Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Werner Rhode

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Werner Rhode, (geb. 1. Februar 1913 in Köln, gest. ?), war ein deutscher Jurist. Er war vor Mai 1945 Staatsanwalt beim Sondergericht Prag, danach Regierungsdirektor im Justizministerium von Schleswig-Holstein.

Im Deutschen Reich war bereits am 21. März 1933, also kurz nach der nationalsozialistischenMachtergreifung“, in jedem Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet worden. Am 14. April 1939 wurde im deutsch besetzten Reichsprotektorat Böhmen und Mähren neben der tschechischen auch eine deutsche Gerichtsbarkeit eingeführt; bald darauf auch Sondergerichte. Im Jahr 1940 wurde auch in Prag ein Sondergericht eingesetzt.[1]. Werner Rhode wurde Staatsanwalt bei diesem Prager Sondergericht. Anhand erhalten gebliebener Gerichtsunterlagen konnte Rhodes Beteiligung an mindestens 28 Sondergerichtsverfahren nachgewiesen werden. Beispielsweise vertrat er am 23. September 1943 die Anklage in einem Verfahren gegen die Lehrlinge Edmund Škarda, Ladislaus Petr und Ladislaus Fail sowie am 19. Mai 1944 gegen die Schneiderin Anna Kovář. In dem Strafverfahren gegen den tschechische Hilfsarbeiter Josef Tyburec beantragte Rhode die Todesstrafe; ein entsprechendes Urteil des Sondergerichts Prag erging am 26. Januar 1945.[2].

Ende April/ Anfang Mai 1945 setzte die Kriegslage und der Prager Aufstand der Tätigkeit des Sondergerichts Prag ein Ende.

Die Tschechoslowakei (ČSR) führte Rhode als Kriegsverbrecher Nr. A 38-88 auf ihrer Kriegsverbrecherliste.

Dessenungeachtet wurde Rhode bereits im Januar 1946 für die Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel tätig, als Hilfsarbeiter im Rang eines Staatsanwalts zur Wiederverwendung. Am 15. April 1947 nahm die britische Militärverwaltung in Schleswig-Holstein Rhode jedoch fest und überstellte ihn an die tschechoslowakischen Behörden. Vor dem Kreisstrafgericht Prag wurde gegen Rhode Anklage erhoben wegen des Verdachts der Beteiligung an nationalsozialistischen Justizverbrechen. In seinem Urteil vom 13. Januar 1948 sprach das tschechische Gericht Rhode von diesem Vorwurf frei. Rhode wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und kehrte nach Deutschland zurück. Am 8. März 1948 trat Rhode wieder seinen Dienst bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel an. Am 19. April 1948 wurde er zum planmäßigen Staatsanwalt ernannt.

Ab dem 15. Juli 1954 war Rhode Erster Staatsanwalt in Kiel. Nur ein halbes Jahr später, am 9. Februar 1955, wechselte er als Oberregierungsrat in das schleswig-holsteinische Justizministerium.

Im Jahr 1958 wurde Rhodes Name auf der vom ostdeutschen „Ausschuss für Deutsche Einheit“ auf einer Pressekonferenz in Ost-Berlin präsentierten „Liste von 600 Nazijuristen im Dienste Adenauers“ genannt.

Am 17. November 1958 erhob im britischen Unterhaus der Labour-Abgeordnete Arthur Lewis Vorwürfe gegen den westdeutschen Umgang mit NS-Justizverbrechen und kritisierte die Wiederverwendung ehemaligen NS-Justizpersonals in der bundesdeutschen Justiz. Lewis erwähnte Werner Rhode namentlich als einen nationalsozialistisch belasteten Juristen.

Am 2. Januar 1960 bezog Rhode in einer dienstlichen Erklärung Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen: „Wegen meiner gesamten dienstlichen Tätigkeit während des Krieges bei der deutschen Staatsanwaltschaft in Prag und wegen der damit in Zusammenhang stehenden Vorwürfe gegen mich – […] – hatte ich mich bereits vor fast 12 Jahren (Januar 1948) vor einem tschechoslowakischen Gericht in Prag zu verantworten“. In seinem Urteil vom 13. Januar 1948 sei das Kreisstrafgericht Prag zu dem Schluss gekommen, dass er mit seinen Strafanträgen den Rahmen seiner Pflichten nicht überschritten habe und „eine Schuld nicht festgestellt werden könne.“ Rhode sah sich durch den Freispruch des tschechischen Gerichts vollständig entlastet – allerdings waren seit dem Prager Freispruch mehrere weitere Unrechtsurteile des deutschen Sondergerichts Prag bekanntgeworden, an denen Rhode als Ankläger beteiligt gewesen war.

