Benutzer:Yuunli/Amt Riegelsberg

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Das Amt Riegelsberg ist ein ehemaliges Amt im saarländischen Landkreis Saarbrücken (heute Regionalverband Saarbrücken). Bei der Gebietsreform 1974 wurde die Gemeinde Riegelsberg Rechtsnachfolger des Amtes.

Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Riegelsberg bestand ab 1939 aus den Gemeinden Riegelsberg, Walpershofen und hieß bis 1935 Bürgermeisterei Sellerbach. Sellerbach gehört heute als Ortsteil von Köllerbach zur Stadt Püttlingen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Zeit Napoleons gehörte die Mairie Sellerbach zum Kanton Lebach im Arrondissement Sarrebruck, Département de la Sarre. Als die Region 1815 preußisch wurde, kam die Bürgermeisterei Sellerbach zum Landkreis Saarbrücken im Regierungsbezirk Trier der Rheinprovinz. Die Bürgermeisterei bestand im 19. Jahrhundert aus den Gemeinden Engelfangen, Etzenhofen, Güchenbach, Herchenbach, Hilschbach, Kölln, Niedersalbach, Rittenhofen, Sellerbach, Überhofen und Walpershofen. Niedersalbach kam 1892 zum Amt Heusweiler.

1933 wurden Engelfangen, Etzenhofen, Herchenbach, Kölln, Rittenhofen und Sellerbach zur Gemeinde Köllerbach vereinigt. Wenig später wurde die Bürgermeisterei in Amt Riegelsberg umbenannt. 1939 kam es zur Vereinigung von Güchenbach, Hilschbach und Überhofen zur Gemeinde Riegelsberg. 1948 schied Köllerbach aus dem Amt aus, sodass nur noch die Gemeinden Riegelsberg und Walpershofen übrig waren.

Bei der Gebietsreform 1974 wurde Walpershofen nach Riegelsberg eingemeindet, Riegelsberg verlor jedoch einen großen Teil der Gemarkung Güchenbach an die Stadt Saarbrücken.[1]

Nachbarämter und -gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amt Heusweiler
Köllerbach Kompassrose, die auf Nachbargemeinden zeigt Amt Quierschied
Püttlingen
Altenkessel
Saarbrücken Dudweiler

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

<references>

[[Kategorie:Ehemaliges Amt im Saarland]] [[Kategorie:Regionalverband Saarbrücken]] [[Kategorie:Püttlingen]] [[Kategorie:Riegelsberg]]

  1. Amtsblatt des Saarlandes 1973, S. 852, [1]