein.[4] Im Jahr darauf, 1935, war Pfromm Oberkameradschaftsführer der Hitler-Jugend.[4] Wann und wo Pfromm Rechtswissenschaft studiert hat, ist nicht bekannt. Am Zweiten Weltkrieg nahm Pfromm als Oberleutnant teil.[4] Er übte die Funktion eines nationalsozialistischen Führungsoffiziers (NSFO) aus, das heißt, er hatte nicht nur eine militärische Führungsposition, sondern auch eine politisch-weltanschauliche Erziehungsaufgabe im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie. In einer Beurteilung vom Spätsommer 1944 wurde Pfromm als „Überzeugter Nationalsozialist, ganz besonders geeignet, das nationalsozialistische Gedankengut zu vermitteln.“ bezeichnet.[5] Am 1. Oktober 1944 beurteilten seine Vorgesetzten Pfromm als einen Menschen, „der aufgrund seiner genossenen Schulung in den Gliedern der Partei […] stets geeignet ist, nationalsozialistisches Gedankengut zu vermitteln.“[6]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs versuchte Pfromm im Jahr 1946 zunächst, im Justizdienst des Landes Sachsen Fuß zu fassen, also in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands. Nachdem dieser Versuch misslang, ging er nach Westdeutschland.[4] Sein Entnazifizierungsverfahren verlief für Pfromm problemlos.[4] Im November 1953 war Pfromm Assessor bei der Staatsanwaltschaft Bonn, unter Oberstaatsanwalt Franz Drügh.[7] Mehrere Jahre lang war Pfromm Staatsanwalt für politische Angelegenheiten in Bonn.[4] Im Januar 1961 war Pfromm Staatsanwalt und Pressechef am Bonner Landgericht.[8]

Pfromm wurde Mitglied der im Dezember 1948 gegründeten FPD.[4]

Im Mai 1961 musste auf Intervention von Bundeskanzler Konrad Adenauer der hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer das von ihm im Jahr 1960 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Chef des Bundeskanzleramts und früheren Kommentator der Nürnberger Rassengesetze Hans Globke an die Staatsanwaltschaft Bonn – und damit an Werner Pfromm – abgeben. Max Merten, ehemaliger Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E der deutschen Werhmacht im griechischen Thessaloniki, hatte durch seine Aussagen Hans Globke schwer belastet und ihn mitverantwortlich für den Holocaust in Griechenland gemacht. Pfromm stellte das Ermittlungsverfahren gegen Globke im Mai 1961 ein, weil er keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Globke erkannte. Es habe sich „…nicht der geringste Anhaltspunkt für die Wahrheit der von Dr. Merten aufgestellten Behauptungen“ ergeben, dafür aber der „dringende Verdacht“ falscher Angaben.[9]

Ende der 1960er Jahre war Pfromm Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Bonn, der damaligen Bundeshauptstadt.[10] In dieser Funktion war er wiederholt an Gerichtsverfahren beteiligt, die Politiker der Bonner Republik betrafen.

Pfromm ermittelte aufgrund einer Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Passgesetz gegen Wilhelmine Lübke, die Ehefrau des Bundespräsidenten von 1959 bis 1969, Heinrich Lübke. Er stellte das Verfahren nach Paragraph 153 II der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts wegen Geringfügigkeit ein.[11]

Pfromm war im Jahr 1968 Ankläger in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Fibag-Affäre gegen den Verlagskaufmann Dr. Hans Kapfinger in Passau („Passauer Neue Presse“), den Filmkaufmann Wolfgang Winkel in München und den Land- und Gastwirt Anton Pell in Neukirchen bei Passau, denen Falschaussagen vorgeworfen wurden.[12]

Er war ferner an den Ermittlungen im Umfeld der Illustrierten „Quick“ beteiligt. Diese Zeitschrift hatte vertrauliche Dokumente zur Ostpolitik der Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt veröffentlicht. Höhepunkt der „Quick“-Affäre war die Veröffentlichung geheimer Gesprächsprotokolle des Verhandlungsführers bei den innerdeutschen Entspannungsgesprächen, Egon Bahr, im Jahre 1972.[13] Pfromm und seine Staatsanwaltskollegen ermittelten gegen die Staatssekretäre Wolfram Dorn (FDP) aus dem Innenministerium und Joachim Raffert (SPD) aus dem Wissenschaftsministerium sowie gegen den Journalisten Paul W. Limbach.[14]

Pfromm war auch ermittelnder Staatsanwalt in der Steiner-Wienand-Affäre des Jahres 1973.[15]

Pfromm wurde 1974 zum Generalstaatsanwalt der Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen ernannt.[16] Von den beiden in Nordrhein-Westfalen eingerichteten Zentralstellen – auf die Verfolgung von NS-Verbrechen spezialisierte Staatsanwaltschaften – in Dortmund und Köln war die Kölner Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern zuständig.[17]

Die von Pfromm geleitete Zentralstelle war unter anderem mit der Aufklärung der Todesumstände von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1944 befasst.[18] Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte rund 21 Jahre lang. Die Kölner Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern sah jedoch jahrelang „keinen Anlaß, die Erhebung der öffentlichen Klage anzuordnen“. 1982 teilte die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der in Ost-Berlin lebenden Thälmann-Tochter Irma mit, dass „es bei der Einstellung des Verfahrens sein Bewenden haben“ müsse.[19] Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Köln strengte der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, Rechtsbeistand der Thälmann-Tochter, beim 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln ein Klageerzwingungsverfahren an. Im Juni 1983 wurde diesem Antrag stattgegeben; knapp 39 Jahre nach der Ermordung Thälmanns beschloss der Senat des OLG Köln, doch noch Anklage erheben zu lassen gegen den letzten lebenden möglichen Teilnehmer an der Buchenwalder Nacht-und-Nebel-Aktion, den ehemaligen SS-Oberscharführer Wolfgang Otto aus Geldern im Rheinland, - wegen Beihilfe zum Mord. Ab dem 5. November 1985 wurde gegen Wolfgang Otto vor dem Krefelder Landgericht wegen Beihilfe zum Mord an Thälmann verhandelt.[20] Das Landgericht Krefeld verurteilte Otto wegen Beihilfe zum Mord zu einer Strafe von vier Jahren. Der 3. Strafsenat des Bundesgrichtshofes (BGH) hob jedoch Ottos Verurteilung am 25. März 1987 (Az 3 StR 574/86) wieder auf. Die Sache wurde dem Landgericht Düsseldorf zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zugewiesen. Dieses Sprach Otto am 29. August 1988 frei; weder Täterschaft noch Teilnahme an der Ermordung Thälmanns hätten Otto nachgewiesen werden können, denn 44 Jahre nach der Tat sei der Sachverhalt nicht mehr zweifelsfrei aufklärbar. Die Ermordung Ernst Thälmanns blieb ungesühnt.[21]

Von 1974 bis 1980 war Pfromm einer der ranghöchsten Juristen im Land Nordrhein-Westfalen.[22]

Die Ermittlungen gegen die deutschen Verantwortlichen für die Juden-Deportation aus Frankreich hatte der Staatsanwalt Rolf Holtfort von Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen geleitet. Der ehemalige SS-Obersturmbannführer und Gestapo-Chef Kurt Lischka war für die Deportation von mindestens 73.000 Juden aus Frankreich nach Auschwitz mitverantwortlich. Am 23. Oktober 1979 begann vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen den Lischka, der am 11. Februar 1980 mit seiner Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe endete. Einen Tag nach Beendigung des Gerichtsverfahrens gegen Kurt Lischka erteilte Pfromm dem ihm unterstellten Staatsanwalt Rolf Holtfort telefonisch die Anweisung, nur jene Ermittlungen gegen mutmaßliche Beteiligte an der Judenverfolgung in Frankreich weiter zu bearbeiten, bei denen die Beschuldigten im Raum Köln/Bonn lebten. Alle anderen Fälle habe Holfort an die zuständigen Ortsstaatsanwaltschaften abzugeben. Das geschah. Die Verfahren gegen die Juristen Hans-Dietrich Ernst, inzwischen Rechtsanwalt und Notar, Friedrich Merdsche, inzwischen vorsitzender Richter einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main, und Rudolf Bilfinger, inzwischen Oberverwaltungsgerichtsrat am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, wurden von den nun zuständigen Orts-Staatsanwaltschaften in Ermangelung von Beweisen eingestellt. Der Prozess gegen Heinrich Illers, inzwischen Senatspräsident am Landessozialgericht Niedersachsen in Celle, endete aufgrund seiner altersbedingten Verhandlungsunfähigkeit.[4] Auf Betreiben Pfromms wurde der Staatsanwalt Rolf Holtfort an ein Jugendgericht versetzt, mit der Begründung, da in seinem ursprünglichen Tätigkeitsbereich, der Aufklärung von NS-Verbrechen, keine Arbeit mehr anfalle.[23]