Am 19. Januar 1960 erstatten die damaligen Studenten Reinhard Strecker und Wolfgang Koppel im Auftrag des „Sozialistischen Deutschen Studentenbundes“ (SDS) Strafanzeige gegen Rhode und 42 weitere ehemalige NS-Justizjuristen wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag. Strecker war Initiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz. Die Anzeige des SDS gegen Rhode listete sieben Todesurteile des Sondergerichts Prag auf, bei denen Rhode die Anklage vertreten hatte. Am 24. März 1960 folgte eine Strafanzeige des tschechoslowakischen Verbandes der antifaschistischen Widerstandskämpfer. Der Verband listete insgesamt 28 Verfahren auf, an denen Rhode als Staatsanwalt des Sondergerichts Prag beteiligt gewesen war. Mit den Strafanzeigen des SDS und des tschechoslowakischen Verbandes der antifaschistischen Widerstandskämpfer lag der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel, Rhodes früherer Wirkungsstätte, die formale Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rhode vor. Erst nach Vorliegen dieser Strafanzeigen begann die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel gegen Rhode zu ermitteln, obwohl im schleswig-holsteinischen Landesjustizministerium die Vorwürfe gegen Rhode schon lange zuvor bekanntgewesen waren. Am 11. Mai 1960 wurde Rhode zu den Anschuldigungen gegen ihn vernommen. Anfang Dezember 1960 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Werner Rhode eingestellt.

Anfang August 1962 erklärte ein Sprecher des Landesjustizministeriums von Schleswig-Holstein, dass dort Rhodes Mitwirkung an nationalsozialistischen Gerichtsurteilen bekannt sei, dass seine Ministerium aber nicht vorhabe, Rhode dafür zur Verantwortung zu ziehen.[3]

Werner Rhode konnte seine Karriere relativ unbeschadet fortsetzen. Zwar konnte er im schleswig-holsteinischen Justizministerium nach Eröffnung des Ermittlungmittlungsverfahrens für zwei Jahre nur mit Einschränkungen arbeiten – Schleswig-Holsteins Justizminister Bernhard Leverenz ordnete im Frühjahr 1960 an, Rhode bis auf weiteres nicht mehr mit der Überprüfung von Einzelstrafsachen zu betrauen, um keinen möglichen Anfechtungsgrund gegen Rhodes Entscheidungen in Einzelstrafsachen zu bieten. Rhode wurde aber gleichwohl am 20. März 1962 zum Regierungsdirektor ernannt. 1979 wurde Rhode im Rang eines Leitenden Ministerialrates pensioniert.

