Benutzer:Zieglhar/Vaterländische Vereine (Baden)

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“Die Zeitungs-Politiker”. “Der Radikale / Republikaner”. “Der Liberale / Constitutioneller”. “Der Conservative / Absolut. Monarchist”; Lithographie, G. Pönicke. Leipzig, 1849.

Die Bezeichnung Vaterländischer Verein wurde 1848/49 für zwei gegensätzliche politische Vereine verwendet.

März 1848 bis Mai 1848

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Im IV. Beschluss der Offenburger Versammlung vom 19. März 1848 wurde festgelegt: „Demzufolge bildet sich 1.) In jeder Gemeinde des badenschen Landes ein vaterländischer Verein, dessen Aufgabe ist, für die Bewaffnung, die politische und sociale Bildung des Volkes, sowie für die Verwirklichung aller seiner Rechte Sorge zu tragen.“[1] Die Vereine sollten entsprechend der Verwaltungsgliederung des Großherzogtums Baden die Vereine der Gemeinden auf Bezirksebene und die Bezirksvereine auf Kreisebene zusammenfassen. Auf der Landesebene wurde ein Landesauschuss mit Friedrich Hecker als Obmann gebildet. Weitere führende Persönlichkeiten waren

„Anfang April 1848 radikalisierte sich die Vaterländische Vereinsbewegung zusehends.“[6] So wurde am 2. April auf einer Versammlung in Achern[7] zum gewaltsamen Umsturz aufgerufen.[8]

Nach dem Scheitern des Heckerzuges wurden die vaterländischen Vereine im Großherzogtum Baden am 4. Mai 1848 durch eine Verordnung[9] auf Basis eines Gesetzes von 26. Oktober 1833[10] aufgelöst. Sofort nach der Auflösung der vaterländischen Vereine begannen Gustav Struve und Florian Mördes an deren Stelle Demokratische Vereine aufzubauen,[11] die aber mit Verordnung vom 22. Juli 1848 auch gleich wieder verboten wurden.[12]

Nach dem gescheiterten Heckerzug und dem Verbot der bisherigen vaterländischen Vereine bildeten sich in Baden regierungstreue vaterländische Vereine, so wurde z.B. im badischen Oberland in Kandern bereits im Mai 1848 ein solcher Verein von Johann Georg Schanzlin gegründet. In Abgrenzung zu den vorherigen radikaldemokratischen vaterländischen Vereinen wurden die nunmehr regierungstreuen oftmals auch als Neue Vaterländische Vereine bezeichnet. Da Johann Baptist Bekk, der Innenminister des Großherzogtums Baden, 1848 der führende Regierungspolitiker war, wurden die neuen vaterländischen Vereine von den Radikaldemokraten auch als Baptisten-Vereine verspottet.

Am 29. Oktober 1849 fand auf Einladung des vaterländischen Vereins Karlsruhe in Baden-Baden eine Versammlung der vaterländischen Vereine von Karlsruhe, Mannheim, Rastatt, Baden-Baden, Kandern und Sulzburg statt und gründeten einen badischen Landesverein, wobei der Mannheimer Verein zum Vorort gewählt wurde. Nachfolgend schlossen sich die vaterländischen Vereine von Heidelberg, Eppingen und Rheinbischofsheim dem Landesverein bei. „Außer gemeinsamen Protestadressen gegen den preußisch-dänischen Waffenstillstand von Mallmö entwickelten die Vaterländischen Vereine keine erwähnenswerten politischen Aktivitäten.“[13]

Der badische Landesverein trat dem am 3. November 1948 in Kassel gegründeten Nationalen Verein für Deutschland bei,[14] dessen Führungsfigur Burkhard Wilhelm Pfeiffer war und der sich in der Verfassungsdebatte für eine konstitutionelle, erbliche Monarchie unter Preußens Führung einsetzte.