Im Jahr 1981, in der Flick-Parteispendenaffäre, wehrte Pfromm als zuständiger Staatsanwalt einen Versuch des Präsidenten der Oberfinanzdirektion Köln, Hermann Mersmann, ab, die sich abzeichnende Affäre unter den Teppich zu kehren. Pfromm forderte stattdessen umgehend bei dem Steuerfahnder Klaus Förster die Akten des Falls an und beschloss nach deren Durchsicht, seinerseits Ermittlungen aufzunehmen.[24]

  • war im Jahr 1934 19 Jahre alt, demnach also wohl 1915 geboren[25]
  • trat 1934 als gerade 19jähriger in die NSDAP ein[26]
  • 1935 Oberkameradschaftsführer der Hitler-Jugend[27]
  • NS-Führungsoffizier, gab weltanschauliche Schulungen für Soldaten[29]
  • Beurteilung vom Spätsommer 1944: »Überzeugter Nationalsozialist, ganz besonders geeignet, das nationalsozialistische Gedankengut zu vermitteln.«[30]
  • Pfromm […] wurde am 1. Oktober 1944 von seinen Vorgesetzten als überzeugter Nationalsozialist gelobt, »der aufgrund seiner genossenen Schulung in den Gliedern der Partei [...] stets geeignet ist, nationalsozialistisches Gedankengut zu vermitteln.«77[31]
  • versuchte 1946 vergeblich, im Justizdienst des Landes Sachsen Fuß zu fassen. Ging dann in den Westen.[32]
  • problemlos verlaufendes Entnazifizierungsverfahren[33]
  • November 1953: Pfromm ist Assessor bei der Staatsanwaltschaft, unter Oberstaatsanwalt Dr. Franz Drügh[34]
  • In Bonn Staatsanwalt. Mehrere Jahre lang war Pfromm Staatsanwalt für politische Angelegenheiten.[35]
  • Januar 1961: »Werner Pfromm, 45, Staatsanwalt und Pressechef am Bonner Landgericht, ...«[36]
  • Mai 1961: Pfromm […] Ausgerechnet an ihn [nämlich Pfromm] hatte Fritz Bauer das Verfahren gegen [Staatssekretär Hans] Globke [Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und Konrad Adenauers rechte Hand] abgeben müssen.[37] Max Merten, ehemaliger Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E im griechischen Saloniki, hatte Hans Globke als mitverantwortlich für den Holocaust in Griechenland schwer belastet. Ein dazu vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Frankfurt am Main eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Globke[38] wurde im Mai 1961 nach Intervention des Bundeskanzlers Konrad Adenauer an die Staatsanwaltschaft Bonn abgegeben und dort mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.[39] Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke#Ermittlungsverfahren_in_Westdeutschland
  • September 1967: Pfromm ist Pressereferent der Bonner Staatsanwaltschaft unter dem Bonner Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Franz Drügh[41]
  • Sommer 1968: Pfromm ist neuerdings Bonner Chef-Staatsanwalt[42]
  • April 1969: Pfromm ist Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bonn[43]
  • Beförderung zum Generalstaatsanwalt in Köln[44]
  • Werner Pfromm wurde 1974 zum Generalstaatsanwalt der Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen ernannt[45]
  • Werner Pfromm war von 1974 bis 1980 einer der ranghöchsten Juristen im Lande Nordrhein-Westfalen[46]
  • Pfromm erteilte dem ihm unterstellten Staatsanwalt Rolf Holtfort einen Tag nach Beendigung des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen SS-Offizier Kurt Lischka telefonisch die Anweisung, nur jene Fälle weiter zu bearbeiten, bei denen die Beschuldigten im Raum Köln/Bonn lebten. Alle anderen Fälle seien an die zuständigen Ortsstaatsanwaltschaften abzugeben. Die Zerschlagung von NS-Verfahren wirkte sich fast immer äußerst vorteilhaft für die Angeklagten aus. Für die Beschuldigten jedenfalls war die Zerschlagung des Prozesses ein Glücksfall. Die Verfahren gegen die Juristen Hans-Dietrich Ernst, Friedrich Merdsche und Rudolf Bilfinger wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Grund: Beweismangel. Der Prozess gegen Heinrich Illers endete wegen altersbedingter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.[47]
  • 1981, Flick-Affäre: Auf dem kurzen Dienstweg zog der Präsident der Oberfinanzdirektion Köln, Hermann Mersmann, den Kölner Generalstaatsanwalt Werner Pfromm zurate. Offen erklärte er ihm die Lage und hoffte auf Absolution. Schließlich kam der Druck ja aus dem Düsseldorfer Finanzministerium. Pfromm wehrte den Klüngelversuch ab und forderte bei dem Steuerfahnder Klaus Förster umgehend die Akten des Falls »EU« an. Nach der Durchsicht beschloss die Kölner Staatsanwaltschaft, ihrereseits die Ermittlungen aufzunehmen. Der Versuch, die Affäre im Keim zu ersticken, war endgültig gescheitert.[49]
  • Pfromm war 2002 »inzwischen verstorben«,[50]

Rohstoffe und Quellen

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Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz, 21. April 1998, S. 7

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[...]

Einen Tag nach Beendigung des Lischka-Verfahrens [SS-Offizier Kurt Lischka] erhielt er [Staatsanwalt Rolf Holtfort; bis 1984 an der Kölner Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen tätig] von seinem damaligen Vorgesetzten Generalstaatsanwalt [Werner] Pfromm die telefonische Anweisung, nur jene Fälle weiter zu bearbeiten, bei denen die Beschuldigten im Raum Köln/Bonn lebten. Alle anderen Fälle seien an die zuständigen Ortsstaatsanwaltschaften abzugeben. Formaljuristisch läßt sich diese Entscheidung des damaligen Generalstaatsanwalts genauso begründen wie Rolf Holtforts juristischer Ausgangspunkt des Sachzusammenhangs. Nur – während das letztere wahrscheinlich zu einem großen Prozeß und zu einer Verurteilung der Beschuldigten geführt hätte, wirkte sich die Zerschlagung von NS-Verfahren fast immer äußerst vorteilhaft für die Angeklagten aus. Nach Einschätzung von Rolf Holtfort griff Generalstaatsanwalt Werner Pfromm mit seiner Entscheidung eindeutig zugunsten der Beschuldigten in die Vorgänge ein.

[...]

Werner Pfromm trat 1934 als gerade 19jähriger in die NSDAP ein. Im Jahr darauf profilierte er sich als Oberkameradschaftsführer der Hitler-Jugend. Der Oberleutnant und Assessor im Kriegsdienst Werner Pfromm gab schließlich seine Kenntnisse der nationalsozialistischen Weltanschauung als NS-Führungsoffizier in Schulungen an andere Soldaten weiter. Das Ende des Krieges war nicht das Ende der Karriere des ehrgeizigen ehemaligen NS-Führungsoffiziers. Nachdem er 1946 vergeblich versucht hatte, im Justizdienst des Landes Sachsen Fuß zu fassen, wandte er sich nach Westen. In Bonn gelang ihm nach einem problemlos verlaufenden Entnazifizierungsverfahren der Aufstieg in der Staatsanwaltschaft. Mehrere Jahre lang war Pfromm Staatsanwalt für politische Angelegenheiten. Dabei erfuhr er viel über die Vorgänge hinter den politischen Kulissen in Bonn, und als FDP-Mitglied hatte er einflußreiche Freunde, die seine Beförderung zum Generalstaatsanwalt in Köln tatkräftig förderten. Möglicherweise hat Werner Pfromm damit einigen dieser politischen Freunde einen Gefallen getan. Für die Beschuldigten jedenfalls war die Zerschlagung des Prozesses ein Glücksfall. Die Verfahren Ernst, Merdsche und Bilfinger wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Grund: Beweismangel. Der Prozeß gegen Illers endete wegen altersbedingter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. [...]

Staatsanwalt Holtfort ist in Köln nicht mehr zuständig für die Verfolgung von NS-Verbrechen. Er wurde zum Jugendgericht versetzt. Die Begründung: Die Versetzung erfolge, da in seinem ursprünglichen Tätigkeitsbereich schließlich keine Arbeit mehr anfalle.

Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/

Bönisch, Schwarz, »Bis zum bitteren Ende«, DER SPIEGEL 43/1996, 20.10.1996

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SPIEGEL: Nordrhein-Westfalen hat zur Aufklärung von NS-Verbrechen mehr getan als andere Bundesländer. Nirgendwo sonst gibt es Spezialstaatsanwaltschaften wie in Dortmund und Köln, die sich seit 1961 ausschließlich mit Nazi-Untaten beschäftigen. Was hat der Aufwand gebracht?