  • geb. 1.2.1913[4]
  • Staatsanwalt beim Sondergericht Prag;[5]
  • 1943: Am 23. September 1943 hatte Albrecht beispielsweise in dem Verfahren gegen die Lehrlinge Edmund Škarda, Ladislaus Petr und Ladislaus Fail den Vorsitz geführt, in dem Rhode die Anklage vertrat.[6]
  • 1944: Staatsanwalt Werner Rhode war Anklagevertreter im Verfahren vor dem Sondergericht am Deutschen Landgericht Prag gegen die Schneiderin Anna Kovář; Urteil am 19. Mai 1944[7]
  • 1945: Antrag des Staatsanwalts beim Sondergericht Prag, Werner Rhode, auf Todesstrafe gegen den tschechische Hilfsarbeiter Josef Tyburec; Urteil des Sondergerichts Prag vom 26. Januar 1945[8]
  • Kriegsverbrecherliste der CSR Nr. A 38-88;[9]
  • 1946: Rhode hat seit Januar 1946 als Hilfsarbeiter im Rang eines Staatsanwalts auf Wiederverwendung für die Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel gearbeitet.[10]
  • 1947: Rhode war am 15. April 1947 in Schleswig-Holstein von der britischen Militärverwaltung festgenommen und an die tschechoslowakischen Behörden überstellt worden.[11]
  • 1948: Vor dem Kreisstrafgericht Prag wurde gegen ihn Anklage erhoben wegen des Verdachts der Beteiligung an nationalsozialistischen Justizverbrechen. Mit Urteil vom 13. Januar 1948 sprach ihn das tschechische Gericht frei. Rhode wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und kehrte nach Deutschland zurück.[12]
  • 1948: Am 8. März 1948 trat Rhode wieder seinen Dienst bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel an. Am 19. April 1948 folgte die Ernennung zum planmäßigen Staatsanwalt.[13]
  • 1954: Werner Rhode, seit 15. Juli 1954 Erster Staatsanwalt in Kiel, wechselte nur ein halbes Jahr später, am 9. Februar 1955, als Oberregierungsrat in das schleswig-holsteinische Justizministerium.[14]
  • 1957 war Werner Rhode bereits Oberregierungsrat im Landesjustizministerium in Kiel[15]
  • 1958: Am 17. November 1958 erhob der Labour-Abgeordnete Arthur Lewis im britischen Unterhaus erneut Vorwürfe gegen den westdeutschen Umgang mit den NS-Justizverbrechen und der Wiederverwendung ehemaligen NS-Justizpersonals im Justizdienst. Als einen von durch seine vormalige Tätigkeit in der NS-Judikatur belasteten Juristen nannte er ausdrücklich Werner Rhode. Erst wenige Wochen zuvor war Rhodes Name auf der vom „Ausschuss für Deutsche Einheit“ auf einer Pressekonferenz in Ostberlin präsentierten „Liste von 600 Nazijuristen im Dienste Adenauers“ aufgeführt worden.[16]
  • 1960: In einer dienstlichen Erklärung am 2. Januar 1960 bezog Oberregierungsrat Rhode Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen: „Wegen meiner gesamten dienstlichen Tätigkeit während des Krieges bei der deutschen Staatsanwaltschaft in Prag und wegen der damit in Zusammenhang stehenden Vorwürfe gegen mich – und zwar auch wegen und anhand solcher in der Eingabe Krauses vom 28. April 1959 aufgeführten Fälle – hatte ich mich bereits vor fast 12 Jahren (Januar 1948) vor einem tschechoslowakischen Gericht in Prag zu verantworten“. Im Urteil vom 13. Januar 1948 sei das Kreisstrafgericht Prag zu dem Schluss gekommen, dass er mit seinen Strafanträgen den Rahmen seiner Pflichten nicht überschritten habe und „eine Schuld nicht festgestellt werden könne.“ Rhode sah sich durch den Freispruch vollumfänglich entlastet. Seine Stellungnahme gibt Hinweise darauf, dass vor dem Kreisstrafgericht Prag nicht alle inzwischen bekannt gewordenen Urteile berücksichtigt worden waren.[17]
  • 1960: Eine förmliche Strafanzeige gegen Rhode, Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, lag der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel erst seit dem 19. Januar 1960 vor. Die Studenten Reinhard Strecker und Wolfgang Koppel hatten im Auftrag des „Sozialistischen Deutschen Studentenbundes“ (SDS) gegen Rhode und 42 weitere ehemalige NS-Justizjuristen Anzeige wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag erstattet. Sie führten sieben konkrete Todesurteile auf, in denen Rhode die Anklage vertreten hatte.[18]
  • 1960: Am 24. März 1960 folgte eine Strafanzeige des tschechoslowakischen Verbandes der antifaschistischen Widerstandskämpfer. Der Verband führte insgesamt 28 Verfahren auf, an denen der ehemalige Staatsanwalt des Sondergerichts Prag beteiligt gewesen war. Erst nach Vorliegen der Strafanzeigen begann die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel gegen den ehemaligen Staatsanwalt vom Sondergericht Prag zu ermitteln. Dem Landesjustizministerium in Kiel hatten die Vorwürfe schon lange zuvor vorgelegen.[19]
  • 1960: Am 11. Mai 1960 wurde Rhode zu den Anschuldigungen vernommen. Erneut erklärte er, seine Tätigkeit am Sondergericht sei von der Staatsanwaltschaft Prag 1948 geprüft und er von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Auskünfte darüber, ob es sich bei den überprüften Verfahren um die gleichen handle, die ihm aktuell zur Last gelegt wurden, könne er nicht geben.[20]
  • 1960: Das Ermittlungsverfahren gegen Werner Rhode wurde zum 6. Dezember 1960 eingestellt.[21]
  • 1960: die Staatsanwaltschaft Kiel stellte das gegen Rhode eingeleitete Ermittlungsverfahren am 8. Dezember 1960 (Aktenzeichen: 2 Js 840/59) ein[22]
  • Anfang August 1962 erklärte ein Sprecher des Landesjustizministeriums von Schleswig-Holstein ausdrücklich, daß die Willkürurteile Rhodes bekannt seien, dass seine Behörde aber nicht vorhabe, Rhode zur Verantwortung zu ziehen.[23]
  • 1962: Werner Rhode führte seine Karriere relativ unbeschadet fort. Sie war nur für die Zeit der Ermittlungen vorübergehend gehemmt. Nachdem er seit Eröffnung der Ermittlungen gegen ihn für zwei Jahre nur mit Einschränkungen im schleswig-holsteinischen Justizministerium tätig war, wurde er am 20. März 1962 zum Regierungsdirektor ernannt.[24]
  • Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holsteins[25]
  • 1979 wurde Rhode im Rang eines Leitenden Ministerialrates pensioniert.[26]