Während die Vereine zunächst spontan aus lokalen Initiativen entstanden, versuchte die großherzogliche Regierung den demokratischen Volksvereinen mit der gezielten Förderung der Gründung regierungstreuer Vereine gegenzusteuern. „Ein außerdienstliches Engagement in den vaterländischen Vereinen wurde von den Staatsbeamten geradezu erwartet …“[15]

„In den Gebieten, durch die die Struveschen Freischaren gezogen und die von nachfolgenden Einquartierungen von Regierungstruppen besonders stark betroffen waren, verstanden sich viele Vaterländische Vereine als paramilitärische Kampftruppe mit antirepublikanischer Stoßrichtung:… “.[16] „Auch wenn sich die Vaterländischen Vereine offiziell als dritte Kraft zwischen den Anhängern des Absolutismus und der Republik sehen, richtet sich ihr politischer Kampf vorrangig gegen die Volksvereinsorganisation als der republikanischen Kraft schlechthin.“[17]

Im Mai 1849 gab es in Baden 46 Vaterländische Vereine mit schätzungsweise 7 000 Mitgliedern.[18] Mit der Niederschlagung der badischen Revolution war der Hauptzweck der Vaterländischen Vereine erfüllt und mit der Ausrufung des Kriegsrechts endete die Tätigkeit politischer Vereine ohnehin.



Exkurs: Nationaler Verein für Deutschland

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Stenographische Bericht über die Verhandlungen der deutschen ...,

Vorort wurde der Ausschuss des Bürgervereins Kassel mit dem Vorsitzenden Burkhard Wilhelm Pfeiffer, Schriftführer Richard Maria Harnier oder Richard Harnier

[2]

Kurze geschichtliche Darstellung der Gründung des Nationalen Vereins auf dem am 3., 4. und 5. Novbr. 1848 zu Cassel stattgehabten Congresse von Abgeordneten politischer Vereine Deutschlands, Kassel 1848

Ergänzung Volksverein (Baden)

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Volksverein (Baden)

  • Paul Neitzke: Die deutschen politischen Flüchtlinge in der Schweiz 1848/1849. Charlottenburg 1927 (Diss. Kiel 1926)
  • Anne-Marie Hilty: Die badischen Aufstände 1848/1849 - Eine Bedrohung für das konservative Basel (ungedr. Lizentiatsarbeit am Historischen Seminar der Uni�versität Basel). Basel 1986, S. 60f.

In Baden war während der zweiten Offenburger Versammlung am 19. März 1848 ein Central-Ausschuss mit Friedrich Hecker als Leiter gebildet worden, um die politische Vereine aufzubauen, die zunächst Vaterländische Vereine genannt wurden.

Nach dem Scheitern des Heckerzuges wurden diese vaterländischen Vereine im Großherzogtum Baden am 4. Mai 1848 durch eine Verordnung[19] auf Basis eines Gesetzes von 26. Oktober 1833[20] aufgelöst. Sofort nach der Auflösung der vaterländischen Vereine begannen Gustav Struve und Florian Mördes an deren Stelle Demokratische Vereine aufzubauen,[21] die aber mit Verordnung vom 22. Juli 1848 auch gleich wieder verboten wurden.[22]

Die Diskussion um die Grundrechte des deutschen Volkes und deren Verabschiedung durch die Frankfurter Nationalversammlung am 21. Dezember 1848 gaben den Volksvereinen neuen Auftrieb, da die dort verankerte Vereinsfreiheit[23] die großherzogliche Regierung in ihrem einem weiterhin restriktiven Kurs gegen politische Vereine behinderte. Unter den radikalen Demokraten Badens gab es jedoch Diskussionen über das Vorgehen. Florian Mördes bemühte sich vergeblich in Diskussionen mit dem Centralmärzverein diesen zu Aktionen zum Schutz der Reichsverfassung zu bringen und den Anschluss der badischen Volksvereine an diesen Centralverein zu betreiben.[24] Die Gruppe um Amand Goegg wollte sich nicht dem zögerlichen Centralverein anschließen und die badischen Volksvereine zur „Speerspitze der republikanischen Bewegung in Deutschland machen.“[25] An Weihnachten 1848 startete Amand Goegg eine neue Initiative zum Aufbau einer landesweiten Organisation demokratischer Vereine.[26] Bis Mai 1849 entstanden dann über 400 Volksvereine mit rund 35 000 Mitgliedern. Zudem waren zahlreiche Arbeiter- und Turnvereine als Filialvereine in die Organisation aufgenommen worden.[27] Der Landesausschuss war publizistisch sehr aktiv und gab neben vielen einzelnen Flugschriften auch die Wochenzeitung Flugblätter der Volksvereine heraus.[28]

Die Organisationsstruktur der badischen Volksvereine orientierte sich am Verwaltungsaufbau des Staates. In den Amtsstädten wurden Bezirksvereine gegründet, die die örtlichen Volksvereine initiieren sollten. An der Spitze aller Volksvereine stand der Landesausschuss.