Behrens: Es gab über 2000 Ermittlungsverfahren mit mehr als 30 000 Beschuldigten.

SPIEGEL: Und was ist unterm Strich dabei herausgekommen?

Behrens: Gegen 234 Personen ist Anklage erhoben worden, über die Zahl der rechtskräftigen Urteile gibt es keine verläßliche Statistik.

SPIEGEL: Das ist eine erstaunlich geringe Quote.

Behrens: Nein, finde ich eigentlich nicht. Unsere Staatsanwälte konnten ja von 1960 an nur noch Mord oder Beihilfe zum Mord verfolgen. Alles andere wie Totschlag oder Mißhandlung war verjährt ...

SPIEGEL: [...] Auch im vorbildlichen Nordrhein-Westfalen war die offenbar nicht viel anders: 9 der über 100 Staatsanwälte in den Dortmunder und Kölner Zentralstellen waren selbst ehemalige Nationalsozialisten, 8 ihrer Dienstvorgesetzten ebenfalls.

[...]

SPIEGEL: Herr Minister, was sagt Ihnen das Kürzel NSFO?

Behrens: Im Moment gar nichts.

SPIEGEL: NSFO steht für Nationalsozialistischer Führungsoffizier. Diese Herren sollten die Truppe auf Kurs bringen. Hitler nannte sie »politische Willensträger«. Wir zitieren aus einer Beurteilung vom Spätsommer 1944: »Überzeugter Nationalsozialist, ganz besonders geeignet, das nationalsozialistische Gedankengut zu vermitteln.«

Behrens: Hatte einer unserer Staatsanwälte eine solche Beurteilung?

SPIEGEL: Die Beurteilung galt dem späteren Kölner Generalstaatsanwalt Werner Pfromm. Von 1974 bis 1980 war der Mann einer der ranghöchsten Juristen im Lande.

Behrens: Ich habe es geahnt.

[...]

SPIEGEL: Es gibt einen kompetenten und honorigen Zeugen - den Kölner Staatsanwalt Rolf Holtfort, der die Anklage in einem der letzten großen NS-Prozesse vertreten hat*. Holtfort erinnert sich, Pfromm habe ihn nach dem Prozeßende angerufen und gesagt, nun sei es aber genug.

Behrens: Das muß geprüft werden.

SPIEGEL: Eine Folge des Anrufs war offenbar, daß in Köln anhängige Verfahren an andere Staatsanwaltschaften abgegeben wurden, wo sie dann schließlich versandeten.

[...]

SPIEGEL: Der damalige Chef der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen war NSDAP-Mitglied seit Mai 1933, SA-Mann und Rechtsberater der Hitler-Jugend.

Georg Bönisch und Ulrich Schwarz, »Bis zum bitteren Ende«, in: DER SPIEGEL 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966

Disselnkötter / Schumann, »Persilschein für Staatsanwälte«, Der Freitag, 12.07.2002

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» Wie war es möglich, dass sich ausgerechnet in den Zentralstellen unter den Staatsanwälten und deren Dienstvorgesetzten bis in die 1980-er Jahre zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder, SA-Angehörige oder auch ein NS-Führungsoffizier wie Werner Pfromm befanden, der 1944 mit der ideologischen Festigung der Wehrmacht betraut worden war? ... der inzwischen verstorbene, 1974 zum Generalstaatsanwalt der Kölner Zentralstelle ernannte Werner Pfromm ... Während der Justizminister auf eine entsprechende Frage schlicht befand, dass die Ernennung von Werner Pfromm zum Generalstaatsanwalt Köln keinerlei Auswirkungen für die Strafverfolgung von NS-Verbrechen gehabt hätte, blieben doch allzu berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser pauschalen Feststellung. Nicht zuletzt durch Rolf Holtfort, der als ehemaliger Staatsanwalt in der Zentralstelle Köln öffentlich erklärte, dass er 1980 durch selbigen Dienstvorgesetzten Werner Pfromm an der Aufklärung des Gesamtkomplexes der Judendeportationen in Frankreich gehindert worden war.«

Andreas Disselnkötter / Brigitte Schumann, „Persilschein für Staatsanwälte. Verschleppte NS-Prozesse Staatsanwälte mit NS-Vergangenheit verhinderten erfolgreich Strafverfolgung. Eine Spurensuche in Justiz und Politik am Beispiel von Nordrhein-Westfalen“, in: Der Freitag, 12.07.2002, https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/persilschein-fur-staatsanwalte

Jan. 1961: Pfromm ist 45 Jahre alt, Staatsanwalt und Pressechef am Bonner Landgericht, Der Spiegel Nr. 4/1961

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Januar 1961: »Werner Pfromm, 45, Staatsanwalt und Pressechef am Bonner Landgericht, ...«

Quelle: Werner Pfromm, in: DER SPIEGEL 4/1961, 17.01.1961, https://www.spiegel.de/politik/werner-pfromm-a-1ea45eb2-0002-0001-0000-000043159501

Mai 1961: Pfromm im Hans-Globke-Prozess, Weber, »Die Entführungs-Legende oder wie kam Eichmann nach Jerusalem?«, DLF, 04. März 2011

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S. 13:

Pfromm war einst hoher NS-Offizier und kam als Jurist im Staatsdienst der Bundesrepublik erneut zu hohen Ehren. Ausgerechnet an ihn hatte Fritz Bauer das Verfahren gegen [Staatssekretär Hans] Globke [Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und Konrad Adenauers rechte Hand] abgeben müssen.

Deutschlandfunk, Hintergrund Kultur / Hörspiel Redaktion: Karin Beindorff Dossier Die Entführungs-Legende oder wie kam Eichmann nach Jerusalem? Von Gaby Weber DLF/SWR 2011, 04. März 2011, Erstsendung, S. 13, https://assets.deutschlandfunk.de/FILE_50099f1247af00e8c6b22c47c66049da/original.pdf

Max Merten, ehemaliger Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E im griechischen Saloniki, hatte Hans Globke als mitverantwortlich für den Holocaust in Griechenland schwer belastet. Ein dazu vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Frankfurt am Main eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Globke[51] wurde im Mai 1961 nach Intervention des Bundeskanzlers Konrad Adenauer an die Staatsanwaltschaft Bonn – und damit an Werner Pfromm – abgegeben und dort mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.[52]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke#Ermittlungsverfahren_in_Westdeutschland

Landtag Nordrhein-Westfalen, Register zur 4. Wahlperiode 1958/1962

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S. 7:

Adenauer, Konrad, Dr. Bundeskanzler, [...] — Strafverfahren gegen MinRat Dr. Kilb, Änd. des Geschäftsverteilungsplans beim LG Bonn, Zeugenaussage, angebl. Eingriff in ein schwebendes Verfahren, richterliche Unabhängigkeit StB 11. Sitzg S. 299 C, 305 B StB 20. Sitzg S. 712 B StB 57. Sitzg S. 2120 B, 2129 B, 2134 C — wie vor > Landgericht Bonn (LD 531, 801 — Untersuchungsausschuß

S. 28:

Becker, Heinrich, Dr., LGPräs, LG Bonn [...] — Untersuchungsausschuß zur Überführung der Vorwürfe betr. Verfahren MinRat Dr. Kilb, Beeinflussung LGDir Dr. Quirini zum freiwilligen Verzicht auf Strafkammervorsitz u. a. > Landgericht Bonn (LD 531)

S. 133:

Kilb, Dr., ehem. MinRat im Bundeskanzleramt

— Zuteilung des anhängigen Verfahrens an einen anderen Senat, Kritik > Landgericht Bonn (LD 143) — wie vor — Untersuchungsausschuß zur Überprüfung von Vorwürfen > Landgericht Bonn (LD 531)

S. 217:

Pfromm, Werner, Dr., StA Vernehmung > Landgericht Bonn (LD 531, 801)

S. 226:

Quirini, Helmut, Dr., LGDir — Entziehung des Falles MinRat Dr. Kilb durch Änd. des Geschäftsverteilungsplans > Landgericht Bonn (LD 143) — Untersuchungsausschuß zur Überprüfung von Vorwürfen gegen LGPräs Dr. Becker > Landgericht Bonn (LD 531, 801) — Zitierung iRd Interpell betr. LGPräs Dr. Bek-ker [Becker] StB 57. Sitzg S. 2120 B ff

S. 318:

Zeugnisverweigerungsrecht > Landgericht Bonn — Parl. Untersuchungsausschuß (LD 531, 801)

wie vor > Landgericht Bonn (LD 531, 801 —. Untersuchungsausschuß).

