Benutzer:Vinom/Parteienfinanzierung Schweiz

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Parteien sind in der Schweiz Vereine, die durch keine weiteren Rechtsvorschriften geregelt sind. Ein Parteiengesetz gibt es in der Schweiz nicht. Durch das Fehlen staatlicher Reglementierung unterscheiden sich die Parteien in ihrer Organisationsstruktur.

Vom Steuerzahler werden die Parteien nicht unterstützt. Sie legen daher über ihre Einkünfte auch keinerlei Rechenschaft gegen aussen ab.

Finanzierung durch Privatpersonen

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Mitgliedsbeiträge

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Eine Privatperson kann Mitglied einer Partei werden. Sie wird dies in der Regel in den Bezirksgliederungen oder den Sektionen, also eine Ebene unterhalb der Kantonalpartei. An diese führt sie ihre Mitgliedsbeiträge ab.

In der Gestaltung ihrer Mitgliederbeiträge sind die Parteien völlig frei. So gewähren einzelne Parteien Rabatte auf Paare, Familien oder Studenten und Auszubildende. Mitgliederbeiträge können fix sein, oder nach Einkommen gestaffelt.

Die Bezirktsgliederungen führen einen Teil der eingenommenen Mitgliedsbeiträge in Form von Beiträgen der Bezirksparteien an die Kantonalpartei ab.

Mitglieder der SP führen sowohl einen Beitrag an ihre Sektion, wie auch an die SP Schweiz ab (55 Fr. im Jahr).

Einzelne Parteien erheben von ihren Mitgliedern zusätzlich eine progressive Parteisteuer auf das Einkommen. Die Einkommenshöhe wird vom Mitglied selbst deklariert. Die SP Basel-Stadt verlangt ab einer jährlichen Einkommenshöhe von 24 000 Fr. 0.08 % ansteigend bis 1.9 %

[1]

Mandatsträgerbeiträge

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Von Mandatsträgern erheben einzelne Parteien Mandatsabgaben.

Förderbeiträge und Geldspenden

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Steuerlich sind Geldspenden, Förderbeiträge und Mitgliedsbeiträge bei den (höheren) Kantonalsteuern in 15 Kantonen abzugsfähig. Bei den (tieferen) Bundessteuern will das Parlament dies einführen. [2]

Das Politische System der Schweiz ist ein Milizsystem. Politische Arbeit wird von der Mehrheit der Akteure in ihrer Freizeit geleistet. Dies gilt nicht nur wie in anderen Ländern für die Wahlkämpfe, sondern auch für die in der Schweiz häufig vorkommenden Abstimmungskämpfe und die normale Parteiarbeit.

Das Politische System der Schweiz funktioniert nur, durch die unentgeltliche Mitarbeit vieler Bürger. Dafür muss der Steuerzahler keine Parteien gegen seinen Willen finanzieren.

Finanzierung durch Unternehmen

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Freistellung von Mitarbeitern

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Im Politischen System der Schweiz werben nicht nur Parteien für Spenden von Privaten und Unternehmen, sondern auch die Initianten von Volksbegehren, die nicht von Parteien ausgehen müssen. Die Höhe und die Herkunft der Spendengelder sind unbekannt.

Finanzierung durch den Steuerzahler

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Steuerabzugsfähigkeit von Zuwendungen an Parteien

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Beiträge an die Parlamentsfraktionen

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Parteien erhalten in der Schweiz keine direkten Zuwendungen aus Steuermitteln, weder für den laufenden Betrieb, noch eine Kostenerstattung für Wahl- oder Abstimmungskämpfe. Einzig die Fraktionen erhalten Fraktionsbeiträge, die sowohl für die Fraktions- wie für die Parteiinfrastruktur verwendet wird. Über die Verwendung legen die Fraktionen Rechenschaft ab.

Gemäss Artikel 10 der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz [3] erhält eine Fraktion jährlich einen Grundbeitrag von 144 500 Fr. (109.000 €) [4] und pro Mitglied 26 800 Fr. [4]

Fraktionsbeiträge seit den Parlamentswahlen 2007
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Fraktion V S RL CEg G BD
Parteien SVP Lega EDU SP FDP CVP EVP glp GPS CSP PdA BDP
Nationalräte 58 1 1 42 35 31 2 3 20 1 1 5
Ständeräte 6 - - 8 12 15 - - 2 - - 1
Fraktionstärke 66 50 47 51 24 6
Grundbeitrag 144 500 144 500 144 500 144 500 144 500 144 500
Beitrag/Mitglieder 1 715 500 26 800 26 800 1 340 000 1 259 600 1 232 800 53 600 80 400 589 600 26 800 26 800 160 800
Total in Franken 1 913 300 1 484 500 1 404 100 1 511 300 787 700 305 300

Daneben erhalten die National- und Ständeräte eine Abgeordnetenentschädigung in Form eines Jahreseinkommens von 25 000 Fr. (18.800 €) [4] und ein Taggeld von 425 Fr. (320 €) [4]

Finanzierung durch wirtschaftliche Betätigung

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Wandel der Regelungen

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Andreas Gross: Parteienfinanzierung in der Schweiz: Ein Defizit der politischen Kultur!


  1. SP Schweiz: „Da die SP als unabhängige Partei im Gegensatz zu anderen Parteien nicht auf Sponsoring-Beiträge aus Wirtschaft, Finanzwelt und Pharmalobby zählen kann, ist sie auf zusätzliche Beiträge aus dem Kreis ihrer Mitglieder und sympathisierenden angewiesen.“[1]
  2. Steuerabzug bei Spenden an Parteien
  3. SR 171.21: Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG)
  4. a b c d Stand 2010