Mit der Volksversammlung am 13. Mai 1849 in Offenburg übernahmen die Volksvereine die Führung in der badischen Mai-Revolution.

Landesausschuss

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Am 12. Mai 1849 - einen Tag vor der Offenburger Volksversammlung - fand in Offenburg ein allgemeiner Landeskongress der badischen Volksvereine statt, wobei die Anträge an die Volksversammlung formuliert wurden. Bei der Volksversammlung am 13. Mai wurde aufgrund dieser Anträge auch ein Landesausschuss der Volksvereine gewählt, dem ab 14. Mai folgende 28 Personen angehörten:

  1. Lorenz Brentano
  2. Joseph Fickler
  3. Amand Goegg
  4. Joseph Ignatz Peter
  5. Maximilian Werner (Politiker)
  6. Eduard Rehmann, Offenburg
  7. Philipp Stay, Heidelberg[29]
  8. Johann Baptist Willmann, Pfohren
  9. Karl Friedrich Philipp Steinmetz, Durlach[30]
  10. Heinrich Wernwag, Kenzingen[31]
  11. Franz Joseph Richter
  12. Degen, Mannheim
  13. Karl Ritter, Karsau[32] (Soldat aus der Garnison Rastatt)
  14. J. Stark, Lottstetten (Soldat aus der Garnison Rastatt)

Als Ersatzmänner wurden gewählt (am 14. Mai zu ordentlichen Mitgliedern erklärt)

  1. Karl Heinrich Hoff, Mannheim[33]
  2. Gervas Torrent, Waldshut[34]
  3. Karl von Rotteck
  4. Heinrich Happel, Mannheim[35]
  5. Damian Junghanns
  6. Christian Friedrich Kiefer
  7. Aurelius Cordel, Philippsburg (Ersatzmann der Soldaten)
  8. Sebastian Bannwarth, Bleichheim (Ersatzmann der Soldaten)

nachträglich am 14. Mai kooptiert:

  1. Gustav Struve
  2. Emil Barbo, Emmendingen[36]
  3. Carl Damm
  4. Hanneka (Dragonerwachtmeister)
  5. Philipp Adam Thibauth, Ettlingen
  6. Karl Theodor Ziegler, Karlsruhe

Zu Mitgliedern des Landesausschusses der Volksvereine wurden gewählt:[37]

  1. Lorenz Brentano
  2. Joseph Fickler
  3. Amand Goegg
  4. Joseph Ignatz Peter
  5. Maximilian Werner
  6. Rehmann von Offenburg
  7. Philipp Stay von Heidelberg[38]
  8. Johann Baptist Willmann von Pfohren
  9. Karl Steinmetz von Durlach[39]
  10. Wernwag von Kenzingen
  11. Franz Joseph Richter von Achern[40]
  12. Degen von Mannheim
  13. K. Ritter von Karsau (Soldat aus der Garnison Rastatt)
  14. J. Stark von Lottstetten (Soldat aus der Garnison Rastatt)

Als Ersatzmänner wurden gewählt:

  1. Karl Heinrich Hoff aus Mannheim[41]
  2. Torrent von Freiburg[42]
  3. Karl von Rotteck junior
  4. Heinrich Happel von Mannheim[43]
  5. Damian Junghanns von Mosbach
  6. Christian Friedrich Kiefer von Emmendingen

und als Ersatzmänner der Soldaten

  1. Aurelius Cordel von Philippsburg
  2. Sebastian Bannwarth von Bleichheim

Hohe Nationalversammlung! Bitte des vaterländischen Vereins zu Carlsruhe, die Schulverhältnisse betreffend: Der unterzeichnete vaterländische Verein, welcher sich zur Aufgabe gestellt hat ... / der vaterländische Verein

Erklärung des vaterländischen Vereins zu Heidelberg an die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt

Am 9. Juni 1849 wurde vom Großherzog der Kriegszustand erklärt und das Standrecht ausgerufen.[44]

  • Kurt Hochstuhl, Regine Schneider: Politische Vereine in Baden 1847–1849. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 1998, 351–436; hier S. 387–392