Landtag Nordrhein-Westfalen, Register zu den Verhandlungen in der 4. Wahlperiode 1958/1962, Sachregister, https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Internet/I.A.4/Landtagsdokumentation/Register/LTNRW-29-031-R2.pdf

Landtag Nordrhein-Westfalen, 4. Wahlperiode, Landtags-Drucksache LD 531, 801

1958: Die Affäre um Hans Kilb vor dem Landgericht Bonn

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Derweil schloss die Staatsanwaltschaft Bonn eine Vereinbarung mit dem Daimler-Konzern, wonach mit dem Bus-Geschäft verbundene Bestechungen persischer Amtsträger nicht an die zuständige Stuttgarter Staatsanwaltschaft gemeldet wurde, das Unternehmen im Gegenzug aber Einflussnahmen auf deutsches Regierungshandeln einräumte. Das wiederum führte dazu, dass Kilb einige dieser Tatbestände einräumte und Aussagen machte, die Mitarbeiter von Daimler belasteten. Am 10. November 1958 reichte die Staatsanwaltschaft eine Klageschrift gegen zunächst fünf Angeklagte ein, später eine weitere gegen mehrere führende Mercedes-Mitarbeiter.[9] Die Ermittlungen fügen sich ein in das allgemein schärfere Vorgehen einer jüngeren Juristengeneration gegen Spitzenbeamte und Politiker der jungen Bundesrepublik von Ende der 1950er Jahre an.[10]

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Helmut Quirini verwarf Ende November 1958 einen Antrag Adenauers auf abermalige Vernehmung zugunsten Kilbs.[11] Hintergrund war die Auffassung Adenauers, dass seine entlastenden Aussagen aus der ersten Vernehmung nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Adenauer begann daraufhin, auf den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Franz Meyers (CDU) einzuwirken, damit Landesjustizminister Otto Flehinghaus (CDU) über sein Weisungsrecht die Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Ermittlungen zwinge. Meyers wies dies mit der Anmerkung zurück, dass er bereits die Hinauszögerung der Verfahrens über die Bundestagswahl 1957 und die Landtagswahl 1958 hinaus erreicht habe. Darüber hinaus begann Ende 1958 die CDU-nahe Presse das Thema mit Stoßrichtung gegen die Staatsanwaltschaft aufzugreifen. Dazu verwendete sie auch interne Dokumente aus dem Verfahren.[12]

Justizminister Flehinghaus ernannte Anfang 1959 seinen Ministerialrat Heinrich Becker (CDU) zum Gerichtspräsidenten in Bonn. Im April beschloss das Landgericht unter seinem Vorsitz eine „Änderung und Ergänzung des Geschäftsverteilungsplanes“ für das laufende Geschäftsjahr.[13] Dabei wurde eine neue Strafkammer geschaffen und die Zuständigkeit für die Fälle zwischen den Beschuldigtennamen mit „Hn-“ und denen mit „Ho-“ neu aufgeteilt. Die Leihwagen-Angelegenheit wurde unter dem Namen des Angeklagten „Hummelsheim“ geführt. Dieser Vorgang hatte zur Folge, dass die Sache Quirini entzogen und der neugeschaffenen 7. Strafkammer unter dem vorsitzenden Richter Matthias Göbbel zugeteilt wurde. Diese verfügte ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine erneute Vernehmung Adenauers. Ein Schreiben, mit dem die Staatsanwaltschaft sich gegen die Neuausrichtung des Verfahrens wehren wollte, wurde auf Veranlassung von Flehinghaus nicht bei Gericht eingereicht.[14] Am 6. November 1959 entschied das Bonner Landgericht, gegen Hans Kilb und die Mercedes-Benz-Direktoren Rolf Staelin und Fritz Koenecke kein Strafverfahren zu eröffnen. Ein Verlagen der Staatsanwaltschaft auf Revision der Einstellung wies das Oberlandesgericht Köln im Mai 1960 ab.[15]

Die Vorgänge wurden anschließend auf Antrag der SPD von einem Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen untersucht. In den Sitzungen dieses Ausschusses wurde bekannt, dass die Kilb-Akten beim Landgericht in einem besonderen Panzerschrank außerhalb der Geschäftsstelle lagerten. Der Einstellungsbeschluss wurde ebenfalls nicht in der Geschäftsstelle, sondern in der Kanzlei des Gerichtspräsidenten geschrieben. Wie weiter bekannt wurde, reduzierte der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts für 1962 die Zahl der Strafkammern wieder auf sechs. Zur Verschleierung wurde dabei die 3. Strafkammer aufgelöst, während die 7. Strafkammer bestehen blieb. Ein Staatsanwalt berichtete von einer Besprechung im Justizministerium, nach der aus dem Einstellungsbeschluss die Passage „die Bekundungen des Bundeskanzlers in seiner zweiten Vernehmung sind rechtlich bedeutungslos, da er selbst von Daimler-Benz Gefälligkeiten angenommen habe“ gestrichen wurde. Landgerichtspräsident Becker sagte aus, er sei von Justizminister Otto Flehinghaus aufgefordert worden, den Einstellungsbeschluss zu stoppen. Er habe das Ansinnen abgelehnt und dafür von Ministerpräsident Franz Meyers telefonisch „jeden Schutz“ zugesichert bekommen.[16]

Abschließend sah die Mehrheit der Ausschussmitglieder keine zu beanstandenden Tatsachen. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Josef Neuberger legte als Vertreter der SPD eine „abweichende Feststellung“ nieder, die ohne weitere politische Konsequenzen blieb.[17]

Quelle: Hans Kilb, https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Kilb

Kilb: Die Staatskarosse, in: Der Spiegel Nr. 40/1958, 30.09.1958

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[...] Dabei hatten die Rechercheure des couragierten Bonner Oberstaatsanwalts Dr. Drügh in den letzten Wochen und Monaten recht erfolgreiche Arbeit geleistet. Sie glauben nämlich, inzwischen auch herausgefunden zu haben, daß sich der persönliche Referent Adenauers für die ihm von Daimler-Benz zur Verfügung gestellten Leihwagen revanchiert hat. [...] Je länger Drügh und seine Ermittlungsbeamten die Sache prüften, desto mehr fanden sie über das Kilbsche Wirken für Mercedes heraus. [...] Wiewohl nun diese von den Ermittlungsbeamten zutage geförderten Sachverhalte ausreichten, die These zu widerlegen, der ehemalige Kanzlerreferent habe sich die Benutzung der bewußten Mercedes -Leihwagen keine Gegenleistungen kosten lassen, waren sie andererseits doch nicht Grund genug gewesen, den Kilb einzulochen. Allein, Oberstaatsanwalt Drügh hatte andere Gründe. [...] Kilb hat nämlich versucht, sich mit den Mercedes-Leuten in Untertürkheim über seine Aussagen abzusprechen. Zu den wichtigsten Beweismitteln hierfür, die der Oberstaatsanwalt in Händen hält, gehört ein entsprechendes Schreiben des Kanzler -Adjutanten an den Generaldirektor der Daimler-Benz AG, Fritz Könecke.

Weil also Kilb drauf und dran war, seinen Kugelkopf aus der sorgfältig ausgelegten Schlinge zu ziehen, bestellte ihn Dr. Drügh kurzerhand in der vorvergangenen Woche nach Bonn und erließ gegen den völlig überraschten Repräsentanten des Bonner Staates ("Das ist doch nicht Ihr Ernst") Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr.

Kilb: Die Staatskarosse, in: Der Spiegel Nr. 40/1958, 30.09.1958, https://www.spiegel.de/politik/die-staatskarosse-a-08dc5164-0002-0001-0000-000041759238

Große Anfrage 38: Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz, 30.06.1994

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IV. NS-Vergangenheit von Staatsanwälten 1. Trifft es zu. daß der frühere direkte Vorgesetzte der Kölner Zentralstelle, Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, am Ende des Krieges NS-Führungsoffizier war? 2. War der damaligen Landesregierung dieser Sachverhalt bekannt? 3. Inwieweit wurden Staatsanwälte und Richter in Nordrhein-Westfalen auf eine mögliche NS-Vergangenheit überprüft? 4. Gibt es Anzeichen dafür, daß sich Pfromms NS-Vergangenheit negativ auf die Intensität und den Erfolg der Ermittlungsarbeit in Köln ausgewirkt hat? 6. Waren andere in den Zentralstellen tätige oder den Zentralstellen vorgesetzte Staatsanwälte ebenfalls Mitglied der NSDAP, einer ihrer Gliederungen oder eines der NSDAP angeschlossenen Verbände? 7. Wenn ja, um welche Personen handelt es sich, welcher NS-Organisation gehörten sie an, und welche Stellungen nahmen sie in der Nachkriegsjustiz ein?