Quellen und Rohstoffe

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Braunbuch 1968, S. 231

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Rhode, Werner, geb. 1.2.1913 früher: Staatsanwalt beim Sondergericht Prag; Kriegsverbrecherliste der CSR Nr. A 38-88 heute: Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holstein

Quelle: Braunbuch, S. 231, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf

Braunbuch 1968, S. 157/ 158

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Rhode, Werner Todesstrafe als „Abschreckung“

heute: Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holsteins.

Der tschechische Hilfsarbeiter Josef Tyburec war - so sagte das Urteil des Sondergerichts Prag vom 26. Januar 1945 - „als Weichensteller eingeübt“ worden. Auf Antrag des Staatsanwalts beim Sondergericht Prag, Werner Rhode, erging das Todesurteil, weil der Angeklagte angeblich „vorsätzlich einen Zusammenstoß herbeigeführt und dadurch Sabotage getrieben“ hätte. Bei diesem Unfall war niemand verletzt worden. Trotzdem behauptete das Gericht, dieser Zusammenstoß könne nur mit der Höchststrafe gesühnt werden. Das Gericht gab also zu, daß es selbst nach den Nazi-Gesetzen die Möglichkeit hatte, auf eine geringere Strafe zu erkennen. Als Begründung für die Todesstrafe wurde ein „Abschreckungsbedürfnis“ konstruiert und zynisch hinzugesetzt: „...auch wenn die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und sein leichter Schwachsinn berücksichtigt werden“.

Vor fünf Jahren haben der Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der CSSR und der Sozialistische Studentenbund Westdeutschlands gegen Rhode Strafantrag gestellt. Rhode ist auf der Kriegsverbrecherliste der Regierung der CSSR unter der Nummer A 38/88 verzeichnet. Anfang August 1962 erklärte ein Sprecher des Landesjustizministeriums von Schleswig-Holstein ausdrücklich, daß die Willkürurteile Rhodes bekannt seien. Zynisch bemerkte der Sprecher, daß seine Behörde aber nicht daran denke, Rhode zur Verantwortung zu ziehen. 110 Todesurteile wurden bisher aufgefunden, die Rhode beantragte. Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das gegen Rhode eingeleitete Ermittlungsverfahren am 8. Dezember 1960 (Aktenzeichen: 2 Js 840/59) ein.

Quelle: Braunbuch, S. 157/ 158, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf

Glienke, Zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen. Rhode, Bellmann und Albrecht

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S. 803: Am 19. Mai 1944 urteilte das Sondergericht am Deutschen Landgericht Prag gegen die Schneiderin Anna Kovář. Die Tschechin hatte sich wiederholt mit dem aus dem Ghetto geflohenen Juden Franz Guempel zum Kaffee, zum Essen oder zu Spaziergängen getroffen. Beide kannten sich seit Jahren. Kovář hatte bis 1938 in der Schneiderei Guempels gearbeitet. Nach Auffassung des Gerichts waren aus dem Ghetto geflüchtete Juden grundsätzlich als „Reichsfeinde“ anzusehen, da sie „ihr Leben im Protektorat nur illegal fristen können“. Das Treffen der Schneiderin mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber stellte eine Unterstützungsleistung dar. Die „Tat“ wurde als Verbrechen gemäß § 1 der Verordnung des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren vom 3. Juli 1942 zur Abwehr der Unterstützung reichsfeindlicher Handlungen bewertet. Die Angeklagte wurde zum Tode verurteilt. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Kurt Bellmann. Anklagevertreter war Staatsanwalt Werner Rhode.

