Benutzer:Scialfa/Amtsgericht Rochlitz

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Das Amtsgericht Rochlitz war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Rochlitz. Es entstand 1879 als Nachfolger des Gerichtsamtes Rochlitz und bestand zunächst bis zu seiner Auflösung 1952. Im Zuge des Neuaufbaus der sächsischen Justiz ab Oktober 1990 wurde im Jahr 1992 als Nachfolgeeinrichtung des Kreisgerichts Rochlitz nochmals ein Amtsgericht Rochlitz eingerichtet. Mit der Auflösung des Landkreises Rochlitz 1994 wurde auch das Amtsgericht Rochlitz aufgelöst. Den Gerichtsbezirk übernahm das Amtsgericht Hainichen

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Rochlitz bestand bis 1879 das Gerichtsamt Rochlitz als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Rochlitz, geschaffen. Der Gerichtssprengel umfasste die Stadt Rochlitz und 20 Landgemeinden. Das Amtsgericht Rochlitz war eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Chemnitz. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach bei der Einrichtung des Amtsgerichtes 22.966 Gerichtseingesessene war mit zwei Richterstellen ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1] Durch die Funktion der Stadt Rochlitz als Kreisstadt des Landkreises Rochlitz blieb das Amtsgericht auch während des 2. Weltkrieges bis zum Schluß bestehen. Nach Kriegsende wurde es erneut eingerichtet und erhielt im Herbst 1945 das Amtsgericht Penig als Zweiggericht zugeordnet. In Penig wurden nur noch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bearbeitet. 1951 kam noch das Amtsgericht Burgstädt als Zweiggericht hinzu. Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurde die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Rochlitz war damit der Kreis Rochlitz.[2] Im Jahr 1952 wurde das Amtsgericht Rochlitz des Namens nach aufgelöst.[3]Allerdings wurden nun Kreisgerichte als Eingangsgerichte geschaffen, darunter das Kreisgericht Rochlitz, welches weiter für den nunmehr deutlich verkleinerten Kreis Rochlitz zuständig war. Damit setzte sich die Kontinuität des Gerichtsstandortes Rochlitz fort.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1879-1945[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sprengel des Amtsgerichtes umfasste bei seiner Einrichtung zunächst den kompletten Sprengel des vormaligen Gerichtsamtes Rochlitz.

1945-1952[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsamt nutzte zunächst Räume in einem Gebäude zwischen dem alten Schulhaus und dem Rathaus (in der heutigen Rathausgasse). 1877 wurde ein eigenes Gebäude des Gerichtsamts Burgstädt (Ahnataler Platz 1) errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. Das Gerichtsgebäude wurde vorher vom Gerichtsamt genutzt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 421 online
  2. Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404
  3. Bestand 20117 Amtsgericht Burgstädt im Staatsarchiv Leipzig

Koordinaten: 50° 55′ 6,2″ N, 12° 48′ 39,8″ O

Burgstadt Kategorie:Burgstädt Kategorie:Gegründet 1879 Kategorie:Aufgelöst 1952 Kategorie:Organisation (Landkreis Mittelsachsen) Kategorie:Geschichte (Landkreis Mittelsachsen)