VI. Ermittlungen gegen Kurt Lischka 1. Trifft es zu, daß Kurt Lischka, der wegen mutmaßlicher Beteiligung an der Deportation von französischen Juden zu einer lebenslangen Freiheitstrafe in Frankreich 1950 in Abwesenheit verurteilt wurde, in der Nachkriegszeit viele Jahre unbehelligt in Köln lebte? Wenn ja, warum wurde erst 1976 Anklage erhoben? 2. Trifft es zu, daß der in den Fragen IV. 1. bis IV. 3. erwähnte Kölner Generalstaatsanwalt Werner Pfromm im Fall Lischka zeitweise eine Ermittlungssperre verfügte? 3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Vorgänge aus heutiger Sicht?

Große Anfrage 38 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz Landtag Nordrhein-Westfalen - 11. Wahlperiode Drucksache 11 /7432, 30.06.1994 Landtag NRW 30.06.1994 — Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz ... Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, am Ende des Krieges. https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD11-7432.pdf

Landtag Nordrhein-Westfalen, 7. Wahlperiode, Plenarprotokoll 7 / 57, 28.09.1972

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Man fragt sich allerdings allen Ernstes, Herr Finanzminister und auch Herr Justizminister: Wollen Sie sich der These des Staatsanwalts Pfromm anschließen: Weil Geld und Schiller-Brief gemeinsam im Tresor gelegen hätten, sei auch schon der Verdacht der Bestechung und anderer Delikte begründet?

Landtag Nordrhein-Westfalen, 7. Wahlperiode, Plenarprotokoll 7 / 57, 28.09.1972, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP07-57.pdf

Kilb, in: Der Spiegel Nr. 4/1961, 17.01.1961

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den Fall des umstrittenen Bonner Landgerichtspräsidenten Dr. Heinrich Becker - unter Hitler Mitglied der NSDAP, des NS-Reichsbundes der Deutschen Beamten, des Sondergerichts Köln und des deutschen Besatzer-Landesgerichts in Den Haag, unter Adenauer aktiver Katholik, Mitglied der ultramontanen Thomas-Morus-Akademie und der CDU. [...] Bis jetzt verschweigt Steinhoff nämlich, daß Heinrich Becker seine steile Nachkriegs-Karriere wesentlich dem Votum prominenter SPD-Genossen verdankt, denen Beckers Zugehörigkeit zum Sondergericht Köln bekannt war. [...] Im November 1959 hatte die Siebente Bonner Strafkammer abgelehnt, das Hauptverfahren gegen den Kanzler-Referenten Ministerialrat Kilb und die Mercedes-Direktoren Koenecke und Staelin zu eröffnen. Damals forderte Steinhoff den Justizminister auf, »die Staatsanwaltschaft in Bonn anzuweisen, . . . auf jeden Fall das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (gegen den Beschluß der Strafkammer) einzulegen«.

Der Justizminister ließ den Exministerpräsidenten abblitzen.

„Flehinghaus: Sagte kein einziges Wort“, in: Der Spiegel Nr. 4/1961, 17. Januar 1961, https://www.spiegel.de/politik/sagte-kein-einziges-wort-a-926954b4-0002-0001-0000-000043159447

April 1969: Pfromm ist Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bonn

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S. 4

Die CDU wird den Fernseh-Wahlkampf am 2. September eröffnen, die SPD ihn am 26. September beschließen. Sollte es zwischen den Parteien und den Fernsehanstalten zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so wird ein Schiedsrichter bestellt. Für diese Aufgabe hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bonn, Dr. Pfromm, zur Verfügung gestellt. Die Rundfunkanstalten stellen ihre Mitarbeiter und ihre technischen Einrichtungen den Parteien übrigens kostenlos für die Ausstrahlung der Sendungen bereit.

Union in Deutschland, Informationsdienst der Christliche demokratischen Union Deutschlands, Nr. 14/1969, Bonn, 10. April 1969, 23. Jahrgang, S. 4, https://www.kas.de/documents/252038/253252/7_dokument_dok_pdf_25093_1.pdf/87e823c9-37de-aa5f-c2a6-6e27ab78ded2?version=1.0&t=1539703110591

Hilger, Rezension zu Klemp: „Nicht ermittelt“, Sehepunkte 2006

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„“

„So liegt der Schluss nahe, dass sich Justizpersonal mit eigener »brauner« Vergangenheit anderen NS-belasteten Gruppen gegenüber unverhältnismäßig milde verhielt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise war mit Werner Pfromm ein ehemaliger NS-Führungsoffizier Generalstaatsanwalt in Köln, die 1961 gegründeten Zentralstellen zur Verfolgung von NS-Verbrechen standen zunächst einmal unter der Leitung ehemaliger Parteigenossen.“

Sehepunkte Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch (= Villa ten Hompel. Schriften; 5), Essen: Klartext 2005, 503 S., ISBN 3-89861-381-x, EUR 34,90 Rezensiert von: Andreas Hilger, Hamburg, http://www.sehepunkte.de/2006/06/pdf/8499.pdf

NS-belastetes Personal in den beiden Zentralstellen in NRW in Köln und Dortmund

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S. 4, Fußnote 7: 7 Im konkreten Fall sollte sich herausstellen, dass der Kölner Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, der dafür gesorgt hatte, dass das Verfahren gesplittet wurde, ehemaliger NS-Führungsoffizier der Wehrmacht gewesen war. Sieben der den beiden Zentralstellen in NRW in Köln und Dortmund vorstehenden Oberstaatsanwälten und Generalstaatsanwälten waren ehemalige NSDAP-Mitglieder (vgl. dazu: Brunner, Die juristische Aufarbeitung der in Frankreich verübten NS-Gewaltverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz, S. 196). Zu den personellen Kontinuitäten in der deutschen Politik, Justiz und Verwaltung vgl. auch: • Frei, Norbert (Hg.): Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945. Frankfurt/M., New York 2001; • Brunner, Bernhard: Lebenswege der deutschen Sipo-SD Chefs in Frankreich nach 1945. In: Herbert, Ulrich (Hg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945-1980. Göttingen 2002. S. 214–242; • Klarsfeld, Politik und Protest, S. 172–173, • Thamer, Hans-Ulrich: Die nordrhein-westfälische Justiz und der Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Juristische Zeitgeschichte, Band 8, Justiz und Judentum. Herausgegeben vom Justizministerium des Landes NRW 1999, S. 47–57; • Noethen, Stefan: Alte Kameraden, neue Kollegen. Polizei in Nordrhein-Westfalen 1945–1953. Essen 2003; • Wüller, Heike: „Verwendung vor 1945“ – Polizeidienst im NS-Staat im Spiegel Kölner Personalakten der Nachkriegszeit. In: Buhlan, Harald und Werner Jung (Hg.): Wessen Freund und wessen Helfer? Die Kölner Polizei im Nationalsozialismus. Köln 2000. S. 633-668.

https://www.viwa.nrw/app/download/5803648232/0215%2BHF%2BLischka%2BHagen%2B1980.pdf


Dick de Mildt, »Der Thälmann-Komplex« (ca. 1962–1982)

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S. 53:

Ebenso galt das auch für

S. 54

Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, der das für den Fall Thälmann zuständige Kölner Büro für die Verfolgung von NS-Verbrechen leitete. Pfromm, ehemaliger nationalsozialistischer Führungsoffizier, wurde am 1. Oktober 1944 von seinen Vorgesetzten als überzeugter Nationalsozialist gelobt, »der aufgrund seiner genossenen Schulung in den Gliedern der Partei [...] stets geeignet ist, nationalsozialistisches Gedankengut zu vermitteln.«77

Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23.06.2023, 164 Seiten, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54&dq=Generalstaatsanwalt+%22Werner+Pfromm%22&source=bl&ots=f4NDCkGOmd&sig=ACfU3U3N02OJM-E9WsA3FIP-75EvDM2qWQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQt9HnvNeAAxWvQfEDHSzCCuM4FBDoAXoECAsQAw#v=onepage&q=Generalstaatsanwalt%20%22Werner%20Pfromm%22&f=false

„Doch nach Ansicht der seit rund 21 Jahren in Sachen Thälmann-Tod ermittelnden Staatsanwaltschaft Köln hat der Zeuge Zgoda aus seinem nur vier Meter entfernten Versteck nicht genug gesehen. Trotz seiner detaillierten Aussagen über den Ablauf der Aktion und die an ihr beteiligten SS-Leute fanden die Fahnder der nordrhein-westfälischen »Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern« jahrelang »keinen Anlaß, die Erhebung der öffentlichen Klage anzuordnen«. Und deshalb, so teilte 1982 die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der in Ost-Berlin lebenden Thälmann-Tochter Irma mit, »muß es bei der Einstellung des Verfahrens sein Bewenden haben«.“

Prozesse: „Peinlich sondergleichen. Fast vier Jahrzehnte nach der Ermordung des KP-Führers Thälmann wird dem letzten noch lebenden Tatverdächtigen der Prozeß gemacht.“ in: Der Spiegel Nr. 27/1983, 03. Juli 1983, https://www.spiegel.de/politik/peinlich-sondergleichen-a-80ffba46-0002-0001-0000-000014019668

1968: Falsche Altersangabe Wilhelmine Lübke

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Affären / Wilhelmine Lübke Aktenzeichen 8 Js 01.12.1968, 13.00 Uhr • aus Der Spiegel 49/1968, https://www.spiegel.de/politik/aktenzeichen-8-js-a-a8d8a808-0002-0001-0000-000045876491

1968: Pfromm in der Fibag-Affäre

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Komplizierter und verworrener Fall, in dem Pfromm nur eine Nebenrolle spielte.