S. 806: ... Früh gingen die tschechoslowakischen Behörden gegen die Beteiligten an den Justizverbrechen vor. Am 3. Mai 1947 wurde Kurt Bellmann, der ehemalige Vorsitzende der III. Strafkammer des Sondergerichts Prag, zu lebenslangem schweren Kerker verurteilt. Das im Mai 1944 unter seinem Vorsitz geführte Verfahren gegen die Schneiderin Anna Kovář 11 lag inzwischen drei Jahre zurück. Während Bellmann der Prozess gemacht wurde, saß der damals als Vertreter der Staatsanwaltschaft beteiligte Werner Rhode bereits in Haft. 12 Rhode war am 15. April 1947 in Schleswig-Holstein von der britischen Militärverwaltung festgenommen und an die tschechoslowakischen Behörden überstellt worden. Obschon auf der Kriegsverbrecherliste der Tschechoslowakei aufgeführt, hatte er seit Januar 1946 als Hilfsarbeiter im Rang eines Staatsanwalts auf Wiederverwendung für die Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel gearbeitet. Vor dem Kreisstrafgericht Prag wurde gegen ihn Anklage erhoben wegen des Verdachts der Beteiligung an nationalsozialistischen Justizverbrechen. Mit Urteil vom 13. Januar 1948 sprach ihn das Gericht frei. Rhode wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und kehrte nach Deutschland zurück. 13 Am 8. März trat er wieder seinen Dienst bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel an. Am 19. April 1948 folgte die Ernennung zum planmäßigen Staatsanwalt. 14

S. 806: Am 23. September 1943 hatte Albrecht beispielsweise in dem Verfahren gegen die Lehrlinge Edmund Škarda, Ladislaus Petr und Ladislaus Fail den Vorsitz geführt, in dem Rhode die Anklage vertrat.

S. 809: ... Werner Rhode, seit 15. Juli 1954 Erster Staatsanwalt in Kiel, wechselte nur ein halbes Jahr später, am 9. Februar 1955, als Oberregierungsrat in das schleswig-holsteinische Justizministerium. 25

S. 819: ... 5. Werner Rhode

Als die DDR 1957 ihre „Blutrichter“-Kampagne gegen wiederamtierende ehemalige NS-Justizjuristen in Westdeutschland startete, war Werner Rhode bereits Oberregierungsrat im Landesjustizministerium in Kiel.70 In seiner Funktion als Personalreferent betraf ihn die Kampagne mindestens mittelbar. Es war eine Thematik, mit der er zunächst von Berufs wegen beschäftigt war. Als sich die Personalreferenten der Landesjustizverwaltungen am Rande der 26. Justizministerkonferenz im Oktober 1957 in Berlin mit den Vorwürfen befassten und erste Erfahrungen untereinander austauschten, war auch Rhode als Vertreter des Kieler Ministeriums beteiligt.71 Es dauerte nicht lange und Rhode wurde von seiner eigenen Vergangenheit eingeholt.