Einzelnachweise

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  1. Die Volksversammlung zu Offenburg am 19. März 1848. Digitalisat der UB Frankfurt a.M.
  2. Hoff Heinrich – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.
  3. Winter Christian Friedrich – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.
  4. Schubert Wilhelm – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.
  5. Vanotti Eduard – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.
  6. Hochstuhl S. 367/368.
  7. Siehe Hans-Martin Pillin: Die Acherner Volksversammlung vom 2. April 1848. In: Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden, 65. Jahresband. 1985, S. 216–223. Digitalisat der UB Freiburg
  8. Siehe Hochstuhl S. 368.
  9. Allerhöchst-landesherrliche Verordnung: Die Auflösung der s.g. Volksausschüsse (Comité's) oder Vereine und deren Verbot betreffend. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt Nr. XXXI. vom 5. Mai 1848, S. 143/144
  10. Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt Nr. XXXVIII. vom 30. Oktober 1833, S. 209/210.
  11. Siehe Hochstuhl S. 369.
  12. Unmittelbare allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt Nr. L. vom 23. Juli 1848, S. 273–274.
  13. Hochstuhl S. 3765.
  14. Fortschritte des vaterländischen Landesvereins. In: Karlsruher Zeitung vom 9. März 1849. oder V.V.Mannheim. In: Freiburger Zeitung vom 2. März 1849
  15. Hochstuhl S. 375.
  16. Hochstuhl S. 375.
  17. Hochstuhl S. 415.
  18. Siehe Hochstuhl S. 390, während die demokratischen Volksvereine auf schätzungsweise 35 000 Mitglieder kamen, siehe Hochstuhl S. 406.
  19. Allerhöchst-landesherrliche Verordnung: Die Auflösung der s.g. Volksausschüsse (Comité's) oder Vereine und deren Verbot betreffend. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt Nr. XXXI. vom 5. Mai 1848, S. 143/144
  20. Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt Nr. XXXVIII. vom 30. Oktober 1833, S. 209/210.
  21. Siehe Hochstuhl S. 369.
  22. Unmittelbare allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt Nr. L. vom 23. Juli 1848, S. 273–274.
  23. Gesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volks. vom 27. Dezember 1848 § 30)
  24. Siehe Florian Mördes: Die deutsche Revolution, Mit besonderer Rücksicht auf die badische Revolutions-Episode, Schläpfer, Herisau 1849 S. 204–207Internet Archive
  25. Hochstuhl S. 377/378.
  26. Hochstuhl S. 378.
  27. Siehe auch Amand Goegg: Rückblick auf die Badische Revolution. Unter Hinweisung auf die gegenwärtige Lage Deutschlands / von einem Mitgliede der Badischen constituirenden Versammlung. Verlag der Gesellschaft des Völkerbundes, Paris 1850, S. 14 Internet Archive
  28. Siehe auch Amand Goegg: Rückblick auf die Badische Revolution. Unter Hinweisung auf die gegenwärtige Lage Deutschlands / von einem Mitgliede der Badischen constituirenden Versammlung. Verlag der Gesellschaft des Völkerbundes, Paris 1850, S. 14 Internet Archive
  29. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 350
  30. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 350
  31. Wernwag Heinrich – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.
  32. Zur Person siehe Heinrich Raab: Todesurteile der Kriegsgerichte in Baden nach der Revolution 1848/49. In: Clemens Rehm (Hrsg.): Baden 1848/49: Bewältigung und Nachwirkung einer Revolution, Oberrheinische Studien, Band 20: Stuttgart: Thorbecke, 2002, S. 149–150 Digitalisat der UB Heidelberg
  33. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 340
  34. Gervas Torrent, Rechtspraktikant mit Schriftverfassungsrecht in Administrativ- und Justizsachen. 1850 in Abwesenheit zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt.
  35. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 339
  36. Barbo Emil – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.
  37. Beilage zur Neuen Freiburger Zeitung Nr. 115 vom 15. Mai 1849
  38. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 350
  39. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 350
  40. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 346
  41. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 340
  42. Gervas Torrent, Rechtspraktikant mit Schriftverfassungsrecht in Administrativ- und Justizsachen. 1850 in Abwesenheit zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt.
  43. Kurzbiografie bei Sonja-Maria Bauer: Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849, 1991, ISBN 3-7700-5164-5, S. 339
  44. [1]