Pfromm war auch Ankläger in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Affäre um die Finanz-Bau-AG (FIBAG). Die Affäre hatte Ende der 1950er Jahre begonnen. Damals plante der Münchner Lothar Schloß, Inhaber eines Architektur-Büros, den Bau von rund 5.000 Wohnungen im Wert von annähernd 300 Millionen Mark für amerikanische Besatzungsangehörige. Am 13. April 1960 vereinbarte Schloß mit dem Passauer Zeitungsverleger Dr. Hans Kapfinger („Passauer Neue Presse“), einem Duzfreund des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Strauß, sowie mit dem Bauunternehmer Karl Willy Braun, die FIBAG zu gründen. Ein Freund Kapfingers, der Filmkaufmann Wolfgang Winkel, formulierte eine entsprechende Vereinbarung, nach der Kapfinger von den Gründern 25 Prozent des auf 500.000 Mark veranschlagten Stammkapitals erhalten sollte, als Gegenleistung für Kapfingers Bereitschaft, „für dieses Projekt all seine Beziehungen einzusetzen und das Projekt ideell zu fördern“. Strauß händigte im Sommer 1960 auf Drängen Kapfingers dem Lothar Schloß zwei Empfehlungsschreiben für das Fibag-Projekt an amerikanische Dienststellen und den US-Verteidigungsminister Thomas S. Gates aus. Nach dem das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über die Hintergründe des Fibag-Geschäfts berichtet hatte, zog Verteidungungsminister Strauß im Frühjahr 1962 gegen den „Spiegel“ vor Gericht. Der Fall wurde vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth behandelt. Etwa ein Vierteljahr später setze der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Fibag-Affäre ein. Am 25. Oktober 1962 billigte der Bundestag den Mehrheitsbericht des Untersuchungsausschusses, wonach Minister Strauß in der Fibag-Affäre keine Dienstverfehlungen nachzuweisen waren. Kapfinger erstattete Strafanzeige wegen falscher Aussage unter anderem gegen Schloß und Braun. Der Bonner Staatsanwalts Potthoff nahm Ermittlungen auf.


?? 1968: Pfromm in der Fibag-Affäre (FIBAG: Finanz-Bau-AG): „... Anklageschrift der Bonner Staatsanwaltschaft zugestellt. Der Verlagskaufmann Dr. Hans Kapfinger in Passau, der Filmkaufmann Wolfgang Winkel in München und der Land- und Gastwirt Anton Pell in Neukirchen bei Passau haben, so lautet der Vorwurf, falsch ausgesagt- [...] Um die gleiche Zeit indes unterzeichnete Bonns leitender Staatsanwalt Werner Pfromm die Anklageschrift gegen Kapfinger, Winkel und Pell, der im Auftrag Kapfingers versucht haben soll, Braun von seiner eidesstattlichen Erklärung abzubringen. [...] Als Gegenzug zur Anklageschrift hat Kapfinger jetzt mit der Ankündigung reagiert, er werde auch gegen deren Unterzeichner, den Oberstaatsanwalt Pfromm, Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstatten. Oberstaatsanwalt Pfromm: »Dem sehe ich mit Interesse entgegen.«“[53]


... Anklageschrift der Bonner Staatsanwaltschaft zugestellt. Der Verlagskaufmann Dr. Hans Kapfinger in Passau, der Filmkaufmann Wolfgang Winkel in München und der Land- und Gastwirt Anton Pell in Neukirchen bei Passau haben, so lautet der Vorwurf, falsch ausgesagt- [...]

Um die gleiche Zeit indes unterzeichnete Bonns leitender Staatsanwalt Werner Pfromm die Anklageschrift gegen Kapfinger, Winkel und Pell, der im Auftrag Kapfingers versucht haben soll, Braun von seiner eidesstattlichen Erklärung abzubringen. [...] Als Gegenzug zur Anklageschrift hat Kapfinger jetzt mit der Ankündigung reagiert, er werde auch gegen deren Unterzeichner, den Oberstaatsanwalt Pfromm, Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstatten. Oberstaatsanwalt Pfromm: »Dem sehe ich mit Interesse entgegen.«

„FIBAG: Zeugen im Hotel“, in: Der Spiegel Nr. 52/1968, 22.12.1968, https://www.spiegel.de/politik/zeugen-im-hotel-a-94e50f2c-0002-0001-0000-000045865033

FIBAG: Finanz-Bau-AG

Fibag-Affäre, https://de.wikipedia.org/wiki/Fibag-Aff%C3%A4re

1973: Affäre Karl Wienand, Der Spiegel Nr. 51/1973, 16.12.1973

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Begonnen hatte der »neue Skandal« („Bild“) um den SPD-Fraktionsgeschäftsführer, dessen Lobbyisten-Rolle für die inzwischen liquidierte Charter-Fluggesellschaft Paninternational noch immer ebenso ungeklärt ist wie seine Verwicklung in die Steiner-Affäre, zehn Stunden zuvor, als der Bonner Leitende Oberstaatsanwalt Werner Pfromm zu ungewöhnlich früher Stunde, um 8.30 Uhr, das Büro der Parlamentspräsidentin betrat. Annemarie Renger ahnungsvoll: »Ihr früher Besuch kann nichts Gutes bedeuten.«

Pfromm mochte nicht widersprechen: Wegen des Verdachts, ein angeblich von Paninternational kassiertes Berater-Honorar von 162 500 Mark nicht versteuert und die Lohnsteuer für ein Hausmädchen nicht abgeführt zu haben, kündigte der Justiz-Fahnder der Präsidentin an, müsse Wienands Abgeordneten-Büro durchsucht werden.

Wienand Nichts Gutes Karl Wienand steckt in der nächsten Affäre: Wegen angeblicher Steuerhinterziehung wurde seine Abgeordneten-Immunität aufgehoben. 16.12.1973, 13.00 Uhr • aus Der Spiegel Nr. 51/1973, https://www.spiegel.de/politik/nichts-gutes-a-30fc78cb-0002-0001-0000-000041810644

Der 16. Dezember 1973 war ein Sonntag. „am Mittwochabend vergangener Woche“ war also Mittwoch, der 5. Dezember 1973. „zehn Stunden zuvor ... um 8.30 Uhr“ war also am Morgen des Mi., 05.12.1973

Karl Wienand, https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Wienand

Paninternational, https://de.wikipedia.org/wiki/Paninternational [1971 ]

Steiner-Wienand-Affäre, https://de.wikipedia.org/wiki/Steiner-Wienand-Aff%C3%A4re [1972]

Die beiden Oberstaatsanwälte Werner Pfromm und Bruno Schwellnus konnten sich lediglich an die Meldung eines Sachbearbeiters nach der »Quick«-Durchsuchung erinnern: »Da hängen auch zwei Abgeordnete drin.«

»Mein Junge, ob das so richtig ist« Eine Woche lang zauderte Bundeskanzler Willy Brandt, Konsequenzen aus der jüngsten Bonner Berater-Affäre zu ziehen. Doch der Skandal um die beiden Parlamentarischen Staatssekretäre Dorn und Raffert ließ ihm schließlich keine Wahl. Allzu eng hatten die freien Mitarbeiter des Bauer-Konzerns Politik und Geschäft verquickt. 03.09.1972, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 37/1972, https://www.spiegel.de/politik/mein-junge-ob-das-so-richtig-ist-a-a071b96c-0002-0001-0000-000042842772

Die Finanzbeamten stießen sich an dem Mißverhältnis zwischen dem Limbach-Vermögen und seinen relativ kargen Einkünften, aus denen die Vermögenswerte nicht erklärbar seien. Bonns Leitender Oberstaatsanwalt Werner Pfromm heute: »Herr Limbach besitzt eine sehr hohe Summe Vermögen, von dem er nicht weiß, wo es herkommt.«