Am 17. November 1958 erhob der Labour-Abgeordnete Arthur Lewis im britischen Unterhaus erneut Vorwürfe gegen den westdeutschen Umgang mit den NS-Justizverbrechen und der Wiederverwendung ehemaligen NS-Justizpersonals im Justizdienst. Als einen von durch seine vormalige Tätigkeit in der NS-Judikatur belasteten Juristen nannte er ausdrücklich Werner Rhode. 72 Erst wenige Wochen zuvor war Rhodes Name auf der vom „Ausschuss für Deutsche Einheit“ auf einer Pressekonferenz in Ostberlin präsentierten „Liste von 600 Nazijuristen im Dienste Adenauers“ aufgeführt worden.73 Mit Schreiben vom 29. November 1958 setzte die Deutsche Botschaft in London die Landeskanzlei des Landes Schleswig-Holstein davon in Kenntnis, dass Oberregierungsrat Rhode in der Unterhausdebatte vom 17. des Monats als Beispiel für die Belastung der westdeutschen Justiz genannt worden war. Die Staatskanzlei leitete den Schriftverkehr mit der Deutschen Botschaft zusammen mit zusätzlichem Material zu Rhode dem Auswärtigen Amt in Bonn weiter. 74 Anfang 1959 folgte eine weitere Anfrage des Abgeordneten Lewis.76 Am 28. April 1959 erhob Joseph P. Krause in einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft Essen Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwälte wegen ihrer früheren Tätigkeit bei Sondergerichten. In dem umfangreichen Schriftsatz wurde neben zahlreichen anderen Richtern und Staatsanwälten auch Werner Rhode genannt und eine Anzahl von Verfahren des Sondergerichts Prag aufgeführt, die mit dem Todesurteil endeten und an denen er als Vertreter der Anklage beteiligt war.77 Die Landesjustizverwaltung Schleswig-Holstein wurde von der Korrespondenz durch die Staatsanwaltschaft Essen mit Schreiben vom 4. Dezember 1959 unterrichtet.78 Während sich die Vorwürfe gegen Rhode häuften, befasste sich dieser als Referent weiterhin mit Fragen des Umgangs mit der NS-Vergangenheit. An der 28. Justizministerkonferenz im Oktober 1959 in Hamburg nahm ORR Rhode als Teil des Stabes von Landesjustizminister Bernhard Leverenz teil. Ebenso wie bereits zwei Jahre zuvor in Berlin fand auch dieses Mal am Rande der Konferenz eine Besprechung der Referenten statt. Erneut wurde der Frage nachgegangen, wie mit den gegen wiederamtierende Richter und Staatsanwälte erhobenen Vorwürfen umgegangen werden sollte. Schließlich einigten sich die Referenten darauf, dass diesen nur im Einzelfall nachgegangen werden solle, wenn konkretes Material für eine Überprüfung zur Verfügung stehe. Angesichts „der Sach- oder Rechtslage“, so heißt es im Ergebnisbericht der Besprechung, lägen „die Voraussetzungen für ein strafrechtliches oder disziplinäres Einschreiten nicht vor“. 79 Auch in den Hauptsitzungen wurde die Frage der belasteten Justizjuristen auf Ministerebene behandelt. In einer dienstlichen Erklärung am 2. Januar 1960 bezog Oberregierungsrat Rhode endlich Stellung zu den Vorwürfen: „Wegen meiner gesamten dienstlichen Tätigkeit während des Krieges bei der deutschen Staatsanwaltschaft in Prag und wegen der damit in Zusammenhang stehenden Vorwürfe gegen mich – und zwar auch wegen und anhand solcher in der Eingabe Krauses vom 28. April 1959 aufgeführten Fälle – hatte ich mich bereits vor fast 12 Jahren (Januar 1948) vor einem tschechoslowakischen Gericht in Prag zu verantworten“ (sic.).81 Im Urteil vom 13. Januar 1948 sei das Kreisstrafgericht Prag zu dem Schluss gekommen, dass er mit seinen Strafanträgen den Rahmen seiner Pflichten nicht überschritten habe und „eine Schuld nicht festgestellt werden könne.“82 Rhode sah sich durch den Freispruch vollumfänglich entlastet. Seine Stellungnahme gibt Hinweise darauf, dass vor dem Kreisstrafgericht Prag nicht alle inzwischen bekannt gewordenen Urteile berücksichtigt worden waren. So führte er zwar eine Anzahl von „auch in der Schrift von Krause genannten“ Todesurteilen auf, schrieb aber an anderer Stelle, dass das Prager Gericht die im Zusammenhang mit seiner staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit „anhand solcher in der Eingabe Krauses“ aufgeführten Fälle geprüft habe. 83 Eine förmliche Strafanzeige gegen Rhode, Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, lag der Staatsanwaltschaft am Landgericht Kiel erst seit dem 19. Januar 1960 vor. Die Studenten Reinhard Strecker und Wolfgang Koppel hatten im Auftrag des „Sozialistischen Deutschen Studentenbundes“ (SDS) gegen Rhode und 42 weitere ehemalige NS-Justizjuristen Anzeige wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag erstattet. Sie führten sieben konkrete Todesurteile auf, in denen Rhode die Anklage vertreten hatte, baten um strafrechtliche Prüfung der Fälle und boten Kopien der Verfahrensakten an.84 Am 24. März 1960 folgte eine Strafanzeige des tschechoslowakischen Verbandes der antifaschistischen Widerstandskämpfer. Der Verband führte insgesamt 28 Verfahren auf, an denen der ehemalige Staatsanwalt des Sondergerichts Prag beteiligt gewesen war. 85 Erst nach Vorliegen der Strafanzeigen begann die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel gegen den ehemaligen Staatsanwalt vom Sondergericht Prag zu ermitteln. Dem Landesjustizministerium in Kiel hatten die Vorwürfe schon lange zuvor vorgelegen. Seit Beginn der DDR-„Blutrichter“-Kampagne war der Fall Rhode wiederholt aufgegriffen worden, sei es in den Broschüren des „Ausschusses für Deutsche Einheit“, in Anfragen von Labour-Abgeordneten im britischen Unterhaus oder in der ministeriellen Korrespondenz mit dem Bundesjustizministerium und der Deutschen Botschaft in London.

S. 824: ... Leverenz verteidigte die Juristen im Land vehement gegen jegliche wegen ihrer vormaligen Tätigkeit in der NS-Judikatur erhobenen Vorwürfe. Im Fall Rhode ließ er zumindest nach außen Zweifel an seinem Mitarbeiter nicht aufkommen. Intern wies er im Frühjahr 1960 Abteilung 3 des Landesjustizministeriums an, Rhode bis auf weiteres nicht mehr mit der Überprüfung von Einzelstrafsachen zu betrauen, um keinen Anlass für eine mögliche Anfechtung von Entscheidungen zu bieten.91

S. 825: Am 11. Mai 1960 wurde Rhode zu den Anschuldigungen vernommen. Erneut erklärte er, seine Tätigkeit am Sondergericht sei von der Staatsanwaltschaft Prag 1948 geprüft und er von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Auskünfte darüber, ob es sich bei den überprüften Verfahren um die gleichen handle, die ihm aktuell zur Last gelegt wurden, könne er nicht geben.92

S. 824: Fußnote 90: 90 Vgl. Verband der antifaschistischen Widerstandskämpfer, Strafanzeige gegen Werner Rhode vom 24. März 1960, LASH Abt. 352.3/Nr. 924 I; Reinhard Strecker und Wolfgang Koppel, Strafanzeige (ohne Datum), Eingangsstempel vom 19. Januar 1960, LASH Abt. 352.3/Nr. 924 I.

S. 834: Am 21. April 1960 übersandte der hessische Regierungsdirektor Mädrich dem schleswig-holsteinischen Justizminister Aktenkopien zum Verfahren des Sondergerichts Prag gegen die Eheleute Limbursky. An dem Verfahren waren Kurt Bellmann als Vorsitzender Richter, Landgerichtsrat Thüsing als Beisitzer und Werner Rhode als Vertreter der Staatsanwaltschaft beteiligt gewesen. Das Verfahrensprotokoll war dem Generalbundesanwalt von Beauftragten des Generalstaatsanwalts der DDR übergeben worden.136

S. 851: Das Ermittlungsverfahren gegen Werner Rhode wurde zum 6. Dezember 1960 eingestellt.195

S. 855: Werner Rhode führte seine Karriere relativ unbeschadet fort. Sie war nur für die Zeit der Ermittlungen vorübergehend gehemmt. Nachdem er seit Eröffnung der Ermittlungen gegen ihn für zwei Jahre nur mit Einschränkungen im schleswig-holsteinischen Justizministerium tätig war, wurde er am 20. März 1962 zum Regierungsdirektor ernannt. 209 ... Zum Ablauf der Frist für die vorzeitige, freiwillige Pensionierung nach § 116 DRiG im Juli 1962 griff die Presse den Fall Rhode noch einmal kurzzeitig auf. Im August 1962 – Rhode war inzwischen Regierungsdirektor im Kieler Justizministerium213 – titelte die BILD „NS-Staatsanwalt im Regierungs-Sessel“. In dem Artikel fragte das Blatt: „Warum kleben die Alten mit der zwielichtigen Vergangenheit an ihren Stühlen?“ und mit Verweis auf § 116 DRiG: „Das Gesetz gab ihnen die Möglichkeit, in den Ruhestand zu gehen. Aber nein – sie blieben.“214