»Da ist soviel Kleinschilda drin« Auch Kanzler Willy Brandt hatte »erhebliche Zweifel«, ob Bonns Staatsanwälte gegen die Illustrierte »Quick« nicht denn doch etwas forsch vorgegangen sind. Dafür kam der Skandal um das Bilderblatt Christ, und Springer, Demokraten gerade recht. Sie hoffen, die Affäre »Quick« zur handfesten Bonner Regierungskrise aufzubauschen. 13.08.1972, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 34/1972, https://www.spiegel.de/politik/da-ist-soviel-kleinschilda-drin-a-86f7abba-0002-0001-0000-000042854203

1974: Pfromm wurde 1974 Kölner Generalstaatsanwalt, Korff, »Deutschland ohne Nazis: Chronik 1970-1977 (Material)«

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1974. wurde der Altnazi Werner Pfromm unter mysteriösen Umständen von Justizminister Josef Neuberger (Emigrant) und Staatssekretär Ulrich Klug zum Kölner Generalstaatsanwalt ernannt. P. entzog dem Staatsanwalt Rolf Holtfort 1980 zehn Ermittlungsverfahren gegen frühere Kriegsverbrecher in Frankreich und betrieb Holtforts Versetzung in die Jugendabteilung 1986. ZA 2. 9. 1998 (ksta)

Jens Jürgen Korff Historiker, Texter, Autor, Wanderer Deutschland ohne Nazis: Chronik 1970-1977 (Material), https://jejko.de/deutschland-ohne-nazis-chronik-1970-1977-material/

1981: Pfromm in der Flick-Affäre

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S. 159:

Auf dem kurzen Dienstweg zog [der Präsident der Oberfinanzdirektion Köln, Hermann] Mersmann den Kölner Generalstaatsanwalt Werner Pfromm zurate. Offen erklärte er ihm die Lage und hoffte auf Absolution. Schließlich kam der Druck ja aus dem Düsseldorfer Finanzministerium. Pfromm wehrte den Klüngelversuch ab und forderte bei [dem Steuerfahnder Klaus] Förster umgehend die Akten des Falls »EU« an. Nach der Durchsicht beschloss die Kölner Staatsanwaltschaft, ihrereseits die Ermittlungen aufzunehmen. Der Versuch, die Affäre im Keim zu ersticken, war endgültig gescheitert.

Thomas Ramge, „Die großen Polit-Skandale: Eine andere Geschichte der Bundesrepublik“, S. 159, Kapitel 8: Die gekaufte Republik - Friedrich Karl Flick und die geistig-moralische Wende (1981) [ab Seite 153], https://books.google.de/books?id=qb1wAgAAQBAJ&pg=PA159&lpg=PA159&dq=Generalstaatsanwalt+%22Werner+Pfromm%22&source=bl&ots=hmsTg50Ksa&sig=ACfU3U0GrzLlaEUPJWMLTQV78DyDPxKYYQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQt9HnvNeAAxWvQfEDHSzCCuM4FBDoAXoECAgQAw#v=onepage&q=Generalstaatsanwalt%20%22Werner%20Pfromm%22&f=false

Fast wortgleich auch unter: Die Flicks: Eine deutsche Familiengeschichte über Geld, Macht und Politik von Thomas Ramge, S. 228, https://books.google.de/books?id=Z11wAgAAQBAJ&pg=PT228&lpg=PT228&dq=Generalstaatsanwalt+%22Werner+Pfromm%22&source=bl&ots=MiXlrzmTJG&sig=ACfU3U0s5-GcvIxkyygQVESuIs4Tg6nuFg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQt9HnvNeAAxWvQfEDHSzCCuM4FBDoAXoECBgQAw#v=onepage&q=Generalstaatsanwalt%20%22Werner%20Pfromm%22&f=false