S. 858: 1979 wurde Rhode im Rang eines Leitenden Ministerialrates pensioniert. 224

Quelle: Stephan Alexander Glienke, „Zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen. Rhode, Bellmann und Albrecht - drei Fälle aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland im Vergleich“, Europa-Universität Flensburg, frzph-Projekt: „Landeskontinuitätsstudie SH II: Landessozialverwaltung, Justizjuristen, Polizeioffizierskorps, Kommunalpolitik in Süderdithmarschen / Flensburg in den Nachkriegsjahrzehnten“, ResearchGate, https://www.researchgate.net/publication/353953517

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Literatur und Quellen

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  • Stephan Alexander Glienke, „Zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen. Rhode, Bellmann und Albrecht - drei Fälle aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland im Vergleich“, Europa-Universität Flensburg, frzph-Projekt: „Landeskontinuitätsstudie SH II: Landessozialverwaltung, Justizjuristen, Polizeioffizierskorps, Kommunalpolitik in Süderdithmarschen / Flensburg in den Nachkriegsjahrzehnten“, ResearchGate, August 2021, S. 803–865, https://www.researchgate.net/publication/353953517
  • Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland (Hrsg.), Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, „Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, S. 157/158 und S. 231, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  • Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterroben, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälte auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“. Orbis-Verlag, Prag, 1960, S. 36 (dort „Fridrichs“ statt „Friedrichs“).

Einzelnachweise

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  1. Maximilian Becker, „Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939–1945“, Walter de Gruyter, Mai 2014, 351 Seiten, S. 46/ 47, https://books.google.de/books?id=vqvoBQAAQBAJ&pg=PA46&lpg=PA46
  2. Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland (Hrsg.), Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, „Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, S. 157/158, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  3. Braunbuch, S. 158
  4. Braunbuch, S. 231, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  5. Braunbuch, S. 231, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  6. Glienke, S. 806, https://www.researchgate.net/publication/353953517
  7. Stephan Alexander Glienke, „Zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen. Rhode, Bellmann und Albrecht - drei Fälle aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland im Vergleich“, Europa-Universität Flensburg, frzph-Projekt: „Landeskontinuitätsstudie SH II: Landessozialverwaltung, Justizjuristen, Polizeioffizierskorps, Kommunalpolitik in Süderdithmarschen / Flensburg in den Nachkriegsjahrzehnten“, ResearchGate, S. 803, https://www.researchgate.net/publication/353953517
  8. Braunbuch, S. 157/ 158, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  9. Braunbuch, S. 231, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  10. Stephan Alexander Glienke, „Zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen. Rhode, Bellmann und Albrecht - drei Fälle aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland im Vergleich“, Europa-Universität Flensburg, frzph-Projekt: „Landeskontinuitätsstudie SH II: Landessozialverwaltung, Justizjuristen, Polizeioffizierskorps, Kommunalpolitik in Süderdithmarschen / Flensburg in den Nachkriegsjahrzehnten“, ResearchGate, S. 806, https://www.researchgate.net/publication/353953517
  11. Stephan Alexander Glienke, „Zum strafrechtlichen und politischen Umgang mit NS-Justizverbrechen. Rhode, Bellmann und Albrecht - drei Fälle aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland im Vergleich“, Europa-Universität Flensburg, frzph-Projekt: „Landeskontinuitätsstudie SH II: Landessozialverwaltung, Justizjuristen, Polizeioffizierskorps, Kommunalpolitik in Süderdithmarschen / Flensburg in den Nachkriegsjahrzehnten“, ResearchGate, S. 806, https://www.researchgate.net/publication/353953517
  12. Glienke, S. 806
  13. Glienke, S. 806
  14. Glienke, S. 809
  15. Glienke, S. 819
  16. Glienke, S. 819
  17. Glienke, S. 819
  18. Glienke, S. 819
  19. Glienke, S. 819
  20. Glienke, S. 825
  21. Glienke, S. 851
  22. Braunbuch, S. 157/ 158, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  23. Braunbuch, S. 158
  24. Glienke, S. 855
  25. Braunbuch, S. 157/ 158, https://grundrechteforum.de/doc/partei/braunbuch.pdf
  26. Glienke, S. 858