Einzelnachweise

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  1. Laut Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/, war Werner Pfromm im Jahr 1934 19 Jahre alt
  2. Laut Der Spiegel Nr. 4/1961, 17. Januar 1961, „Werner Pfromm“, https://www.spiegel.de/politik/werner-pfromm-a-1ea45eb2-0002-0001-0000-000043159501, war Pfromm im Januar 1961 45 Jahre alt.
  3. Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), Gemeinsame Normadtei (GND), Eintrag: „Pfromm, Werner“, https://d-nb.info/gnd/123481511
  4. a b c d e f g h Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  5. Georg Bönisch, Ulrich Schwarz, „Bis zum bitteren Ende“, in: Der Spiegel Nr. 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966
  6. Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23. Juni 2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54
  7. „Bonn: Unfall nach dem Umtrunk“, in: Der Spiegel Nr. 47/1953, 17.November 1953, https://www.spiegel.de/politik/unfall-nach-dem-umtrunk-a-69eb8fe9-0002-0001-0000-000025657964
  8. „Werner Pfromm“, in: Der Spiegel Nr. 4/1961, 17. Januar 1961, https://www.spiegel.de/politik/werner-pfromm-a-1ea45eb2-0002-0001-0000-000043159501
  9. Fritz-Bauer-Forum, „Im Kampf um des Menschen Recht“, Einzelne Verfahren, Nr. 05 NS-Verwaltung: Dr. Hans Globke, Kap.: Die Ermittlungen Bauers, https://wimbv.fritz-bauer-forum.de/einzelverfahren/globke/ Siehe auch: Jürgen Bevers, „Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik“, Christoph Links Verlag, Berlin 2009, S. 170 f.
  10. Siehe: „Studenten / LSD: Niggeli-Cocktail“, in: Der Spiegel Nr. 32/1968, 4. August 1968, https://www.spiegel.de/politik/niggeli-cocktail-a-d939f3c3-0002-0001-0000-000046020802 : „Dem neuernannten Bonner Chef-Staatsanwalt Werner Pfromm, …“ Siehe auch: „Fernsehen, Funk, Film“, in: Union in Deutschland, Informationsdienst der Christliche demokratischen Union Deutschlands, Nr. 14/1969, Bonn, 10. April 1969, 23. Jahrgang, S. 4, https://www.kas.de/documents/252038/253252/7_dokument_dok_pdf_25093_1.pdf/87e823c9-37de-aa5f-c2a6-6e27ab78ded2?version=1.0&t=1539703110591 : „Für diese Aufgabe hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bonn, Dr. Pfromm, zur Verfügung gestellt.“
  11. „Affären / Wilhelmine Lübke Aktenzeichen 8 Js“, in: Der Spiegel Nr. 49/1968, 1. Dezember 1968, https://www.spiegel.de/politik/aktenzeichen-8-js-a-a8d8a808-0002-0001-0000-000045876491
  12. „FIBAG: Zeugen im Hotel“, in: Der Spiegel Nr. 52/1968, 22.12.1968, https://www.spiegel.de/politik/zeugen-im-hotel-a-94e50f2c-0002-0001-0000-000045865033
  13. Deutsche Welle: Kalenderblatt, „Aus für die »Quick« – »Tantig-spießige Kichererbse«“, in: Der Spiegel, 27. August 2008, https://www.spiegel.de/geschichte/aus-fuer-die-quick-a-947832.html
  14. »Mein Junge, ob das so richtig ist«. Eine Woche lang zauderte Bundeskanzler Willy Brandt, Konsequenzen aus der jüngsten Bonner Berater-Affäre zu ziehen. Doch der Skandal um die beiden Parlamentarischen Staatssekretäre Dorn und Raffert ließ ihm schließlich keine Wahl. Allzu eng hatten die freien Mitarbeiter des Bauer-Konzerns Politik und Geschäft verquickt., in: Der Spiegel Nr. 37/1972, 3. September 1972, https://www.spiegel.de/politik/mein-junge-ob-das-so-richtig-ist-a-a071b96c-0002-0001-0000-000042842772 . Siehe auch: „»Da ist soviel Kleinschilda drin«. Auch Kanzler Willy Brandt hatte »erhebliche Zweifel«, ob Bonns Staatsanwälte gegen die Illustrierte »Quick« nicht denn doch etwas forsch vorgegangen sind. Dafür kam der Skandal um das Bilderblatt Christ, und Springer, Demokraten gerade recht. Sie hoffen, die Affäre »Quick« zur handfesten Bonner Regierungskrise aufzubauschen.“, in: Der Spiegel Nr. 34/1972, 13. August 1972, https://www.spiegel.de/politik/da-ist-soviel-kleinschilda-drin-a-86f7abba-0002-0001-0000-000042854203
  15. „Wienand: Nichts Gutes. Karl Wienand steckt in der nächsten Affäre: Wegen angeblicher Steuerhinterziehung wurde seine Abgeordneten-Immunität aufgehoben.“, in: Der Spiegel Nr. 51/1973, 16. Dezember 1973, https://www.spiegel.de/politik/nichts-gutes-a-30fc78cb-0002-0001-0000-000041810644
  16. Andreas Disselnkötter, Brigitte Schumann, „Persilschein für Staatsanwälte. Verschleppte NS-Prozesse Staatsanwälte mit NS-Vergangenheit verhinderten erfolgreich Strafverfolgung. Eine Spurensuche in Justiz und Politik am Beispiel von Nordrhein-Westfalen“, in: Der Freitag, 12. Juli 2002, https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/persilschein-fur-staatsanwalte
  17. Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23. Juni 2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54 Siehe auch: Margot Overath, »Nicht grausam und nicht heimtückisch…« in: Humanistische Union, vorgänge 91: Digitale Demokratie 01/1988, S. 43-54, https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch/
  18. Margot Overath, »Nicht grausam und nicht heimtückisch…«, in: Humanistische Union, vorgänge 91: Digitale Demokratie 01/1988, S. 43-54, https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch/
  19. „Prozesse: Peinlich sondergleichen. Fast vier Jahrzehnte nach der Ermordung des KP-Führers Thälmann wird dem letzten noch lebenden Tatverdächtigen der Prozeß gemacht.“, in: Der Spiegel Nr. 27/1983, 3. Juli 1983, https://www.spiegel.de/politik/peinlich-sondergleichen-a-80ffba46-0002-0001-0000-000014019668
  20. Wolfgang Malanowski, „Über den Krefelder Thälmann-Prozeß: »Gefällige Musik« beim Genickschuß“, in: Der Spiegel Nr. 20/1986, 11. Mai 1986, https://www.spiegel.de/politik/gefaellige-musik-beim-genickschuss-a-9ffd2f7e-0002-0001-0000-000013517620
  21. Ralf Hohmann, „Freispruch für Thälmanns Mörder. Vor 75 Jahren wurde der Vorsitzende der KPD ermordet – Die BRD-Justiz ließ die Tat ungesühnt.“, in: Unsere Zeit (UZ), Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP, 16. August 2019, https://www.unsere-zeit.de/freispruch-fuer-thaelmanns-moerder-58402/
  22. Georg Bönisch, Ulrich Schwarz, „Bis zum bitteren Ende“, in: Der Spiegel Nr. 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966
  23. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/ . Siehe auch: Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger. Einem Staatsanwalt, der einst zu den bekanntesten Verfolgern von NS-Verbrechern zählte, droht nun womöglich selbst eine Anklage. Er soll Akten manipuliert und Geld behalten haben, das er von Beschuldigten für die Einstellung ihrer Verfahren kassierte.“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476
  24. Thomas Ramge, „Die großen Polit-Skandale: Eine andere Geschichte der Bundesrepublik“, Kapitel 8: „Die gekaufte Republik - Friedrich Karl Flick und die geistig-moralische Wende (1981)“ [ab Seite 153], S. 159, https://books.google.de/books?id=qb1wAgAAQBAJ&pg=PA159&lpg=PA159
  25. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  26. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  27. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  28. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  29. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  30. Georg Bönisch und Ulrich Schwarz, »Bis zum bitteren Ende«, in: DER SPIEGEL 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966
  31. Dick de Mildt, Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse, BoD – Books on Demand, 23.06.2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54&dq=Generalstaatsanwalt+%22Werner+Pfromm%22&source=bl&ots=f4NDCkGOmd&sig=ACfU3U3N02OJM-E9WsA3FIP-75EvDM2qWQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQt9HnvNeAAxWvQfEDHSzCCuM4FBDoAXoECAsQAw#v=onepage&q=Generalstaatsanwalt%20%22Werner%20Pfromm%22&f=false
  32. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  33. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  34. „Bonn: Unfall nach dem Umtrunk“, in: Der Spiegel Nr. 47/1953, 17.November 1953, https://www.spiegel.de/politik/unfall-nach-dem-umtrunk-a-69eb8fe9-0002-0001-0000-000025657964
  35. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  36. Werner Pfromm, in: DER SPIEGEL 4/1961, 17.01.1961, https://www.spiegel.de/politik/werner-pfromm-a-1ea45eb2-0002-0001-0000-000043159501
  37. Gaby Weber, »Die Entführungs-Legende oder wie kam Eichmann nach Jerusalem?«, in: Deutschlandfunk, Hintergrund Kultur / Hörspiel, Redaktion: Karin Beindorff, DLF/SWR 2011, Erstsendung, 04. März 2011, 19.15 - 20.00 Uhr, S. 13, https://assets.deutschlandfunk.de/FILE_50099f1247af00e8c6b22c47c66049da/original.pdf
  38. [ http://www.fritz-bauer-archiv.de/index.php/genocidium/der-fall-globke Genocidium - Der Fall Globke], Fritz Bauer Archiv, abgerufen am 15. September 2016
  39. Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik. Berlin: Christoph Links Verlag 2009, S. 170 f.
  40. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  41. „Justiz / Becker: Letzte Chance“, in: Der Spiegel Nr. 38/1967, 10. September 1967, https://www.spiegel.de/politik/letzte-chance-a-90820ae0-0002-0001-0000-000046462448
  42. „Studenten / LSD: Niggeli-Cocktail“, in: Der Spiegel Nr. 32/1968, 04. August 1968, https://www.spiegel.de/politik/niggeli-cocktail-a-d939f3c3-0002-0001-0000-000046020802
  43. Union in Deutschland, Informationsdienst der Christliche demokratischen Union Deutschlands, Nr. 14/1969, Bonn, 10. April 1969, 23. Jahrgang, S. 4, https://www.kas.de/documents/252038/253252/7_dokument_dok_pdf_25093_1.pdf/87e823c9-37de-aa5f-c2a6-6e27ab78ded2?version=1.0&t=1539703110591
  44. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  45. Andreas Disselnkötter / Brigitte Schumann, »Persilschein für Staatsanwälte. Verschleppte NS-Prozesse Staatsanwälte mit NS-Vergangenheit verhinderten erfolgreich Strafverfolgung. Eine Spurensuche in Justiz und Politik am Beispiel von Nordrhein-Westfalen«, in: Der Freitag, 12. Juli 2002, https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/persilschein-fur-staatsanwalte
  46. Georg Bönisch und Ulrich Schwarz, »Bis zum bitteren Ende«, in: DER SPIEGEL 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966
  47. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  48. Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23. Juni 2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54&dq=Generalstaatsanwalt+%22Werner+Pfromm%22&source=bl&ots=f4NDCkGOmd&sig=ACfU3U3N02OJM-E9WsA3FIP-75EvDM2qWQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQt9HnvNeAAxWvQfEDHSzCCuM4FBDoAXoECAsQAw#v=onepage&q=Generalstaatsanwalt%20%22Werner%20Pfromm%22&f=false
  49. Thomas Ramge, »Die großen Polit-Skandale: Eine andere Geschichte der Bundesrepublik«, Kapitel 8: »Die gekaufte Republik - Friedrich Karl Flick und die geistig-moralische Wende (1981)« [ab Seite 153], S. 159, https://books.google.de/books?id=qb1wAgAAQBAJ&pg=PA159&lpg=PA159&dq=Generalstaatsanwalt+%22Werner+Pfromm%22&source=bl&ots=hmsTg50Ksa&sig=ACfU3U0GrzLlaEUPJWMLTQV78DyDPxKYYQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQt9HnvNeAAxWvQfEDHSzCCuM4FBDoAXoECAgQAw#v=onepage&q=Generalstaatsanwalt%20%22Werner%20Pfromm%22&f=false
  50. Andreas Disselnkötter / Brigitte Schumann, »Persilschein für Staatsanwälte. Verschleppte NS-Prozesse Staatsanwälte mit NS-Vergangenheit verhinderten erfolgreich Strafverfolgung. Eine Spurensuche in Justiz und Politik am Beispiel von Nordrhein-Westfalen«, in: Der Freitag, 12. Juli 2002, https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/persilschein-fur-staatsanwalte
  51. [ http://www.fritz-bauer-archiv.de/index.php/genocidium/der-fall-globke Genocidium - Der Fall Globke], Fritz Bauer Archiv, abgerufen am 15. September 2016
  52. Jürgen Bevers, „Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik“, Christoph Links Verlag, Berlin 2009, S. 170 f.
  53. „FIBAG: Zeugen im Hotel“, in: Der Spiegel Nr. 52/1968, 22. Dezember 1968, https://www.spiegel.de/politik/zeugen-im-hotel-a-94e50f2c-0002-0001-0000-000045865033


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